• 01.07.2023

„Defizite bei Umsetzung der Frauenrechtskonvention – Deutschland muss handeln“ – Abschlussbemerkungen des CEDAW-Ausschusses zum Neunten Staatenbericht Deutschlands.

© Carrie Z von Pixabay

Im Mai 2023 veröffentlichte der CEDAW-Ausschuss, ein Gremium aus 23 unabhängigen ExpertInnen, welches die Umsetzung der CEDAW-Konvention weltweit beobachtet und bewertet, seine Abschlussbemerkungen zum Neunten Staatenbericht Deutschlands aus dem Juli 2021. Die CEDAW1 -Konvention (das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau) gilt als eines der bedeutendsten internationalen Abkommen zum Schutz der Rechte von Mädchen und Frauen. Die Vertragsstaaten verpflichten sich dazu, die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung umzusetzen und sämtliche Formen der geschlechtsspezifischen Diskriminierung zu beseitigen.

Der neunte Staatenbericht Deutschlands beschreibt die Maßnahmen, die zwischen März 2017 und Mai 2021 von Bund und Ländern zur Förderung der Gleichstellung von Frauen umgesetzt wurden. TERRE DES FEMMES interessiert sich v.a. für die Entwicklungen und Empfehlungen des CEDAW-Ausschusses in den Bereichen schädliche Praktiken, geschlechtsspezifische Gewalt sowie Menschenhandel und Ausbeutung durch Prostitution. Im Folgenden sind ausschließlich die vom CEDAW-Ausschuss genannten Verbesserungsvorschläge wiedergegeben. Die TDF-Positionen gehen teils noch über die CEDAW-Ziele und die Forderungen des CEDAW-Ausschusses hinaus, v.a. beim Thema Prostitution, da TDF die Einführung des Nordischen Modells fordert.

Schädliche Praktiken: Obwohl verschiedene Maßnahmen zur Prävention und Eindämmung von weiblicher Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation - FGM) ergriffen wurden, wie etwa die Aufklärung über FGM in Flüchtlingseinrichtungen in den Jahren 2017-2019, empfiehlt der CEDAW-Ausschuss weitere Maßnahmen gegen FGM in Deutschland. Dazu zählt u.a. die fortlaufende Erfassung detaillierter Daten zu Fällen von FGM, sowie eine Stärkung von Präventions- und Schutzmaßnahmen. So sollten Fachkräfte im Gesundheits- und Sozialwesen entsprechend geschult werden, um von FGM bedrohte und betroffene Frauen angemessen an Beratungsstellen weiterverweisen zu können.

Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen: Auch hinsichtlich geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen sieht der CEDAW-Ausschuss großen Handlungsbedarf: die besorgniserregende Zunahme von Femiziden, während des Berichtszeitraums, erfordert umfassende Präventionsstrategien und Sensibilisierungskampagnen. Dabei sollten Hilfsangebote auch auf die Bedürfnisse von Frauen und Mädchen mit Behinderung, Transfrauen, Migrantinnen und unbegleitete Mädchen, zugeschnitten werden.

Menschenhandel und Ausbeutung in der Prostitution: Die geringe Verfolgungs- und Verurteilungsrate im Zusammenhang mit Frauen- und Mädchenhandel sollte durch die Implementierung nationaler Leitlinien oder Mechanismen zur Identifizierung von Betroffenen des Menschenhandels verbessert werden. Auch innerhalb der Bundesländer fehlt es an einheitlichen Regelungen. Der CEDAW-Ausschuss empfiehlt Schulungsmaßnahmen für Polizei und SozialarbeiterInnen sowie die verstärkte Bekanntmachung vorhandener Melde-, Untersuchungs- und Verfolgungsmöglichkeiten. Die Einrichtung eines unabhängigen Überwachungsmechanismus könnte dazu beitragen, von Menschenhandel Bedrohte oder Betroffene, insbesondere Migrantinnen und unbegleitete Mädchen, zu identifizieren und angemessen zu unterstützen. Zudem wird empfohlen, das Prostitutionsschutzgesetz entsprechend anzupassen (in Anlehnung an die allgemeine Empfehlung Nr. 38 aus dem Jahr 2020). Ziel sollte sein, im Kontext globaler Migration die Sicherheit von Frauen in der Prostitution bezüglich Ausbeutung und Gewalt zu gewährleisten.

Das Fazit aus den Abschlussbemerkungen des CEDAW-Ausschusses? Deutschland muss bei der Umsetzung der Frauenrechtskonvention deutlich nachbessern. Immer noch bestehen große Defizite! TDF fordert die Bundesregierung zu sofortigem Handeln auf! Frauenrechte sind Menschenrechte – sie vollständig durchzusetzen, sollte oberste Priorität haben.

1 Das Abkommen wurde 1979 von der UN-Generalversammlung verabschiedet und trat 1981 in Kraft. Deutschland ratifizierte das Abkommen 1985 und zählt damit zu einem der insgesamt 189 Mitgliedsstaaten des CEDAW-Abkommens. Das 1999 von der UN-Generalversammlung verabschiedete Zusatzprotokoll, das Frauen bei Verstößen gegen die Bestimmungen des Übereinkommens das Recht auf eine Individualbeschwerde einräumt, ratifizierte Deutschland im Jahr 2002. Die Vorgaben sind in Deutschland innerdeutsches Recht im Rang eines Bundesgesetzes. Die Frauenrechtskonvention schützt alle Frauen und Mädchen, die sich in einem der Vertragsstaaten aufhalten. Die betroffenen Frauen müssen dabei nicht die Staatsbürgerschaft des entsprechenden Landes besitzen, sodass auch geflüchtete Frauen, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus, von CEDAW profitieren.

Stand 07/2023

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