© UNICEF Data: Monitoring the Sitaution of Children and Women. 2019. Country Profile: Ivory Coast
Vorkommen
In der Elfenbeinküste sind 37% aller Frauen (15-49 Jahre) von weiblicher Genitalverstümmelung (FGM – Female Genital Mutilation) betroffen. Jedoch gibt es erhebliche regionale Unterschiede. Im Norden und Nordwesten sind über 73% betroffen, im Westen 57% und im Landesinneren bis hin zum Südosten sind es 12-23%.
Weibliche Genitalverstümmelung soll in der Elfenbeinküste unbekannt gewesen sein, bis die ethnischen Gruppen an den Grenzgebieten diesen Brauch von Nachbarländern übernahmen. Sicher ist, dass es in den letzten Jahren aufgrund der politischen Situation in der Elfenbeinküste einige Verlagerungen der „klassischen Verbreitungsgebiete“ von FGM gab und derzeit vermehrt in Städten und an Neugeborenen praktiziert wird. Dennoch sind Frauen auf dem Land zu einem höheren Prozentsatz betroffen als Frauen in urbanen Gebieten.
Zahlen
BefürworterInnen: 14% der Mädchen und Frauen (15-49 Jahre), 14% der Jungen und Männer (15-49 Jahre)
Alter: 54% von FGM fanden bis zum 4. Lebensjahr statt, 26% zwischen dem 5. und 9., 11% zwischen dem 10. und 14. Lebensjahr und nochmals 4% nach dem 15. Geburtstag
Betroffene: 10% der Mädchen (0-14 Jahre) und 37% der Mädchen und Frauen (15-49 Jahre)
99% der Eingriffe werden von traditionellen Beschneiderinnen vorgenommen.
Formen
78% der vollzogenen weiblichen Genitalverstümmelungen können nach der WHO-Klassifizierung dem Typ II (Exzision) zugeordnet werden. Dieser Typ IV bezeichnet die teilweise oder vollständige Entfernung der Klitoris und der inneren Schamlippen, mit oder ohne Entfernung der äußeren Schamlippen. Bei 10% der Eingriffe wird sogar eine Infibulation vorgenommen, bei der zusätzlich zur Entfernung der Schamlippen auch die Wundränder des Vaginaleingangs bis auf ein kleines Loch für Urin und Menstruationsblut geschlossen werden. Weitere 5% der weiblichen Genitalverstümmelung fallen unter den Typ IV: Dies beschreibt z.B. Ätzen, Brennen, Scheuern und das Auftragen von nervenschädigenden oder betäubenden Substanzen der weiblichen Genitalien. Praktiken wie das Räuchern, Tupfen oder Auflegen von „magischen Gegenständen“ hinterlassen zwar keine physischen Schäden, werden aber dennoch in der Absicht ausgeübt, die Sexualität des Mädchens zu kontrollieren.
Begründungsmuster
An der Elfenbeinküste wird weibliche Genitalverstümmelung zum Teil durchgeführt, um zu sehen, ob ein junges Mädchen die Stärke, Willenskraft und Ruhe verkörpern kann, die es als erwachsene Frau braucht. Dafür werden den vorpubertären Mädchen ihre Klitoris und/oder ihre Labien ohne Betäubung herausgeschnitten. Dies wird üblicherweise in Kombination mit einem großen Fest gefeiert, um welches die jüngeren Mädchen die älteren beneiden und den Tag, an welchem sie an der Reihe sind, herbeisehnen.
Außerdem soll FGM Ehefrauen treu und Unverheiratete jungfräulich halten. Dieses Ziel wird oft verfolgt, wenn den Mädchen die Labien entfernt und die Wunde dann zusammengenäht wird (Typ III). Auch als religiöse Pflicht und zur spirituellen Reinigung des Körpers und Geistes wird weibliche Genitalverstümmelung praktiziert –dies glauben 19% der Mädchen und Frauen (15-49 Jahre) und 16% der Jungen und Männer (15-49 Jahre).
Gesetzliche Lage
Die Verfassung der Elfenbeinküste (2016 geändert) stellt eindeutig FGM unter Artikel 5 unter Strafe. 1998 wurde in der Elfenbeinküste bereits ein Gesetz gegen FGM verabschiedet. Das Strafmaß liegt bei ein bis fünf Jahren Gefängnis mit einer Strafe von mehreren Hundert bis Tausend Euro und bei fünf bis zwanzig Jahren Gefängnis falls das Mädchen beim Eingriff stirbt. Praktiziert eine ÄrztIn FGM, kann er/sie für fünf Jahre aus dem medizinischen Betrieb ausgeschlossen werden.
Einige Verurteilungen nach diesen Paragraphen haben in der Elfenbeinküste stattgefunden, doch sind die Details zu den Fällen limitiert und Informationen zur Ausführung der Strafen sind nicht öffentlich zugänglich.
2012 wurden erstmals gegen neun Frauen aus der Stadt Katiola im Norden der Elfenbeinküste das Gesetz gegen FGM angewandt. Es wurde nachgewiesen, dass sie 30 Mädchen zwischen 10 und 15 Jahren die Klitoris und die inneren Labien weggeschnitten hatten. Jede von ihnen erhielt eine einjährige Gefängnisstrafe und musste ein Bußgeld von ca. 75 Euro zahlen.
Nachweise zeigen, dass Urteile wie diese in der Elfenbeinküste selten sind und dass FGM in Gemeinschaften, die die Praktik als ihren Brauch beanspruchen, fortgeführt wird, ohne dass Wissen zu der legalen Situation der Praktik vorherrscht.
Haltung und Tendenzen
Seit 1998 hat die Befürwortung von FGM stetig abgenommen. Sie sank von 30% auf 14% (Stand 2016). Die Prävalenz nahm von 1998 bis 2006 um 9% ab, stieg jedoch bis 2016 um 1% auf 37% an.
Links
- http://data.unicef.org/corecode/uploads/document6/uploaded_country_profiles/corecode/222/Countries/FGMC_CIV.pdf
- http://www.unicef.org/media/files/FGCM_Lo_res.pdf
- http://www.unicef.org/wcaro/WCARO_CI_FactSheet_En_FGM.pdf
- http://www.refworld.org/docid/46d57875c.html
- http://www.irinnews.org/report/89320/cote-d-ivoire-zero-tolerance-of-fgm-c
- http://www.childinfo.org/files/CotedIvoire_FGC_profile_English.pdf
- http://www.ipsnews.net/2012/07/punish-those-carrying-out-fgm-say-cote-divoire-campaigners/
- http://www.afrika.no/Detailed/15409.html
- http://28toomany.org/media/uploads/cote_d%27ivoire_-_general_statistics.pdf
Stand 12/2019