• 12.03.2020

TERRE DES FEMMES begrüßt weiteres Gutachten zu einem Verbot des sogenannten Kinderkopftuches an öffentlichen Bildungseinrichtungen und fordert Politik zum Handeln auf

Berlin, 12. März 2020. TERRE DES FEMMES – Menschenrechte für die Frau e.V. begrüßt die Initiative der Bundesarbeitsgemeinschaft der Immigrantenverbände in Deutschland (BAGIV) ein weiteres verfassungsrechtliches Gutachten zu einem Verbot des sogenannten Kinderkopftuches an öffentlichen Bildungseinrichtungen beauftragt und präsentiert zu haben und fordert die Politik auf, endlich diese wichtige Maßnahme für mehr Mädchenschutz gesetzlich umzusetzen.

„Im Rahmen unserer Aufklärungsarbeit an Schulen aber auch während unseren Gesprächen mit LehrerInnen, haben wir immer wieder festgestellt, dass das sogenannte Kinderkopftuch an Schulen vor allem eines bedeutet: Die Diskriminierung und Einschränkung der Freiheit von Mädchen“, so Christa Stolle, Bundesgeschäftsführerin von TERRE DES FEMMES.„Besonders die Geschichte von Frau K., die sich an TERRE DES FEMMES gewandt hat, hat uns sehr berührt und vor Augen geführt, dass das Tragen des Kopftuches bei jungen Mädchen fatale Auswirkungen auf die frühkindliche Entwicklung haben kann“.

Das Gespräch mit Frau K. wurde aufgezeichnet und transkribiert und kann auf auf der TERRE DES FEMMES-Website nachgelesen werden. Frau K. hat sich auch bereit erklärt, Presseanfragen zu beantworten.

Wie auch das bereits im August 2019 von TERRE DES FEMMES präsentierte Gutachten von Herrn Prof Dr. Nettesheim, bestätigt das vom BAGIV beauftragte Gutachten von Prof. Dr. Schwarz, dass das Verbot des „Kinderkopftuches“ für Minderjährige unter 14 Jahren in öffentlichen Bildungseinrichtungen verfassungsgemäß ist. Beide Gutachten beziehen sich u.a. auf Artikel 7 des Grundgesetzes. Der darin festgeschriebene Erziehungs- und Bildungsauftrag des Staates, der auch die Erziehung zur Freiheit beinhaltet, würde einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Kindes sowie das Erziehungsrecht der Eltern durch ein sogenanntes Kinderkopftuchverbot in öffentlichen Einrichtungen inhaltlich rechtfertigen.

Am 26.03.2020 übergibt TERRE DES FEMMES die Petition "DEN KOPF FREI HABEN!", in der eine gesetzliche Regelung des sogenannten Kinderkopftuchs an öffentlichen Bildungseinrichtungen gefordert wird, an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

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