• 03.02.2020

TERRE DES FEMMES kritisiert Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg zugunsten der Vollverschleierung einer 16-jährigen Schülerin

Berlin, 03. Februar 2020. TERRE DES FEMMES – Menschenrechte für die Frau e. V. kritisiert stark die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg und begrüßt die Initiative des Schulsenators Ties, der eine Gesetzesänderung in Form eines Verschleierungsverbots in Betracht zieht. Die Vollverschleierung bei einer 16-jährigen Schülerin zu tolerieren, ist in vielerlei Hinsicht ein fatales Zugeständnis an patriarchale Machtstrukturen:

  • Die Vollverschleierung repräsentiert ein inakzeptables Geschlechterbild. Eine einschränkende geschlechtsspezifische Kleidung steht der Gleichberechtigung von Mann und Frau nach Art. 3 GG entgegen.
  • Die Vollverschleierung verletzt die Menschenwürde der Frau und ist Ausdruck von Sexismus und Geschlechtertrennung. Alle Formen des Körperschleiers und des Gesichtsschleiers sind Kennzeichen eines religiösen Fundamentalismus, der für Missachtung und Erniedrigung der Frau und ihrer Degradierung zu einem Objekt steht.
  • Die Vollverschleierung in der Farbe schwarz ist ebenfalls eines der Merkmale der IS-Frauen. Eine große Anzahl neuangekommener Menschen aus ehemaligen IS-Territorien, welche in Gefangenschaft gehalten wurden, Misshandlung und Folter erlebt und viele Angehörige durch den IS verloren haben, leben in Deutschland. Die Akzeptanz dieser fundamentalistischen Kleiderordnung stellt alle Personen, die vor dem Islamismus geflohen und in Deutschland Schutz gesucht haben, vor ein erneutes Trauma.
  • Weltweit gibt es viele gläubige Musliminnen, die gegen einen Verschleierungszwang (an)kämpfen. Sie gefährden ihr Leben und die Sicherheit ihrer Familie für den Kampf für Freiheit und Selbstbestimmung. Gerade diesen Mädchen und Frauen sollte unsere Solidarität gelten. Ihr Kampf sollte als Zeichen für den internationalen Widerstand gegen geschlechtsspezifische Einschränkungen gesehen werden.

„Die Verschleierung verletzt die Menschenwürde der Frau und ist Ausdruck von Sexismus“, sagt TERRE DES FEMMES-Bundesgeschäftsführerin Christa Stolle. „Insbesondere öffentliche Bildungseinrichtungen müssen ein sicherer und neutraler Ort der freien Entwicklungs- und Entfaltungsmöglichkeit für Mädchen und Jungen bleiben.“

Der Staat hat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und muss darauf hinwirken, bestehende Nachteile zu beseitigen. Wie zuvor schon der Landtag Schleswig-Holstein mit seiner Entscheidung gegen ein Verbot des Gesichtsschleiers an Universitäten, hat nun auch das Verwaltungsgericht Hamburg eine Chance vertan, genau das zu tun.

TERRE DES FEMMES vertraut auf die Hamburger Schulbehörde und den Senat, sich nicht beirren zu lassen und mit einer Gesetzesänderung ein Zeichen gegen das Patriarchat und den Fundamentalismus zu setzen.

Zum TERRE DES FEMMES-Positionspapier zur Vollverschleierung

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