• 08.09.2015

Stellungnahme zum Prostituiertenschutzgesetz

TERRE DES FEMMES begrüßt, dass die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf in Bezug auf die unhaltbare Situation von Prostituierten in Deutschland erkannt hat. Nun liegt der "Entwurf eines Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen" des Bundesfamilienministeriums vor.

In einer ausführlichen Stellungnahme, die dem Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend vorliegt, geht TERRE DES FEMMES auf diesen Entwurf ein.

TDF-Stellungnahme (PDF-Datei/Sept. 2015)

Für TERRE DES FEMMES ist Prostitution Ausdruck eines grundlegenden Machtungleichgewichts der Geschlechter und mit dem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung unvereinbar. Nur sehr wenige Personen üben Prostitution aus freier Entscheidung aus – vielmehr ist die wirtschaftliche oder persönliche Zwangslage einer Person oftmals hauptursächlich für ihre Entscheidung, der Prostitution nachzugehen. Daher bedauern wir sehr, dass das Familienministerium in ihrem Gesetzentwurf keinen grundlegenden Perspektivenwechsel anstrebt. Nicht die Regulierung von Prostitution, sondern ihre grundsätzliche Bekämpfung sollte im Mittelpunkt gesetzgeberischer Maßnahmen stehen. Hierzu gehören u.a. die Einführung eines Verbots, welches den Sexkauf grundsätzlich unter Strafe stellt, sowie flankierende Maßnahmen zur Ursachenbekämpfung von Prostitution. Solange ein solcher Perspektivenwechsel nicht eingeschlagen wird, empfiehlt TERRE DES FEMMES eine Reihe von sofortigen Maßnahmen.

Insofern begrüßen wir dennoch einige Neuerungen, die der Referentenentwurf vorsieht und die zumindest teilweise unsere Mindestforderungen zu Prostitution erfüllen. Hierzu gehören u.a.:

Die Einführung einer Erlaubnispflicht von Prostitutionsstätten und eine damit einhergehende Zuverlässigkeitsprüfung für BetreiberInnen. So dürfen künftig Personen, die innerhalb der letzten fünf Jahre wegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder wegen eines anderen Verbrechens rechtskräftig verurteilt worden sind, keine Prostitutionsstätte betreiben. Die Einführung einer Kondompflicht, deren Nichteinhaltung mit einem Bußgeld für die Sexkäufer belegt werden soll. Regelungen zur Einschränkung von Weisungen und Vorgaben für BetreiberInnen von Prostitutionsstätten; so ist es z.B. BetreiberInnen einer Prostitutionsstätte künftig verboten, Prostituierten gegenüber überhöhte Forderungen für die Vermietung von Räumlichkeiten zu stellen. Vorschriften zu Mindestanforderungen an die räumlichen Gegebenheiten aller Arten von Prostitutionsstätten, die u.a. die Arbeitsbedingungen der Prostituierten verbessern bzw. deren Schutz verstärken sollen.

Außerdem sind die Einführung einer Anmeldepflicht für Prostituierte sowie die Einführung einer verpflichtenden gesundheitlichen Beratung vorgesehen.

Stand 09/2015

nach oben
Jetzt spenden