Demokratische Republik Kongo

Vorkommen

In der Demokratischen Republik Kongo ist weibliche Genitalverstümmelung (FGM – Female Genital Mutilation) kaum verbreitet. Nur im Norden des Landes, nicht weit von der Grenze zur Zentralafrikanischen Republik, wird FGM praktiziert. Fälle aus den Provinzen Kivu, Kasai aus Katanga und der Kinshasaregion, besonders in ländlichen Gebieten, sind bekannt.

Zahlen

Betroffene: weniger als 5% (laut UNICEF 2007)
Befürworterinnen: keine Daten bekannt
Alter bei Verstümmelung: Die Mädchen fangen zumeist zwischen dem sechsten und achten Lebensjahr an ihre Klitoris und/oder Schamlippen selber zu dehnen.

Formen

Das rituelle Dehnen der Klitoris und/oder der inneren Schamlippen ist die am weitesten verbreitete Praktik in der Demokratischen Republik Kongo. Diese Art der FGM ist als Typ IV von der WHO charakterisiert. Den Mädchen wird im vorpubertären Alter (meist in Gruppen) beigebracht, ihre Schamlippen mit Hilfe von Ölen und Kräutern über mehrere Monate zu dehnen. Es wird großer Druck auf die Mädchen ausgeübt die Praktik durchzuführen. Meist sind die Mädchen jedoch noch so jung, dass sie kaum verstehen, was sie eigentlich tun. Der Dehnungsprozess wird den Mädchen meistens von einer weiblichen Verwandten beigebracht, beispielsweise der Großmutter oder Tante, wobei sie auch voneinander lernen.

Schamlippendehnung ist eine Art der weiblichen Genitalverstümmelung, da die Mädchen gezwungen werden ihre Genitalien nachhaltig zu verändern.

Begründungsmuster

FGM wird als Teil der sexuellen Initiierung kongolesischer Mädchen verstanden. Eine Verlängerung soll anziehender auf Männer wirken und die Mädchen akzeptabel für die Heirat machen. Als Hauptmotivation für die Dehnung dienen ästhetische Aspekte und der Glaube, dass die Mädchen dadurch bessere Ehefrauen seien.

Gesetzliche Lage

Im Jahr 2006 verabschiedete die Demokratische Republik Kongo ein Gesetz zur Änderungen der Bestimmungen über sexuelle Gewalt im Strafgesetzbuch, darunter ein Gesetz, welches Genitalverstümmelung verbietet. Das Gesetz sieht eine Strafe von zwei bis fünf Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 200.000 kongolesische Francs vor, für jede Person, welche die "körperliche oder funktionelle Integrität" der Geschlechtsorgane einer Person verletzt. Die Gefängnisstrafe wird auf lebenslänglich verlängert wenn FGM zum Tod des Opfers geführt hat.

 

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Stand 09/2016