© UNICEF Data: Monitoring the situation of children and women. 2019. Country Profile Cameroon.
Vorkommen
In Kamerun sind 1% der Mädchen und Frauen (15-49 Jahre) von weiblicher Genitalverstümmelung (FGM - Female Genital Mutilation) betroffen. In Kamerun und Uganda (FGM-Rate ebenfalls bei 1%) ist die Praktik unter allen praktizierenden afrikanischen Ländern am wenigsten verbreitet. Im gesamten Land liegt die FGM-Rate unter 10% und wird nur im Südwesten und im Norden praktiziert.
FGM in Kamerun ist in ländlichen Regionen gleich stark verbreitet (1%) wie in urbanen Gebieten (1%). Die Prävalenzrate in der Hauptstadt Yaoundé liegt bei 0,9%.
Zahlen
Betroffene: 1% der Mädchen und Frauen (15-49 Jahre)
Religionen: muslimisch 6% römisch-katholisch 0,3%, andere christliche 1%, animistisch 0%, keine Religion 0,3%
Ethnische Gruppen: Sara 28% Arabe-Choa/Peulh/Maoussa/ Kanuri 12,7% Mayo-Kebbi 11,5%
Befürworterinnen: 7% der Mädchen und Frauen (15-49 Jahre)
Alter: 21% von FGM fand vor dem 4. Lebensjahr statt, 47% zwischen dem 5. und 9., 22% zwischen dem 10. und 14. Lebensjahr und nochmals 4% nach dem 15. Geburtstag
93% der Eingriffe werden von traditionellen Beschneiderinnen durchgeführt.
Formen
In Kamerun wird mit 85% Typ II (Exzision) von FGM am häufigsten praktiziert. Hierbei wird der äußerlich sichtbare Teil der Klitoris und der inneren Schamlippen mit oder ohne Beschneidung der äußeren Lippen teilweise oder vollständig entfernt. Bei 4% der beschnittenen Mädchen und Frauen (15-49 Jahre) wurde Typ I (Klitoridektomie) vollzogen. Dabei wird der äußerlich sichtbare Teil der Klitoris und/oder die Klitorisvorhaut teilweise oder vollständig entfernt. 5% der Genitalverstümmelungen sind eine Infibulation (Typ III). Das heißt, das gesamte äußerlich sichtbare Genital wird herausgeschnitten und die offene Wunde bis auf ein kleines Loch zugenäht.
Begründungsmuster
4% der Mädchen und Frauen (15-49 Jahre) denken, FGM sichere die Jungfräulichkeit. Jeweils 1% sind der Meinung, dass sie dadurch bessere Heiratschancen hätten sowie die Praktik für ihre soziale Akzeptanz unabdingbar sei. 2% glauben, dass FGM von ihrer Religion vorgeschrieben wird. 50% der Mädchen und Frauen (15-49 Jahre) sehen in weiblicher Genitalverstümmelung keine Vorteile.
Gesetzliche Lage
In Kamerun gibt es kein Gesetz, das explizit FGM verbietet. Das Strafgesetzbuch (Absatz 277-1) bezieht sich auf Verstümmelung „von Genitalien einer Person“. Es werden Straftaten, die mit Ausführungen von Genitalverstümmelung und Mehrfachtaten in Verbindung stehen, umrissen. Doch die Beihilfe oder das Nicht-Melden eines Falls wird nicht kriminalisiert. Teil 350 des Strafgesetzbuches spricht die Genitalverstümmelung an Kindern an und sieht eine härtere Bestrafung vor, wenn die Tat an einer Person unter 15 Jahren durchgeführt wird. Doch Genitalverstümmelung ist in Kamerun nicht kriminalisiert, wenn sie „von einer qualifizierten Person“ durchgeführt wird, „um Leben zu retten“ (Teil 277-1). Das Gesetz sieht weder eine Definition einer “qualifizierten Person” vor, noch wird geklärt, unter welchen Umständen es durchgeführt werden muss, um „Leben zu retten“.
Obwohl das Strafgesetzbuch Strafen für Genitalverstümmelung vorsieht, mangelt es an einer klaren Definition von weiblicher Genitalverstümmelung und Strafen für Menschen, die Beihilfe für FGM leisten oder Fälle nicht melden.
Es ist nicht möglich, Fälle, in denen diese strafgesetzlichen Artikel angewandt wurden, zu identifizieren, was zeigt, dass die Durchsetzung dieser Gesetze in Kamerun sehr gering ist.
Haltung und Tendenzen
In Kamerun blieb die Zahl von Mädchen und Frauen (15-49 Jahre), an welchen FGM praktiziert wurde über die vergangenen Jahre sehr gering. Zudem sind 84% der Mädchen und Frauen (15-49 Jahre) und 85% der Jungen und Männer (15-49 Jahre) gegen die Weiterführung dieser Praktik.
Links
- http://data.unicef.org/corecode/uploads/document6/uploaded_country_profiles/corecode/222/Countries/FGMC_CMR.pdf
- http://www.cameroon-today.com/support-files/en-fgm-countries-cameroon.pdf
- https://www.28toomany.org/country/cameroon/
Stand 12/2019