Archiv: Meldungen zu GNE

Prozess gegen die Brüder von Hatun Sürücü geht weiter

Am Donnerstag, den 28. April 2016 wird der Prozess gegen die zwei Brüder von Hatun Sürücü fortgesetzt. Hatun Sürücü wurde am 07. Februar 2005 auf offener Straße ermordet. Verurteilt wurde damals nur der jüngste Bruder, Ayhan Sürücü, der die Tat gestanden hatte. Er habe den westlichen Lebensstil seiner Schwester abgelehnt und mit dem Mord die Ehre seiner Familie wiederherstellen wollen.

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TERRE DES FEMMES fordert besseren Schutz für minderjährige Ehefrauen

Im Rahmen der Kampagne „STOP Frühehen!“ fordert TERRE DES FEMMES die Durchsetzung des Mindestheiratsalters von 18 Jahren ohne Ausnahme. Dafür startete die Frauenrechtsorganisation im Oktober 2015 die Unterschriftenaktion "Frühehen stoppen – Bildung statt Heirat" für die wir bereits zahlreiche UnterstützerInnen gewinnen konnten. Diese konsequente Umsetzung der Empfehlung der UN-Kinderrechtskonvention hat auch Auswirkungen auf andere Gesetze. So dürfen im Ausland geschlossene Ehen mit Minderjährigen in Deutschland nicht mehr anerkannt werden, und der Ehegattennachzug von ausländischen Ehegatten darf erst möglich sein, wenn beide Ehegatten das 18. Lebensjahr vollendet haben.

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Studie zu Zwangsheirat in Europa veröffentlicht

Die vom Europäischen Parlament 2015 veranlasste Studie zur Praxis von Zwangsheiraten in Europa ist im Februar unter dem Titel "Forced marriage from gender perspective" erschienen. Monika Michell, TERRE DES FEMMES-Referentin für Gewalt im Namen der Ehre, hat das Länderprofil zur Situation in Deutschland beigetragen.

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Zwangsverheiratungen in Deutschland: Bundesregierung offenbart erschreckende Erkenntnislücken

Am 26.02.2016 hat die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen vom 27.01.2016 geantwortet (Bundestagsdrucksache 18/7749, PDF-Datei). Unter dem Titel „Zwangsverheiratungen in Deutschland“ hatte die grüne Bundestagsfraktion einen umfangreichen Fragenkatalog eingereicht, der die Wirkungen des 2011 in Kraft getretenen Zwangsheirat-Bekämpfungsgesetzes sowie die Maßnahmen im Bereich Opferschutz eruieren sollte. Das betraf neben dem Straf- auch das Aufenthaltsrecht sowie Schutz- und Präventionsarbeit im Hinblick auf spezielle Zielgruppen (Jungen, Eltern, LGBT, Paare).

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Urteilsverkündung im Mordprozess an Maria P.

Am Freitag, den 19.02.2016 wurde das Urteil im Prozess um den Mord an der hochschwangeren Maria P. gesprochen. Die 19-Jährige wurde in der Nacht zum 23.01.2015 in einem Waldstück in Berlin-Adlershof ermordet. Maria wurde von ihrem deutsch-türkischen Exfreund und Vater ihres ungeborenen Kindes sowie dessen Komplizen Daniel M. mehrfach geschlagen, mit dem Messer in den Bauch gestochen und anschließend bei vollem Bewusstsein angezündet. Das Gericht stellte eine besondere Schwere der Schuld fest und verurteilte beide Täter wegen Mordes zu je 14 Jahren Haft. Der Exfreund Eren T. hatte Maria vor der Tat mehrmals versucht zu einer Abtreibung zu bringen. Auch seine Familie soll nach Angaben der FAZ der Schwangerschaft mit einer Deutschen kritisch gegenübergestanden haben. Inwieweit Erens Familie Druck auf ihn ausübte, bleibt unklar. Das Ehrenmord Motiv konnte bisher nicht hinreichend geklärt werden, da Eren T. im Prozess von seinem Schweigerecht Gebrauch machte.

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Gedenkveranstaltung für Hatun Sürücü

TERRE DES FEMMES und andere Mitglieder des Berliner Arbeitskreises gegen Zwangsverheiratung gedenken Hatun Sürücü sowie anderer "Ehren"-Mordopfern. Foto: © TERRE DES FEMMESTERRE DES FEMMES und andere Mitglieder des Berliner Arbeitskreises gegen Zwangsverheiratung gedenken Hatun Sürücü sowie anderer "Ehren"-Mordopfern.
Foto: © TERRE DES FEMMES
Der „Ehren“-Mord an Hatun Sürücü jährte sich am 7. Februar 2016 zum elften Mal

Am 07.02.2005 wurde die Deutsch-Türkin Hatun Sürücü mit 23 Jahren von ihrem jüngeren Bruder auf offener Straße in Berlin-Tempelhof erschossen. Sie wollte ein freies und selbstbestimmtes Leben führen und hat damit gegen die strengen Regeln und tradierten Ehrvorstellungen ihrer Familie verstoßen. Durch den Mord wollte der Täter die Ehre der Familie retten.

Am Sonntag, den 7. Februar 2016 fand eine Gedenkveranstaltung am Tatort in der Berliner Oberlandstraße statt. Mit ihren Redebeiträgen erinnerten die Bezirksbürgermeisterin von Tempelhof-Schöneberg, Angelika Schöttler, die Berliner Senatorin für Arbeit, Integration und Frauen, Dilek Kolat, und die Koordinatorin des Berliner Arbeitskreises gegen Zwangsverheiratung, Petra Koch-Knöbel sowie ein Vertreter der HEROES an Hatun Sürücü.

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Neuer Bericht der Vereinten Nationen zu Fortschritten im Kampf gegen Frühverheiratungen – Einreichungen bis 5. Februar möglich

Im April 2014 erschien ein Bericht des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte zur Prävention und Abschaffung von Kinder- Früh- und Zwangsehen, „Preventing and eliminating child, early and forced marriage“ (PDF). Für diesen Bericht hatten Mitgliedsländer, UN-Organisationen, NGOs und weitere relevante Akteure Stellungnahmen eingereicht, darunter auch TERRE DES FEMMES.

Nun soll ein weiterer Bericht erarbeitet werden, der die Fortschritte im Kampf gegen Frühverheiratungen seit dem letzten Bericht eruieren soll. Bis 5. Februar können erneut Stellungnahmen eingereicht werden.

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Weitere Projektphase unseres Schultheaters „MEIN LEBEN. MEINE LIEBE. MEINE EHRE?“ mit großem Erfolg abgeschlossen

Szenen aus dem Theaterstück „Mein Leben. Meine Liebe. Meine Ehre?“. Foto: © TERRE DES FEMMESSzenen aus dem Theaterstück „Mein Leben. Meine Liebe. Meine Ehre?“. Foto: © TERRE DES FEMMESVon Juli bis Dezember 2014 haben an baden-württembergischen Schulen 20 Aufführungen des interaktiven Theaterstücks „Mein Leben. Meine Liebe. Meine Ehre?“ stattgefunden – ein Theaterstück gegen Gewalt im Namen der Ehre und Zwangsheirat. Das Theaterprojekt ist eine Kooperation von TERRE DES FEMMES mit dem Theaterensemble „Mensch: Theater!“ und der mobilen Beratungsstelle Yasemin.

Aufgrund der großen Nachfrage wurde das Stück nochmals in 10 Schulen aufgeführt, von Oktober 2015 bis Februar 2016. Am 2. Februar findet die letzte Aufführung in Tübingen statt. Gefördert wird das Projekt durch das Ministerium für Integration Baden-Württemberg.

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Unsere preisgekrönte Arbeit an Schulen geht weiter

Szenen aus dem Theaterstück „Mein Leben. Meine Liebe. Meine Ehre?“. Foto: © TERRE DES FEMMESSzenen aus dem Theaterstück „Mein Leben. Meine Liebe. Meine Ehre?“. Foto: © TERRE DES FEMMESVon Juli bis Dezember 2014 haben 20 Aufführungen des interaktiven Theaterstücks „Mein Leben. Meine Liebe. Meine Ehre?“ an baden-württembergischen Schulen stattgefunden – ein Theaterstück gegen Gewalt im Namen der Ehre und Zwangsheirat. Das Theaterprojekt ist eine Kooperation von TERRE DES FEMMES mit dem Theaterensemble „Mensch: Theater!“ und der mobilen Beratungsstelle Yasemin. Das Schultheaterprojekt wurde vom Bündnis für Demokratie und Toleranz mit dem Preis „Aktiv für Demokratie und Toleranz 2014“ am 25. Juni 2015 in Potsdam ausgezeichnet.

Aufgrund der großen Nachfrage wurde das Stück von Oktober 2015 bis Februar 2016 nochmals in 10 Schulen aufgeführt. Am 2. Februar 2016 fand die vorerst letzte Aufführung in Tübingen statt. Gefördert wurde das Projekt durch das Ministerium für Integration Baden-Württemberg.

Ab Herbst 2016 werden wir mit neuen Aufführungen in weitere Schulen gehen.

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Prozessbeginn gegen die zwei Brüder von Hatun Sürücü in Istanbul

Am Dienstag, den 26. Januar 2016 beginnt der Prozess gegen die zwei Brüder von Hatun Sürücü. Hatun Sürücü wurde am 07. Februar 2005 auf offener Straße ermordet. Verurteilt wurde damals nur der jüngste Bruder, Ayhan Sürücü. Zwei andere Brüder, Mutlu und Alparslan Sürücü, waren angeklagt, den jüngeren Bruder zu dem Mord angestiftet und die Tatwaffe besorgt zu haben. Sie wurden zunächst aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Dieses Urteil wurde allerdings vom Bundesgerichtshof 2007 aufgehoben und die zwei Brüder, die sich in die Türkei abgesetzt hatten, international zur Fahndung ausgeschrieben. In der Türkei, welche die Angeklagten nicht auslieferte, wurde 2013 schließlich ein eigenes Strafverfahren eingeleitet.

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Zwei wichtige Urteile zu Gewalt im Namen der Ehre gefällt

Am 01.12.2015 wurden zwei wichtige Urteile zu Zwangsheirat und „Ehren“-Mord verkündet. Wir hoffen, dass beide Urteile ein Signal an potentielle TäterInnen sind, dass Gewalt im Namen der Ehre in Deutschland nicht akzeptiert wird.

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„Hochzeit“ einer 10-Jährigen am Brandenburger Tor

Foto: © Uwe Steinert.TERRE DES FEMMES macht mit einer spektakulären Aktion auf die weltweite Problematik von Frühehen aufmerksam

Mit einer Hochzeitszeremonie vor dem Brandenburger Tor hat die Frauenrechtsorganisation TERRE DES FEMMES am Internationalen Gedenktag „NEIN zu Gewalt an Frauen“ ihre Forderung unterstrichen, weltweit Frühehen zu stoppen. „Wir wollen, dass Deutschland wie Schweden und die Schweiz ein Vorbild im Kampf gegen Frühehen wird und das gesetzliche Mindestheiratsalter auf 18 Jahre ohne Ausnahme festlegt sowie begleitende Präventions- und Aufklärungsmaßnahmen anbietet",  erklärt TERRES DES FEMMES Bundesgeschäftsführerin Christa Stolle. Deshalb hat die Frauenrechtsorganisation die Unterschriftenaktion: "Frühehen stoppen – Bildung statt Heirat!“ gestartet.

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TERRE DES FEMMES-Unterschriftenaktion: "Frühehen stoppen - Bildung statt Heirat!"

TERRE DES FEMMES: STOP Frühehen! Foto: © evgenyatamanenko - Fotolia.comJeden Tag werden weltweit 39.000 Mädchen vor ihrem 18. Geburtstag verheiratet. Und das, obwohl die UN-Kinderrechtskonvention als gesetzliches Mindestheiratsalter 18 Jahre empfiehlt. TERRE DES FEMMES startet deshalb zum Internationalen Mädchentag am 11. Oktober eine Unterschriftenaktion, mit der sie die Bundesregierung auffordert, sich für ein Ende von Frühehen einzusetzen. Schauspielerin Sibel Kekilli hat bereits unterzeichnet: „Ich finde es erschütternd, dass auch in der Gegenwart noch minderjährige Mädchen zwangsverheiratet werden. Deshalb unterstütze ich die Unterschriftenaktion von TERRE DES FEMMES.“

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Endlich: Überprüfung der örtlichen Zuständigkeit von Familiengerichten in Fällen mit Gewaltbefürchtung

Auf der 86. JustizministerInnenkonferenz im Frühsommer (Juni 2015) wurde das Bundesjustizministerium beauftragt, die Zuständigkeit von Familiengerichten in Ehe-, Kindschafts-, Abstammung- und Kindesunterhaltssachen in Fällen mit Gewaltbefürchtung zu überprüfen. TERRE DES FEMMES begrüßt diesen Beschluss (PDF-Datei), denn die derzeitigen Regelungen zur Zuständigkeit von Familiengerichten sind insbesondere in Fällen von Häuslicher Gewalt und Gewalt im Namen der Ehre bzw. Zwangsheirat höchst problematisch und müssen dringend verändert werden.

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