Archiv: Meldungen Häusliche Gewalt

Friedensnobelpreis 2018 – Ein starkes Zeichen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen

Das Friedensnobelpreiskomitee lenkt 2018 die Aufmerksamkeit auf ein Thema, das in der Öffentlichkeit lange nicht berücksichtigt wurde: Das systematische Einsetzen von Vergewaltigung als Kriegswaffe. TERRE DES FEMMES begrüßt die Entscheidung, den Friedensnobelpreis an Nadia Murad und Denis Mukwege zu verleihen, da zwei Menschen geehrt werden, die ihr Leben dem Kampf gegen Gewalt an Frauen und Mädchen gewidmet haben. Es wird ein richtiges und wichtiges Zeichen gesetzt gegen sexualisierte Gewalt an Frauen und die weltweite Aufmerksamkeit auf ein tabuisiertes Thema gelenkt. Der Arzt Denis Mukwege und die Menschenrechtsaktivistin Nadia Murad haben Herausragendes geleistet im Kampf gegen Kriegsverbrechen an Frauen und Mädchen. Beide haben auf ihre Weise dazu beigetragen, sexualisierte Gewalt als Kriegswaffe besser sichtbar zu machen, sodass die Täter zur Rechenschaft gezogen werden können, erklärt das norwegische Nobelkomitee in Oslo.

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Häusliche Gewalt bestimmt den Alltag vieler Frauen in Deutschland

Am 20. November 2018 stellte die Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey die „Kriminalstatistische Auswertung 2017 zu Partnerschaftsgewalt“ des Bundeskriminalamtes in Deutschland vor. In der Auswertung werden Straftatengruppen von leichter Körperverletzung, Bedrohung, Stalking, Sexueller Nötigung, Vergewaltigung bis hin zu Mord und Totschlag in Beziehung zum Opfer-Täter-Verhältnis erfasst. Insgesamt 138.893 Betroffene wurden demnach von vollendeten und versuchten Delikten der Partnerschaftsgewalt für das Jahr 2017 polizeilich erfasst. In 82 Prozent der Fälle handelt es sich bei den Betroffenen um Frauen. Bei Delikten der Vergewaltigung und sexueller Nötigung in Partnerschaften sind die Betroffenen fast zu 100 Prozent (98,29 Prozent) weiblich. Besonders alarmierend ist weiterhin die Anzahl der Tötungsdelikte an Frauen durch ihren (Ex-) Partner. 147 derartiger Tötungsdelikte wurden 2017 registriert. Das bedeutet: Jeden zweiten bis dritten Tag stirbt eine Frau in Deutschland durch die Hand ihres Partners oder Ex-Partners.

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Weltmädchentag - #esistnichtallesrosarot: TERRE DES FEMMES startet Crowdfunding zur Finanzierung des Auftaktevents der zweijährigen Mädchenschutz-Kampagne

Kampagne #esistnichtallesrosarot. Foto: © TERRE DES FEMMESFoto: © TERRE DES FEMMESAb November 2018 rückt TERRE DES FEMMES den Schutz von Mädchen mit einer zweijährigen Kampagne in den Fokus, da Mädchen in besonderem Maße von Genitalverstümmelung, sexualisierter Gewalt und anderen Menschenrechtsverletzungen betroffen sind. Das erste Ziel, das im Rahmen der Mädchenschutzkampagne angestrebt wird, sind bundesweit verpflichtende und einheitliche Vorsorgeuntersuchungen (auch U-Untersuchungen genannt) für Kinder bis zum 18. Lebensjahr.

In Deutschland hat jedes Kind Anspruch auf 14 ärztliche Vorsorgeuntersuchungen, deren Kosten derzeit für die U1-U9 und für die J1 vollständig von den Krankenkassen übernommen werden. Durch die bundesweite Verpflichtung dieser U-Untersuchungen können Fälle von Vernachlässigung, Misshandlung und sexuellem Missbrauch sowie Genitalverstümmelung an Mädchen möglichst frühzeitig erkannt und bestenfalls verhindert werden.

Mit einer Auftaktveranstaltung vor dem Brandenburger Tor am 22. November anlässlich dem Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen wird der Startschuss für diese zweijährige Mädchenschutzkampagne gesetzt. Geplant ist, dass 15 Frauen eine Flashmob-Aktion durchführen, aktiviert durch einen riesigen Buzzer. Gleichzeitig wird mit Flyern und einem großen Banner auf die Thematik hingewiesen und ein lauter Appell an Politik und Gesellschaft gesendet, dass Mädchenschutz uns alle angeht.

Zur Finanzierung dieses Kampagnen-Auftakt-Events startet TERRE DES FEMMES am Weltmädchentag ein Crowdfunding auf Startnext (Link abgelaufen). Zusammen mit der Dokumentarfilmerin Clara Trischler entstand in den letzten Wochen ein Video, in welchem die Mädchenschutzkampagne vorgestellt und um die Unterstützung des Crowdfunding-Projekts gebeten wird. Ab sofort können alle unsere Kampagne unterstützen, indem sie „Dankeschöns“ erwerben oder spenden.

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Anhörung im Landtag NRW „Istanbul Konvention konsequent umsetzen – Mädchen und Frauen vor Gewalt schützen“

Anhörung im NRW Landtag. Foto: © Jessica EspinozaAnhörung im NRW Landtag. Foto: © Jessica EspinozaAm 06. September 2018 fand im Landtag Nordrhein-Westfalen eine Anhörung des Ausschusses für Gleichstellung und Frauen statt, um den aktuellen Antrag der Faktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen „Istanbul Konvention konsequent umsetzen – Mädchen und Frauen vor Gewalt schützen“ mit ExpertInnen der Zivilgesellschaft zu diskutieren. Im Rahmen der Anhörung wurden die Stellungnahmen der LAG Autonomer Frauenhäuser NRW, der LAG autonomer Mädchenhäuser, des Dachverbands der autonomen Frauenberatungsstellen, des Deutschen Instituts für Menschenrechte und des Deutschen Juristinnenbunds besprochen. TERRE DES FEMMES war, vertreten durch eine Mitfrau der AG sexualisierte Gewalt, ebenfalls vor Ort.

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Gewaltfrei & Gleich – Ein TERRE DES FEMMES-Clip gegen Häusliche Gewalt

Während der Dreharbeiten. Foto: © TERRE DES FEMMESWährend der Dreharbeiten. Foto: © TERRE DES FEMMESEs ist ein sonniger Mai-Tag, an dem sich Gesa Birkmann und Valerie Fischer von TERRE DES FEMMES (TDF) mit einer bunt gemischten Gruppe, bestehend aus neun StatistInnen, drei SchauspielerInnen, zwei ProduzentInnen und einer Regieassistentin, im Kunsthaus ACUD in Berlin treffen. Für die nächsten neun Stunden ist viel geplant, in dieser Zeit soll der neue TDF-Film „Gewaltfrei und Gleich“ zum Thema Häusliche Gewalt gedreht werden. Das Konzept zum Film wurde gemeinsam von Andrea Iannetta und Javeh Asefdjah entwickelt. Diese hatten sich bei einem, von TDF veranstalteten, Wettbewerb beworben und überzeugten mit ihrer Idee.

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Istanbul-Konvention tritt in Kraft

Ab heute, dem 1. Februar 2018, tritt die Istanbul-Konvention auch in Deutschland in Kraft, nachdem sie von Bundestag und Bundesrat im November letzten Jahres ratifiziert worden war. Das Inkrafttreten der Konvention ist ein Meilenstein für die Umsetzung von Menschenrechten in Deutschland, insbesondere für Schutz und in der Unterstützung von Mädchen und Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt.

Mit der Ratifizierung ist der Schutz von Frauen vor Gewalt aber nicht erledigt, sondern fängt erst an: Die Bundesregierung muss nun einen umfassenden Plan vorlegen, wie sie zukünftig Frauen besser vor Gewalt schützen möchte. Die bestehenden Hilfsangebote sind nicht ausreichend, wie die erschreckend hohen Zahlen zu Häuslicher Gewalt zeigen. So ist das Hilfesystem in Deutschland nach wie vor unterfinanziert. Immer wieder müssen Frauenhäuser Frauen abweisen, weil sie keine Kapazitäten mehr haben. Viele Frauenberatungsstellen können ihre Angebote nur durch ehrenamtliche Arbeit aufrechterhalten oder müssen Beratungsanfragen ablehnen.

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Risikofaktor Beziehung: Zahlen zu Häuslicher Gewalt steigen weiter an

Anlässlich des 25. November, dem Tag gegen Gewalt an Frauen, hat das Bundeskriminalamt die „Kriminalstatistische Auswertung zu Gewalt in Partnerschaften“ veröffentlicht. Im Vergleich zu 2015 sind die Zahlen in 2016 weiter angestiegen:

Die Polizei registrierte über 108.956 Fälle von Häuslicher Gewalt an Frauen. Das ist ein Anstieg von 4,5 Prozent zum Vorjahr. Besonders gravierend ist der Anstieg bei Mord und Totschlag: Die Fälle von Mord, versuchten Mord und Totschlag sind um acht Prozent auf 357 gestiegen.

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Sexualstrafrecht - #metoo bestätigt im Nachhinein Wichtigkeit der Reform

Wie sehr die Themen sexualisierte Gewalt und sexualisierte Belästigung die Menschen weltweit bewegen, zeigt sich in diesen Tagen sehr deutlich durch die millionenfachen Beiträge im Internet unter #MeToo. Ausgehend von den Veröffentlichungen der Belästigungen des Filmregisseurs Harvey Weinstein in der Filmbranche haben Millionen von Frauen deutlich gemacht: sexuelle Belästigung – und auch sexualisierte Gewalt – sind trauriger Alltag der meisten Frauen und Mädchen weltweit.

Wir feiern die Reform! Foto: © Deutscher FrauenratWir feiern die Reform! Foto: © Deutscher FrauenratSo erschütternd die Beiträge teilweise auch sind, zeigen sie doch auf, wie wichtig die Reform des Sexualstrafrechts vor einem Jahr gewesen ist. Denn – kaum zu glauben – bis dato galt die sexuelle Belästigung nicht als Straftat. Dies hat sich mit der Reform geändert. Zudem wurde der Grundsatz „Nein heißt Nein“ im Strafrecht verankert, wodurch mehr Fälle von Vergewaltigungen unter Strafe gestellt wurden.

Das Gute an der Diskussion um #MeToo ist nicht nur, dass der Mantel des Schweigens um sexualisierte Gewalt gelüftet wird, sondern auch, dass die ganze Bandbreite von sexualisierter Gewalt aufgezeigt wird – vom „einfachen“ Sexismus bis hin zur Vergewaltigung. Dies geschieht erfreulicherweise ohne einen rassistischen Unterton, wie es zuletzt im Bundestagswahlkampf der Fall war.

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Sexualisierte Gewalt an Hochschule: EU-Studie fördert drastische Zahlen zutage

Demo "Nein heisst Nein". Foto: © TERRE DES FEMMESDemo "Nein heisst Nein". Foto: © TERRE DES FEMMESSexualisierte Gewalt ist in unserer Gesellschaft weit verbreitet. In welchem Ausmaß Menschen davon betroffen sind, wird uns nun erneut durch #metoo vor Augen geführt - ein Tweet, der Betroffene von sexualisierter Gewalt dazu ermutigt, ihre Stimme zu erheben und eigene Erfahrungen zu teilen. Die Posts bewegen Millionen von Menschen dazu, das Thema in den sozialen Medien zu diskutieren. Die Vergewaltigungs- und Missbrauchsvorwürfe gegen den US-Filmproduzenten Harvey Weinstein waren Anlass für den medialen Aufruhr und zeigen auf drastische Weise, wie weit verbreitet Sexismus und sexualisierte Gewalt in der Filmindustrie sind.

Dabei beschränken sich solche Geschehnisse nicht auf die Branche des Films und Fernsehens. Sexismus und sexualisierte Gewalt sind allgegenwärtig: von Schulen über Hochschulen bis zum Arbeitsplatz. Damit verbunden ist häufig ein Machtgefälle, das es den Betroffenen extrem schwer macht, sich gegen die Taten zur Wehr zu setzen.

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Deutschland bietet gewaltbetroffenen Frauen keinen Schutz: TDF berichtet über gravierende Missstände an den UN-Menschenrechtsrat

In einem Bericht an den UN-Menschenrechtsrat macht TERRE DES FEMMES auf die dramatische  Situation im Hilfesystem aufmerksam: Immer mehr Frauenhäuser sind überfüllt, in vielen Bundesländern können hilfesuchende Frauen nicht mehr aufgenommen werden.

Die Situation im Hilfesystem ist schon lange besorgniserregend. Bereits 2011 hat die Bundesregierung in einem Bericht zur Situation der Frauenhäuser und Beratungsstellen resümiert, dass Frauenhausplätze in Deutschland nicht ausreichen und das komplette Unterstützungssystem unterfinanziert ist. Passiert ist seither: nichts. Das Problem wurde zwar von der Bundesregierung diskutiert, aber passiert ist trotzdem: nichts. Traurige Einigkeit im Stillstand. Dabei besteht die Gefahr, dass jede vom Frauenhaus abgewiesene Frau wieder in einer Gewaltsituation landet. Das kann für die betroffenen Frauen lebensgefährlich sein. Allein 2015 wurden 131 Frauen durch ihren Partner oder Ex-Partner umgebracht, in weiteren 200 Fällen haben die Frauen den Mordversuch überlebt.

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Sexualisierte Gewalt: Alltag an deutschen Schulen!

Grenzen setzen sollte früh geübt werden. Grafik aus einem Comic-Workshops zu Häuslicher und sexualisierter Gewalt. © TERRE DES FEMMESGrenzen setzen sollte früh geübt werden. Grafik aus einem Comic-Workshops zu Häuslicher und sexualisierter Gewalt.
Grafik: © TERRE DES FEMMES
Schulen sind Orte, wo Kindern und Jugendlichen Raum gegeben werden sollte zur bestmöglichen und freien Entfaltung.

Die Realität sieht jedoch oft anders aus. Eine dreijährige Studie des Deutschen Jugendinstituts (DIJ), die Ende Juli 2017 abgeschlossen wurde, zeigt: fast 60 Prozent der befragten NeuntklässerInnen haben schon einmal sexuelle Gewalt erlebt. Die Ergebnisse der Speak!-Studie des hessischen Kultusministeriums aus dem Jahr 2016 sind ähnlich. Von den SchülerInnen gaben 55 Prozent der Mädchen und 40 Prozent der Jungen an, nichtkörperliche Formen sexualisierter Gewalt erfahren zu haben. Das Erschreckende dabei: über die Hälfte der betroffenen Jugendlichen gab an, dass dies in der Schule geschah.

Die Kategorien der DIJ-Studie reichen von verbaler sexueller Belästigung bis hin zu körperlicher sexueller Gewalt, etwa das Bedrängen von SchülerInnen oder der Zwang zu sexuellen Handlungen. Es zeigte sich, dass 40 Prozent der im Schnitt 15-Jährigen schon einmal erfahren musste, dass Witze über ihren Körper gemacht oder Gerüchte über sie verbreitet wurden. Beobachtet haben dies sogar über 75 Prozent der Teenager. Mädchen sind zudem nicht nur insgesamt häufiger von Situationen sexueller Gewalt betroffen, sondern haben auch drei Mal öfter als Jungen von schwereren Gewalterfahrungen in Verbindung mit körperlichen Übergriffen berichtet. Im Rahmen der Speak!- Studie zeigte sich, dass fast ein Drittel der Schülerinnen körperlich sexualisierte Gewalt erlitten hat, also gegen ihren Willen angefasst, geküsst oder am Geschlechtsteil berührt wurde.

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Bundestag ratifiziert Istanbul-Konvention

Am 1. Juni 2017 hat die Bundesregierung die Ratifizierung der Istanbul-Konvention beschlossen. Die Ratifizierung ist ein Meilenstein für die Umsetzung von Menschenrechten in Deutschland, insbesondere im Schutz und in der Unterstützung von Mädchen und Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt.

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Gemeinsam für Menschenrechte! Diskussionsrunde vom FORUM MENSCHENRECHTE zu den Erwartungen an die Menschenrechtspolitik der neuen Bundesregierung

Forum Menschenrechte Diskussion 150517. Foto: © Sven LüdersForum Menschenrechte Diskussion. Foto: © Sven LüdersIm Hinblick auf die bevorstehenden Bundestagswahlen im September 2017 hat das Forum MENSCHENRECHTE am 15. Mai zu einer Gesprächsrunde eingeladen, um den Forderungskatalog des Forums zu diskutieren. Das FORUM MENSCHENRECHTE, vertreten durch Markus N. Beeko (Amnesty International) und Dr. Julia Duchrow (Brot für die Welt), befragte die menschenrechtpolitischen Sprecherinnen und Sprecher Michael Brand (CDU/CSU), Annette Groth (Die Linke), Tom Koenigs (Bündnis 90/ die Grünen) und Frank Schwabe (SPD). Die Moderation übernahm Dr. Jochen Motte (Koordinationskreis FM).

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TERRE DES FEMMES begrüßt die Änderungen zur gesetzlichen Schweigepflicht

Der Widerstand hat sich gelohnt: Seit dem 11. April 2017 ist die Ärztliche Mitteilungspflicht nach Gewalt aufgehoben (§294a SGB V). Dies ist ein großer Erfolg für Betroffene von physischer, sexueller und auch psychischer Gewalt. Für die Änderung hat sich TERRE DES FEMMES zusammen mit S.I.G.N.A.L. e.V. und BIG e.V. seit 2014 eingesetzt hat. Die Neuregelung hebt die Mitteilungspflicht von ÄrztInnen und TherapeutInnen gegenüber den Krankenkassen nach Gewaltvorfällen auf. So erhalten PatientInnen ihr Selbstbestimmungsrecht zurück und die Schweigepflicht der ÄrztInnen wird gestärkt. Dies dient dem Schutz der Betroffenen vor weiterer Gewalt und trägt zu einem besseren Genesungs- und Behandlungserfolg bei.

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#ChangeThisPicture: Fotos, die auf Häusliche Gewalt aufmerksam machen

Am Internationalen Frauentag 2017 hat TERRE DES FEMMES am Berliner Alexanderplatz mit einer ungewöhnlichen Aktion auf einer der häufigsten Menschenrechtsverletzungen aufmerksam gemacht: Häusliche Gewalt. Allein in Deutschland ist jede vierte Frau mindestens einmal im Leben von Häuslicher Gewalt betroffen. Um diese hohe Zahl deutlich zu machen, wurde ein Fotoautomat so manipuliert, dass jedes vierte Bild sichtbare Zeichen von Gewalt aufwies.

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Gleichstellungsbericht 2017: Gewalt verhindert Gleichberechtigung

Am 6. März 2017 wurde der zweite Gleichstellungsbericht der Bundesregierung veröffentlicht. Eine wesentliche Erkenntnis: Gewalt an Frauen verhindert Gleichstellung.

Gewalt an Frauen in Paarbeziehungen wurde von der Gleichstellungskommission als ein wesentliches Hindernis in der Gleichstellung von Männern und Frauen in Deutschland identifiziert. Es ist ein Teufelskreis: Gewalt gegen Frauen behindert volle Gleichstellung, aber ungleiche Geschlechterverhältnisse und strukturelle Diskriminierung von Frauen befördern Gewalt an Frauen durch Männer. Doch obwohl in den letzten Jahren Frauen in Deutschland Stück für Stück mehr Gleichberechtigung erlangt haben, nimmt die häusliche Gewalt an Frauen eher zu als ab. Nach wie vor ist insbesondere häusliche Gewalt eines der größten Gesundheitsrisiken für Frauen und Kinder weltweit, stellt der Bericht fest. Frauen mit Migrationshintergrund, geflüchtete und obdachlose Frauen sowie Frauen mit Behinderungen sind besonders stark betroffen und ihnen fällt es auch besonders schwer, gewalttätige Situationen zu verlassen. Ähnliches gilt für Frauen mit geringer Bildung und schlechten Arbeitsmarktpotenzialen.

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Bundeskabinett beschließt Ratifizierung der Istanbul-Konvention

TERRE DES FEMMES begrüßt, dass das Kabinett der Ratifizierung der Istanbul-Konvention am Internationalen Frauentag 2017 zugestimmt hat. Die Konvention ist ein wichtiger Meilenstein, um Frauen besser vor Gewalt zu schützen.

Mit der Ratifizierung ist der Schutz von Frauen vor Gewalt aber nicht erledigt, sondern fängt erst an: Wir verbinden mit der Ratifizierung, dass die Bundesregierung einen umfassenden Plan vorlegt, wie sie zukünftig Frauen besser vor Gewalt schützen möchte. Die bestehenden Hilfsangebote sind wichtig, aber leider nicht ausreichend, wie die erschreckend hohen Zahlen zu Häuslicher Gewalt zeigen. So ist das Hilfesystem in Deutschland nach wie vor unterfinanziert. Immer wieder müssen Frauenhäuser Frauen abweisen, weil sie keine Kapazitäten mehr haben. Viele Frauenberatungsstellen können ihre Angebote nur durch ehrenamtliche Arbeit aufrechterhalten oder müssen Beratungsanfragen ablehnen. Betroffene Frauen sollten einen Rechtsanspruch auf Hilfe erhalten, wozu auch die psychosoziale Prozessbegleitung gehört.

Zudem fordern wir die Bundesregierung auf, die Istanbul-Konvention ohne jegliche Vorbehalte zu ratifizieren. Nach dem jetzigen Stand hat die Regierung beim Aufenthaltsrecht einen Vorbehalt eingelegt. Dabei ist es gerade für Migrantinnen, die Häusliche Gewalt erleben, extrem wichtig, einen vom Ehemann unabhängigen Aufenthaltstitel zu erhalten und nicht auf eine „Ehebestandszeit“ angewiesen zu sein.

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Tür auf! Schutzräume für alle

Unter diesem Motto stand der diesjährige Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen bei TERRE DES FEMMES. Um die Forderung nach mehr Schutzräumen für gewaltbetroffene Frauen zu unterstreichen, hat TERRE DES FEMMES vor dem Brandenburger Tor ein eigenes Frauenhaus aufgebaut. In den sechs Betten bekamen Frauen, die an die Tür klopften, einen Platz angeboten. Doch alle anderen Frauen mussten abgewiesen werden: Sowohl die Rolli-Fahrerin, da unser Frauenhaus wie die meisten leider nicht barrierefrei war, als auch alle anderen Frauen, die Schutz suchten. Sie fanden keinen Platz mehr im Frauenhaus.

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Lobbyarbeit am frühen Morgen

Angeregt im Gespräch: u.a. Maja Liebing (amnesty international) mit Cornelia Möhring (MdB, Die Linken), Ulle Schauws (MdB, Die Grünen), Ulli Nissen (MdB, SPD) und Volker Beck (MdB, Die Grünen). Foto: © TERRE DES FEMMESAngeregt im Gespräch: u.a. Maja Liebing (amnesty international) mit Cornelia Möhring (MdB, Die Linken), Ulle Schauws (MdB, Die Grünen), Ulli Nissen (MdB, SPD) und Volker Beck (MdB, Die Grünen).
Foto: © TERRE DES FEMMES
Am 15. Dezember veranstaltete die von TERRE DES FEMMES geleitete AG Frauenrechte vom Forum Menschenrechte ein Parlamentarisches Frühstück im Bundestag. Bei Kaffee und Croissants gingen die ReferentInnen des Forums der Frage nach, wie es mit dem Schutz in Deutschland von Frauen und LGBTTIQ* vor geschlechtsspezifischer Verfolgung aussieht.

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Gemeinsam haben wir Geschichte gemacht! Bündnis feiert die Reform des Sexualstrafrechts

Wir feiern die Reform! Foto: © Deutscher FrauenratWir feiern die Reform! Foto: © Deutscher Frauenrat„Frauen, bildet Banden“ – unter diesem alten feministischen Motto hätte der Empfang des Bündnisses „Nein heißt Nein“, zu dem TERRE DES FEMMES gehört, am 27. September 2016 auch stehen können. In der Alten Feuerwache in Berlin feierte das Bündnis mit seinen „Banden“ den gemeinsamen Erfolg: In wenigen Tagen – nach der Unterzeichnung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten – wird die größte Reform im Sexualstrafrecht in Kraft treten und endlich der Grundsatz „Nein heißt Nein“ im Gesetz verankert werden. Damit wird jede sexuelle Handlung, die gegen den erkennbaren Willen einer Person geschieht unter Strafe gestellt.

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Nein heißt Nein! Bundestag beschließt Reform des Sexualstrafrechts

Nein heisst Nein 2016Am 07.07.2016 hat der Bundestag einen historischen Schritt für die Frauenrechte in Deutschland getätigt: Einstimmig wurde die Reform des Sexualstrafrechts beschlossen und endlich findet der Grundsatz „Nein heißt Nein" Eingang ins Recht.

Der Beschluss des Bundestages bedeutet einen großen Schritt für den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung. Zukünftig werden sexuelle Handlungen bestraft, wenn sie gegen den erkennbaren Willen der anderen Person durchgeführt wurden – unabhängig davon, ob Gewalt angewendet oder angedroht wurde. Nein heißt endlich Nein!

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Unternehmen gegen Häusliche Gewalt: Internationale Konferenz in Brüssel

Teilnehmer_innen der CARVE-Tagung in Brüssel. Foto: © TERRE DES FEMMESTeilnehmer_innen der CARVE-Tagung in Brüssel.
Foto: © TERRE DES FEMMES
Am 16. Juni 2016 hat in Brüssel die erste europaweite Konferenz zum Thema geschlechtsspezifische Gewalt am Arbeitsplatz stattgefunden: CARVE - Companies against gender violence.

Bei der Veranstaltung haben VertreterInnen von Unternehmen, Gewerkschaften, aus der Wissenschaft und von Nichtregierungsorganisationen darüber diskutiert, wie Unternehmen ihre MitarbeiterInnen vor geschlechtsspezifischer Gewalt und auch Häuslicher Gewalt schützen können. Birte Rohles, Referentin gegen Häusliche und sexualisierte Gewalt von TERRE DES FEMMES, brachte dafür die langjährige Erfahrung von TERRE DES FEMMES zu diesem Thema ein: „Mit dem Konzept der „Workplace Policy against Domestic Violence“ sensibilisieren wir bereits seit 2007 Unternehmen und Verwaltungen zu Häuslicher Gewalt. Europaweit hat jede dritte Frau physische oder sexualisierte Gewalt erlebt. Der Arbeitsplatz kann ein guter Ort sein, um Betroffenen Schutz- und Unterstützung anzubieten.“

Offener Brief des „Bündnisses Nein heißt Nein“ an die Bundeskanzlerin – Eine große Koalition für eine große Reform des Sexualstrafrechts

Nein heißt Nein!Am 28.04.2016 ging der Gesetzentwurf zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung in die 1. Lesung des Deutschen Bundestags. Anschließend wurde der Entwurf an den federführenden Rechtsausschuss überwiesen.

Aus diesem Anlass wendet sich das „Bündnis Nein heißt Nein“, bestehend aus Frauen- und Menschenrechtsorganisationen, in einem Offenen Brief gemeinsam mit zahlreichen UnterstützerInnen an die Bundeskanzlerin und alle Abgeordnete des Deutschen Bundestags. Das „Bündnis Nein heißt Nein“, das auf Initiative des Deutschen Frauenrats gegründet wurde, und dessen Bündnispartnerin TERRE DES FEMMES ist, fordert eine grundlegende Überarbeitung des vorliegenden Regierungsentwurfs.

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Bundeskabinett entscheidet sich gegen eine umfassende Reform des Sexualstrafrechts – TDF fordert „Nein heißt Nein“!

andlostluggage / photocase.deandlostluggage / photocase.deAm 16.03.2016 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums (BMJV) zur Verbesserung der sexuellen Selbstbestimmung beschlossen und sich gleichzeitig gegen eine umfassende Reform des Sexualstrafrechts entschlossen. Somit ignoriert das Bundeskabinett die Forderung des Bundesrats und zahlreicher Verbände, so auch von TERRE DES FEMMES, das sexuelle Selbstbestimmungsrecht umfassend zu schützen und alle nicht-einverständlichen sexuellen Handlungen unter Strafe zu stellen.

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Bundesratsinitiative – Gesetzentwurf zur Verbesserung der sexuellen Selbstbestimmung unzureichend – Bundesrat fordert mehr!

Die Länder Hamburg, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen fordern in einem Entschließungsantrag die Bundesregierung dazu auf, das sexuelle Selbstbestimmungsrecht umfassend zu sichern und folglich jede nicht-einvernehmliche sexuelle Handlung unter Strafe zu stellen. TERRE DES FEMMES setzt sich bereits seit Langem für eine dahingehende Änderung des Sexualstrafrechts ein und begrüßt die Bundesratsinitiative ausdrücklich.

Am Freitag den 26.02.2016 wurde die Entschließung im Bundesrat vorgestellt und den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.