• 07.03.2023

Stellungnahme zum Vorschlag für eine VO des Rates über die
Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung von
Entscheidungen und die Annahme von Urkunden in Elternschaftssachen
sowie zur Einführung eines europäischen Elternschaftszertifikats

Zum PDF-Download der Stellungnahme

Sehr geehrter Herr Bundesminister Buschmann,

TERRE DES FEMMES (TDF) wurde zu einer Stellungnahme bezüglich des Vorschlags für eine VO des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung von Entscheidungen und die Annahme von Urkunden in Elternschaftssachen sowie zur Einführung eines europäischen Elternschaftszertifikats gebeten. Der Verein erkennt die grundsätzliche gesellschaftliche Relevanz des Themas durchaus an, möchte jedoch besonders auf eine Problematik hinweisen, welche aus unserer Sicht durch die Einführung eines Elternschaftszertifikats insbesondere berührt wird, jedoch keine ausreichende Beachtung im vorliegenden Vorschlag findet.
In Deutschland ist jegliche Form der Leihmutterschaft verboten, dieses Verbot unterstützt TDF vollumfänglich und sieht in dem Vorschlag die Gesetzeslage in Deutschland hierzu nicht hinreichend berücksichtigt. TDF befürwortet welch positive Folgen ein solcher Vorschlag auf die Lebensrealität von Kindern aus unter anderem Regenbogenfamilien hätte, wie beispielsweise die Möglichkeit sich frei und ohne bürokratische Hürden in den Mitgliedsländern der EU zu bewegen. Auch die indirekten Vorteile, wie die Förderung von Gleichheit und der Kampf gegen Diskriminierung innerhalb der EU, die von der Europäischen Kommission aufgezeigt werden, begrüßt TDF.i Allerdings sieht TDF in dem Vorschlag auch einen ersten Schritt für die sukzessive Legalisierung von Leihmutterschaft, gegen die wir uns vehement aussprechen.
Explizit wird dies in Artikel 18 des Verordnungstext deutlich gemacht. Mit dem Vorschlag in seiner jetzigen Form, könnte ein innerstaatliches Verbot von Leihmutterschaft unserer Einschätzung nach einfach umgangen werden. Diese weitreichende Konsequenz findet in der Zusammenfassung der Folgenabschätzung keine Aufmerksamkeit, sollte jedoch unbedingt berücksichtigt werden.

TDF setzt sich dafür ein, eine potenzielle Legalisierung von Leihmutterschaft in Deutschland zu verhindern und fordert von der Bundesregierung zum einen effektive Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass deutsche StaatsbürgerInnen Leih- bzw. Mietmütter im Ausland beauftragen sowie zum anderen sich auf internationaler Ebene dafür einzusetzen, dass die Ausbeutung von Frauen im Rahmen der Menschenrechtsinstrumente wirksam unterbunden wird. Aus diesen Gründen sehen wir den Vorschlag der Verordnung kritisch. Um die Würde und Rechte von Frauen zu schützen und insbesondere die Ausbeutung von ihnen als Mietmütter wirksam zu unterbinden, müssen alle Bestrebungen, wie dieser Vorschlag, die zu einer schrittweisen Legalisierung führen könnten, sorgfältig geprüft werden und in der Folge ausdrücklich ausschließen, dass damit das bestehende Verbot der Leihmutterschaft umgangen wird. Wir können an dieser Stelle keine uneingeschränkte Zustimmung für den Vorschlag aussprechen. Der derzeit aufwendige und kostspielige Prozess der Elternschaftsanerkennung für Eltern, die ein Kind durch eine Leihmutter bekommen haben - der obwohl widerrechtlich, in Deutschland mittlerweile geduldet wird, was TDF ablehnt - darf durch die Verordnung nicht erleichtert werden, indem beispielsweise Prozesskosten sowie der allgemeine Aufwand zur Anerkennung der Elternschaft für diese Eltern verringert wird. TDF fordert das Bundesjustizministerium dazu auf, im vorliegenden Vorschlag das Verbot der Leihmutterschaft aufzunehmen und ein Elternschaftszertifikat für Eltern, die über eine Leihmutterschaft ein Kind bekommen haben, ausdrücklich auszuschließen. Mit freundlichen Grüßen

Christa Stolle
Bundesgeschäftsführerin

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