Erneuter Anstieg im Corona-Jahr 2020: Staat muss mehr tun

BKA BildTDF kommentiert die Erhebungen des Bundeskriminalamts zu häuslicher Gewalt während Corona

Heute veröffentlichte das Bundeskriminalamt (BKA) zusammen mit Familienministerin Lambrecht und Frau Söchting vom Hilfetelefon auf einer gemeinsamen Pressekonferenz erstmals bundesweite Zahlen zum Ausmaß der Partnerschaftsgewalt während des Corona-Jahrs 2020. Demnach wurden 2020 119.164 Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt. Für 139 Frauen endete dies tödlich. Die Gewalt an Frauen ist im Vergleich zum Vorjahr um 3,7% angestiegen.[i] Statistisch gesehen wurden noch während der einstündigen Pressekonferenz 13 Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt.

„Seit Jahren sind die Zahlen der Partnerschaftsgewalt erschreckend hoch und einmal mehr zeigen sie, dass Häusliche Gewalt endlich ernst genommen werden muss. Hier sehe ich klar den Staat in der Verantwortung. Wir brauchen mehr gezielte staatliche Maßnahmen, allen voran die Koordinierung und Finanzierung von ausreichend Schutzeinrichtungen für Frauen“, fordert Christa Stolle, Bundesgeschäftsführerin von TERRE DES FEMMES. „Der Staat darf sich hier nicht aus der Verantwortung ziehen. Er ist gemäß der Istanbul Konvention zum Schutz von Frauen und Mädchen verpflichtet und wir erwarten von der künftigen Bundesregierung, dass sie dieser Verpflichtung nachkommt“, führt Christa Stolle fort. Der auf der Pressekonferenz angekündigte Ausbau des Frauenhaus- und Hilfsnetzes ist dringend überfällig.

Die Erhebungen des BKA umfassen alle angezeigten Fälle sogenannter Partnerschaftsgewalt. Diese werden jährlich zu Jahresende des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres veröffentlicht. Sie bilden Opferwerdungen an, also nicht die bloße Anzahl der Opfer, sondern die Anzahl der angezeigten Straftaten gegen sie.  Es ist zudem von einem Dunkelfeld auszugehen; laut BKA-Präsident Münch könnte dieses für die Partnerschaftsgewalt betreffenden Straftaten bis zu 90% betragen. Für das kommende Jahr wurde auf der Pressekonferenz eine Dunkelfeldstudie angekündigt. Laut derzeitigen Schätzungen wird jede dritte Frau in ihrem Leben Opfer von häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt.[ii]

Die zentralen Zahlen des BKA zur Partnerschaftsgewalt 2020

Seit Beginn der statistischen Erhebung der Fälle von Partnerschaftsgewalt wird ein kontinuierlicher Anstieg verzeichnet, so auch von 2019 auf 2020. Laut BKA kam es 2020 in 119.164 Fällen zu Partnerschaftsgewalt gegen weibliche Opfer. Das ist im Vergleich zu 2019 ein Anstieg um 3,7%. 139 Frauen wurden von ihrem Ex-Partner getötet. Es wurden 3.321 Fälle von Vergewaltigung oder sexueller Gewalt in Partnerschaften begangen. In 84.524 Fällen kam es zu Körperverletzung (einfach, schwer, gefährlich und mit Todesfolge). Erstmals wurde erhoben, welche Rolle das Internet in der Verübung von Straftaten in Partnerschaften, wie etwa bei Stalking oder Nötigung, spielt. Hier wurde dem Internet eine zunehmende Rolle zugeschrieben.

BKA Bild 2Quelle: BKA, Übersicht Anstieg von 2016-2020

Was hinter dem Anstieg steckt

Die höhere Zahl der Betroffenen lässt sich auf mehrere Faktoren zurückführen. Die Kontaktbeschränkungen im Zuge der Covid-19-Pandemie führten dazu, dass Personen sich mehr in ihren eigenen vier Wänden aufhielten. Für Betroffene von häuslicher Gewalt bedeutete dies, mit einem gewalttätigen Partner eingesperrt zu sein. Gewohnte Zufluchtsorte waren in vielen Fällen keine Option mehr. Hinzu kamen Stressfaktoren wie finanzielle Sorgen, Quarantäne und Kurzarbeit, welche ein Gewaltpotential auslösen oder steigern können.

Bilanz und Forderungen

Zahlreiche Aktionen wie zum Beispiel Codewort „Maske 19“, um etwa beim Einkaufen in der Apotheke Hilfe zu suchen, und die Nachbarschaftsaktion von TERRE DES FEMMES mit Abreißzetteln zum Hilfetelefon in Hausfluren, halfen Betroffenen in dieser Zeit. Auch das Hilfetelefon wurde von vielen Betroffenen genutzt. Es verzeichnete einen Anstieg an Beratungsanfragen um 15%. Auch andere Hilfseinrichtungen waren ausgelastet. Viele Frauenhäuser mussten bedürftige Frauen und ihre Kinder abweisen, weil sie keine Plätze mehr hatten. In vielen Fällen sind Hilfsangebote leider auch nicht in der Lage, Betroffenen zufriedenstellend zu helfen.[i]

TERRE DES FEMMES fordert den Ausbau der Frauenhausversorgung. In Deutschland fehlen nach Auflagen der Istanbul Konvention mehr als 14.600 Frauenhausplätze. Um diese massive Lücke zu schließen, braucht es dringend die nötigen staatlichen Investitionen und eine Koordinierung des deutschlandweiten Ausbaus auch im ländlichen Raum.

TERRE DES FEMMES fordert zudem, dass jede Frau unabhängig von Wohnort, Herkunft, Aufenthaltstitel und Gesundheitszustand einen Rechtsanspruch auf Hilfe bei Gewalt erhält. Dies forderten wir zuletzt in Korrespondenzen mit Verhandlungsführenden der Koalitionsverhandlungen. Alle Ampel-Parteien versprachen im Vorfeld der Wahl die Umsetzung dieser Forderung. Die Umsetzung würde Frauen zum Beispiel erlauben, auf den Erhalt eines Frauenhausplatzes zu klagen.

Außerdem setzt sich TERRE DES FEMMES dafür ein, dass Femizide auch als solche anerkannt werden. Femizide, die im Zusammenhang mit einer Trennung stehen, werden häufig nicht als Mord, sondern als Totschlag verurteilt und folglich mit einer geringeren Strafe belegt. Strafverschärfung ist dringend nötig, damit Femizide angemessen belangt werden. Auch hierzu stehen wir in Kontakt mit den künftigen Regierungsparteien.

Wichtig ist zudem, dass es Betroffenen erleichtert wird, Anzeige zu erstatten. Hier ist unter anderem essenziell, dass BeamtInnen der Polizei und Justiz besser geschult werden und verbindliche Protokolle zum Umgang mit Opfern häuslicher Gewalt befolgen, um den angemessenen Schutz von und Umgang mit Betroffenen zu gewährleisten.

 

 

Zu häuslicher Gewalt zählt nicht nur körperliche Gewalt, sondern auch psychische, soziale und finanzielle Gewalt. Typische Verhaltensmuster von Tätern sind hierbei unter anderen die Kontrolle über Sozialkontakte und Isolation der Partnerin; Kontrolle über finanzielle Belange; emotionale Gewalt wie permanente Sticheleien; starke Eifersucht und Drohungen. All dies kann zu psychischer oder physischer Gewalt führen oder diese bereits darstellen. Wenn Sie Hilfe brauchen, wenden Sie sich bitte an das Hilfetelefon unter 08000 116 016 oder www.hilfetelefon.de

Stand: 23. November 2021

 

[i] https://www.heidelberg.de/site/Heidelberg_ROOT/get/documents_E-1414572685/heidelberg/Objektdatenbank/16/Bilder/GUIDE4YOU/PDF/Guide4You-Symposium_Vortrag%20Prof.%20Dr.%20Nadia%20Sosnowsky-Waschek%20%28SRH%20Hochschule%20HD%29_30.09.21.pdf

[ii] https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/Partnerschaftsgewalt/Partnerschaftsgewalt_2020.html?nn=63476

[iii] https://staerker-als-gewalt.de/gewalt-erkennen/haeusliche-gewalt-erkennen