Senegal

© UNICEF Data: Monitoring the situation of children and women. 2019. Country Profile Senegal.© UNICEF Data: Monitoring the situation of children and women. 2019. Country Profile Senegal.

Vorkommen

In Senegal sind durchschnittlich 24% der Mädchen und Frauen (15-49 Jahre) von weiblicher Genitalverstümmelung (FGM-Female Genital Mutilation) betroffen. Dabei wird FGM von verschiedenen ethnischen Gruppenpraktiziert. Je nach Region unterscheiden sich die Prävalenzraten sehr. Mehr als die Hälfte der senegalesischen Bevölkerung lebt auf dem Land, wo die Prävalenz bei 28% liegt; in urbanen Gebieten liegt sie bei 23%. In den Regionen Matam, Tambacounda, Kedougou, Kolda und Sedhiou sind mit einer FGM-Quote von 85%-92% die meisten Mädchen und Frauen (15-49 Jahre) betroffen.

Bei den ethnischen Gruppen der Wolof und Serer sind es 2%, in der Gruppe der Poular liegt die Quote bei etwa 49% und bei den Soninke bei 63%.

Zahlen

Betroffene: 14% der Mädchen (0-14 Jahre) und 24% der Mädchen und Frauen (15-49 Jahre)
Religionen: animistische Religionszugehörigkeiten 39%, muslimisch 25%, christlich 7%
Befürworterinnen: 15% der Mädchen und Frauen (15-49 Jahre)
Alter: 81% der Mädchen wurden bis zu ihrem 4. Lebensjahr beschnitten, 11% zwischen dem 5. und 9., 3% zwischen ihrem 10. und 14. und nochmals 1% nach ihrem 15. Geburtstag

100% der Eingriffe werden von traditionellen Beschneiderinnen durchgeführt.

Formen

In Senegal wird nach Klassifikation der Weltgesundheitsorganisation (WHO) Typ I (Klitoridektomie) und Typ II (Exzision) der weiblichen Genitalverstümmelung am häufigsten praktiziert. Bei Typ I wird der äußerlich sichtbare Teil der Klitoris und/oder die Klitorisvorhaut teilweise oder vollständig entfernt, bei einer Exzision der äußerlich sichtbare Teil der Klitoris und der inneren Schamlippen mit oder ohne Beschneidung der äußeren Lippen teilweise oder vollständig. 15% der Genitalverstümmelungen sind eine Infibulation (Typ III). Das heißt, das gesamte äußerlich sichtbare Genital wird herausgeschnitten und die offene Wunde bis auf ein kleines Loch vollständig zugenäht.

Begründungsmuster

Die praktizierenden Gemeinden setzen FGM aufgrund von Tradition und sozialen Normen durch. Die Genitalverstümmelung soll den Mädchen und Frauen soziale Akzeptanz garantieren, sie heiratsfähig machen sowie ihre Ehre und die der gesamten Familie aufrechterhalten.

Außerdem glauben 13% der Mädchen und Frauen (15-49 Jahre) und 15% der Jungen und Männer (15-49 Jahre), dass es ihnen ihre Religion vorschreibt.

Gesetzliche Lage

Mit dem Artikel 299 wurde weibliche Genitalverstümmelung 1999 in Senegal verboten. Das Strafmaß wurde auf ein bis fünf Jahre festgelegt. Die Obergrenze gilt dabei für medizinisches Personal. Wenn ein Mädchen während des Eingriffs stirbt, kann die Beschneiderin zu lebenslanger Zwangsarbeit verurteilt werden. Diese Strafen gelten nicht nur für die ausführenden Personen, sondern für alle, die dazu angeregt, dabei mitgeholfen, mitgeplant oder die Tat gedeckt haben.

Haltung und Tendenzen

Sowohl die Anzahl der BefürworterInnen als auch der Betroffenen ist in den letzten Jahren relativ konstant geblieben. Während im Jahr 2005 die FGM-Prävalenzrate bei 28% lag, sank diese bis 2017 auf 24%. Die Quote der Befürwortungen sank von 18% (2005) auf 15% im Jahr 2017. Zudem sind 81% der Mädchen und Frauen (15-49 Jahre) und 79% der Jungen und Männer (15-49 Jahre) der Meinung, FGM sollte stoppen.

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Stand 12/2019