• 31.01.2022

Ein längst überfälliger Schritt: Warum wir ein Verbot von Gehsteigbelästigung brauchen

In Deutschland werden etwa 95 Prozent der Schwangerschaften nach der sogenannten Beratungsregel beendet.[1] Wer in dieser Situation einen gewünschten Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen möchte, muss zuerst einen gesetzlich vorgeschriebenen Beratungstermin in Anspruch nehmen. Vor diesen Beratungsstellen, aber auch vor den Abtreibungspraxen oder -kliniken selbst, steht man nicht selten AbtreibungsgegnerInnen gegenüber. Ansammlungen von sogenannten LebensschützerInnen belagern Beratungsstellen, konfrontieren die Frauen mit verstörenden Bildern und Plakaten, skandieren Parolen und versuchen die Schwangere durch passive, aber auch aktive Belästigung, von ihrem Vorhaben abzubringen oder zumindest ihren großen Unmut kundzutun.[2] Gegen diesen Missstand möchte Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Lisa Paus nun gesetzlich vorgehen. Sie schlägt eine Kriminalisierung dieser sogenannten „Gehsteigbelästigung“ vor.[3] Bereits mit der Abschaffung des Paragrafen 219a StGB hat die Bundesregierung ein wichtiges Zeichen für die Stärkung der Selbstbestimmung von Frauen in Deutschland gesetzt. Das Verbot der Gehsteigbelästigung wäre ein weiterer wegweisenden Schritt. Das Vorhaben wurde bereits im Koalitionsvertrag festgehalten, so heißt es hier: „Sogenannten Gehsteigbelästigungen von Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegnern setzen wir wirksame gesetzliche Maßnahmen entgegen.“[4] In der Regel findet dieses Thema nur wenig mediale Aufmerksamkeit, obwohl es ein fundamentaler Aspekt im Kampf für die Entstigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland ist.

 

Der Begriff „Gehsteigbelästigung“ hat sich, angestoßen durch die Juristin Ulrike Lembke, aus dem ursprünglich im Rechtsdiskurs gebrauchten Begriff der „Gehsteigberatung“ entwickelt und findet nun primär Verwendung. Das ist zu begrüßen, denn Gehsteigberatung trägt der Belästigung häufig keine Rechnung und ist schlichtweg ein Euphemismus.[5] Selbst eine Beratung durch DemonstrantInnen wäre in diesem Fall unangemessen, denn die Entscheidung, ob eine Frau eine Schwangerschaft beendet oder nicht, sollte lediglich sie selbst treffen und Beratung nur von zertifizierter Stelle oder dem persönlichen Umfeld erfolgen. Unbeteiligte Personen haben hier kein Recht auf Mitsprache.

Eine Schwangerschaft betrifft die Intimsphäre einer Frau und auch die Entscheidung über eine Abtreibung ist zutiefst persönlich. Besonders in den ersten Wochen muss einer Schwangeren das Recht eingeräumt werden diese geheim zu halten. Durch Proteste von LebensschützerInnen wird diese Intimsphäre angegriffen und die Schwangere zusätzlich emotional belastet. Die vulnerable Situation der Frau wird ausgenutzt, um sozialen Druck aufzubauen und die Person dazu zu bewegen die Schwangerschaft auszutragen. Ähnliches erzählt auch die Ärztin Gabie Raven aus den Niederlanden, die im Jahr 2022 eine Praxis in Dortmund eröffnet hat, die unter anderem Abtreibungen vornimmt. Ihr fällt besonders die Radikalität der Proteste in Deutschland ins Auge.[6]

Bei den Protestierenden handelt es sich vermehrt um Zusammenschlüsse weltweit vernetzter Vereine, wie die US-amerikanische „40 Days For Life“-Bewegung. Sie bezeichnen sich selbst als Graswurzelbewegung, die sich für die Beendigungen von Abtreibungen einsetzt.[7] Der Verein ist großflächig vernetzt und ist unteranderem durch hohe finanzielle Ressourcen von besonders starker ideologischer Schlagkraft. Solche Vereine und Versammlungen treiben die öffentliche Stigmatisierung und Tabuisierung von Schwangerschaftsabbrüchen weiter voran und dürfen den öffentlichen Diskurs nicht dominieren. Ein Verbot von Gehsteigbelästigung würde ein Gegengewicht zu den lauten und dominanten Stimmen der LebensschützerInnen bieten und einen Schutzraum für Schwangere schaffen.

Eine solche gesetzliche Regelung ermöglicht nicht nur Frauen eine wirklich selbstbestimmte Entscheidung über einen möglichen Abbruch zu treffen, sondern schützt auch das Personal der Praxen, Krankenhäuser und Beratungsstellen, denn auch sie treffen die Anfeindungen der Protestierenden. In Deutschland gibt es ohnehin schon eine mangelhafte Infrastruktur an ÄrztInnen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen können, wenn sich diese nun weiterer Anfeindung, Stigmatisierung und Hetze ausgesetzt sehen, könnte das zu einer noch schlechteren Versorgungslage führen. Auch wenn TERRE DES FEMMES dafür plädiert, dass der Zwang zur Pflichtberatung vor Schwangerschaftsabbrüchen wegfällt, sollte dennoch ein professionelles Beratungsangebot mit sicherem, aber freiwilligem, Zugang bestehen bleiben. Proteste können allerdings dazu führen, dass die Schwangeren nicht mehr in der psychischen Verfassung sind neutrale und umfangreiche Beratung anzunehmen. Diese Argumente machen deutlich, dass eine Vielzahl an Gründen für ein Verbot der Gehsteigbelästigung spricht.

Kollidierende Rechtsgüter

In Deutschland hat es bereits in einigen Kommunen Fälle gegeben, in denen versucht wurde Gehsteigbelästigung zu unterbinden. Bereits in Jahr 2011 wurden in Freiburg Proteste von christlichen LebensschützerInnen vor einer Pro Familia Beratungsstelle untersagt. Nachdem die Stadt ein Verbot der Proteste verhangen hatte, klagte der Verein „Lebenszentrum - Helfer für Gottes kostbare Kinder Deutschland“ gegen dieses. Dieser Klage wurde aufgrund des Persönlichkeitsrechts der Schwangeren Person nicht stattgegeben.[8] In anderen Städten sind die Gerichte zu anderen Urteilen gekommen. 2016 in München und 2021 in Frankfurt am Main wurde den Forderungen nach Schutz nicht stattgegeben.[9] Hier wurde argumentiert, dass das Allgemeine Persönlichkeitsrecht nicht davor schützt mit gegensätzlichen Meinungen konfrontiert zu werden.[10] Diese Präzedenzfälle zeigen, wie rechtlich umstritten das Verbot einer Gehsteigbelästigung wirklich ist und dass der Schutz der schwangeren Person noch nicht klar und eindeutig priorisiert wird. Umso wichtiger ist es eine bundesweite Regelung einzuführen, um den Schutz von Schwangeren nicht von der Entscheidungsgewalt Einzelner abhängig zu machen. Der Diskussionsgegenstand wird besonders kontrovers diskutiert, da hier fundamentale Rechtsgüter miteinander kollidieren. Ein Verbot der Gehsteigbelästigung würde zwar das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Schwangeren und auch die Berufsfreiheit des Personals schützen, aber andererseits auch die Meinungs- und Versammlungsfreiheit der Protestierenden enorm beschneiden.[11] Darüber hinaus ist in Deutschland auch die Wahl von Ort und Zeitpunkt einer Versammlung rechtlich geschützt, weil diese für den Zweck der Versammlung wichtig sein können. Somit wäre auch eine einfache örtliche oder zeitliche Verlegung ein Eingriff in das Demonstrationsrecht.[12] Ein solcher Eingriff muss zwar wohlüberlegt sein, sollte in diesem Fall jedoch klar dem Schutz der schwangeren Person untergeordnet sein. Es darf nicht vergessen werden, dass eine Schwangerschaft die Intimsphäre eines Menschen betrifft und dementsprechend von staatlicher Seite einem besonders hohen Grad an Schutzpflicht unterstellt ist.[13] Außerdem ist der Besuch einer Beratungsstelle durch den Paragrafen 218 StGB immer noch verpflichtend. Möchte eine Frau eine straffreie Abtreibung vornehmen, muss sie vorher in einer zertifizierten Stelle ein Beratungsgespräch geführt haben. Dieser ohnehin schon unannehmbare Zwang darf durch Versammlungen von AbtreibungsgegnerInnen nicht zusätzlich erschwert werden. Proteste vor Krankenhäusern oder Kliniken könnten den Zugang zu Abtreibungen gar gänzlich versperren.

Internationaler Blick

Der Blick ins Ausland zeigt, dass die Kriminalisierung von Gehsteigbelästigung keineswegs eine Utopie ist und in vielen Ländern bereits gelöst wurde, wie beispielsweise in Australien, Neuseeland, England, USA, Kanada oder Irland. Hier wird häufig von der Einrichtung von safe zones oder bubble zones gesprochen, diese werden in einem speziellen Radius - häufig 150m - um die abortion facilities (Abtreibungseinrichtungen, Krankenhäuser, Beratungsstellen) errichtet.[14] In diesem Radius darf kein belästigendes Verhalten stattfinden, wie beispielsweise sich in den Weg stellen, filmen oder fotografieren oder verbale Attacken.[15] Was genau unter diesem Oberbegriff gefasst wird, kann unterschiedlich ausgelegt werden. Die neuseeländische Parlamentsabgeordnete Louisa Wall begründet die Entscheidung wie folgt: „the rational for it is to protect the safety and wellbeing and protect the privacy and dignity of patients and practitioners.”[16] Ähnlich begründet ebenfalls Lisa Paus ihr Vorhaben. Auch sie räumt dem Wohlergehen und der zu schützende Intimsphäre der Schwangeren oberste Priorität ein.

Implementierung in Deutschland

Der internationale Überblick zeigt, dass eine Umsetzung bereits möglich gemacht wurde. Doch wäre sie auch in Deutschland denkbar? Ein juristisches Gutachten von Professorin Sina Fontane versucht hierauf Antwort zu finden und kommt zu dem Schluss, dass eine gesetzliche Regelung in Deutschland möglich wäre. Sie wägt hierfür die einzelnen konkurrierenden Rechtsgüter miteinander ab. Auch wenn sie der Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit eine gewichtige Rolle zuspricht und sie als schützenswerter als beispielsweise die Berufsfreiheit der ÄrztInnen ansieht, priorisiert sie in jedem Fall das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Schwangeren.[17] Zusätzlich schlägt Fontane bereits zwei Möglichkeiten der juristischen Umsetzung vor. Besonders die Einführung einer neuen Ordnungswidrigkeit hält sie für symbolträchtig, da diese von staatlicher Seite aus die „rechtliche Missbilligung des Verhaltens“[18] eindeutig artikulieren würde.

 

Abschließend lässt sich sagen, dass die Proteste vor Beratungsstellen und Abtreibungskliniken nicht nur die Selbstbestimmung von Schwangeren beschneiden, sondern auch die öffentliche Ächtung und Tabuisierung von Abtreibung vorantreiben. Der internationale Blick zeigt uns, dass reproduktive Rechte nicht in Stein gemeißelt sind und Revisionismus droht. Dem ist entgegenzuwirken. Die Kriminalisierung von Gehsteigbelästigung wäre ein weiterer wichtiger Schritt zur sukzessiven Entstigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Außerdem wird deutlich, was für ein gesellschaftlich relevantes Thema Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland sind und wie wichtig es ist, dass die Bundesregierung die lang angekündigte Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin endlich anlaufen lässt.[19] TERRE DES FEMMES begrüßt das Vorhaben Gehsteigbelästigung zu kriminalisieren sehr. Auch wenn der Paragraf 218 StGB endlich gestrichen wird, bleibt die Relevanz eines Verbots von Gehsteigbelästigungen allerdings bestehen, denn ein sicherer Zugang zu Praxen, Kliniken und Beratungsstellen muss gesetzlich verankert werden und macht eine Regelung auch in Zukunft notwendig.

 

[1] Prütz, F.; Hintzpeter, B.; Krause, L.:  Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland – Aktuelle Daten aus der Schwangerschaftsabbruchstatistik. In: Journal of Health Monitoring. 2022. 7(2), 42-51.

[2] Auch wenn im folgenden Text unteranderem von schwangeren Frauen gesprochen wird - eine Bezeichnung, die sich so auch in den Gesetzestexten findet - soll nicht verkannt werden, dass der Diskussionsgegenstand breiter gefasst werden sollte und auch alle Personen betrifft, die schwanger werden können und sich nicht als Frau bezeichnen, wie z.B. inter* und nicht binäre Personen.

[3] BR24: "Gehsteig-Belästigung" - Abtreibungsgegnern drohen Strafen. 2022. Online verfügbar: https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/abtreibungsgegner-sollen-belangt-werden-gehsteig-belaestigung,TIjoIWp, zuletzt aufgerufen am 25.01.2023.

[4] Koalitionsvertrag 2021 – 2025 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD),BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und den Freien Demokraten (FDP), S. 118. Online verfügbar: https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/gesetzesvorhaben/koalitionsvertrag-2021-1990800, zuletzt aufgerufen am 25.01.2023.

[5] Fontane, S.: „Möglichkeiten gesetzlicher Neuregelungen im Konfliktfeld „Gehsteigbelästigungen.“ Rechtsgutachten im Auftrag des Gunda-Werner-Instituts für Feminismus und Geschlechterdemokratie. 2021, S. 5. Online verfügbar: https://www.gwi-boell.de/de/rechtsgutachten-zur-verbesserung-des-zugangs-zur-schwangerschaftskonfliktberatung, zuletzt aufgerufen am 25.01.2023.

[6] Keßel, A.: Dortmund: Radikale hetzen gegen Ärztin – ausgerechnet SIE sind ganz vorne dabei. In: Der Westen. 2022. Online verfügbar: https://www.derwesten.de/panorama/vermischtes/dortmund-abtreibung-klinik-praxis-gabie-raven-christen-id300334866.html, zuletzt aufgerufen am 25.01.2023.

[7] https://www.40daysforlife.com/en/, zuletzt aufgerufen am 25.01.2023.

[8] Aerzteblatt.de: Gericht verbietet Abtreibungsgegnern gezielte „Gehsteigberatung“. 2011. Online verfügbar: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/46267/Gericht-verbietet-Abtreibungsgegnern-gezielte-Gehsteigberatung, zuletzt aufgerufen am 27.01.2023.

[9] TAZ: Beten gegen Abtreibung. Abtreibungsgegner:innen belästigen vor Beratungsstellen schwangere Frauen. Die Ampel will das verhindern. 2022. Online verfügbar: https://taz.de/Fundamentalisten-vor-Pro-Familia/!5880428/, zuletzt aufgerufen am 27.01.2023.

[10] Prof. Dr. Dr. Dr. Rostalski, F.: „Gehsteigbelästigung“ – (K)ein Fall für das Sanktionsrecht? In: Libra. Das Rechtsbriefing. 2022. Online verfügbar: https://www.libra-rechtsbriefing.de/L/gehsteigbelaestigung/, zuletzt abgerufen am 25.01.2023.

[11] Fontane, S.: „Möglichkeiten gesetzlicher Neuregelungen im Konfliktfeld „Gehsteigbelästigungen.“ Rechtsgutachten im Auftrag des Gunda-Werner-Instituts für Feminismus und Geschlechterdemokratie. 2021, Teil B. Online verfügbar: https://www.gwi-boell.de/de/rechtsgutachten-zur-verbesserung-des-zugangs-zur-schwangerschaftskonfliktberatung, zuletzt aufgerufen am 25.01.2023.

[12] Fontane, S.: „Möglichkeiten gesetzlicher Neuregelungen im Konfliktfeld „Gehsteigbelästigungen.“ Rechtsgutachten im Auftrag des Gunda-Werner-Instituts für Feminismus und Geschlechterdemokratie. 2021, S. 19. Online verfügbar: https://www.gwi-boell.de/de/rechtsgutachten-zur-verbesserung-des-zugangs-zur-schwangerschaftskonfliktberatung, zuletzt aufgerufen am 25.01.2023.

[13] Bredler, E. M.: Spießrutenlauf für Schwangere. Sind Versammlungen von Abtreibungsgegner:innen vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen zumutbar? In: Verfassungsblog. On Matters Constitutional. 2022. Online verfügbar: https://verfassungsblog.de/spiesrutenlauf-fur-schwangere/, zuletzt aufgerufen am 25.01.2023.

[14] Bredler, E. M.: Spießrutenlauf für Schwangere. Sind Versammlungen von Abtreibungsgegner:innen vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen zumutbar? In: Verfassungsblog. On Matters Constitutional. 2022. Online verfügbar: https://verfassungsblog.de/spiesrutenlauf-fur-schwangere/, zuletzt aufgerufen am 25.01.2023.

[15] https://www.jade.io/article/641090, zuletzt aufgerufen am 25.01.2023.

[16] Coughlan, T.: Change to ‘safe areas’ in abortion law sought by Labour MP Louisa Wall, expected to get first reading backing from Act Party. In: Stuff. 2021. Online verfügbar: https://www.stuff.co.nz/national/politics/300237485/change-to-safe-areas-in-abortion-law-sought-by-labour-mp-louisa-wall-expected-to-get-first-reading-backing-from-act-party, zuletzt aufgerufen am 25.01.2023.

[17] Fontane, S.: „Möglichkeiten gesetzlicher Neuregelungen im Konfliktfeld „Gehsteigbelästigungen.“ Rechtsgutachten im Auftrag des Gunda-Werner-Instituts für Feminismus und Geschlechterdemokratie. 2021, Erster Teil, B., V.. Online verfügbar: https://www.gwi-boell.de/de/rechtsgutachten-zur-verbesserung-des-zugangs-zur-schwangerschaftskonfliktberatung, zuletzt aufgerufen am 25.01.2023.

[18] Fontane, S.: „Möglichkeiten gesetzlicher Neuregelungen im Konfliktfeld „Gehsteigbelästigungen.“ Rechtsgutachten im Auftrag des Gunda-Werner-Instituts für Feminismus und Geschlechterdemokratie. 2021, S. 65. Online verfügbar: https://www.gwi-boell.de/de/rechtsgutachten-zur-verbesserung-des-zugangs-zur-schwangerschaftskonfliktberatung, zuletzt aufgerufen am 25.01.2023.

[19] Koalitionsvertrag 2021 – 2025 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und den Freien Demokraten (FDP), S. 118. Online verfügbar: https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/gesetzesvorhaben/koalitionsvertrag-2021-1990800, zuletzt aufgerufen am 25.01.2023.

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