Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung von Frühehen wurde am 21. April 2017 in den Bundestag eingebracht und an die zuständigen Ausschüsse weitergeleitet. Er wird am 17. Mai 2017 in einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss behandelt und soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.
Bisher war es in Deutschland möglich, mit Ausnahmegenehmigung des jeweiligen Familiengerichtes bereits mit 16 Jahren zu heiraten. Der Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von Frühehen sieht vor, das Mindestheiratsalter in Deutschland auf 18 Jahre ohne Ausnahmen festzusetzen.
Für die Umsetzung dieser Forderung haben wir bereits viel geleistet! Im Mai letzten Jahres konnte TERRE DES FEMMES dem Justizministerium über 100.000 gesammelte Unterschriften zur Durchsetzung des Mindestheiratsalters 18 Jahre ohne Ausnahme überreichen.
Gemäß dem aktuellen Gesetzesentwurf sollen auch Ehen, die im Ausland mit Personen unter 16 Jahren geschlossen worden sind, in Deutschland nicht anerkannt werden, sodass gerade betroffene junge Mädchen als unverheiratet gelten können. Ehen, die im Ausland mit Personen zwischen 16 und 18 Jahren geschlossen wurden, sollen durch ein Gerichtsverfahren beim Familiengericht aufgehoben werden. Nur in wenigen Ausnahmen (Härtefällen) sollen diese Ehen in Deutschland noch weiterhin Bestand haben.
TERRE DES FEMMES begrüßt, dass endlich ein klares Gesetz verabschiedet werden soll, um minderjährig Verheiratete in ihren Kinder- und Menschenrechten zu schützen. Bislang war es eine Frage der Einzelfallentscheidung, ob eine Ehe z. B. mit einer 14-jährigen anzuerkennen ist. Zudem herrscht bei den Behörden bisher große Unsicherheit, wie mit minderjährig Verheirateten, die nach Deutschland kommen, umzugehen ist, weshalb TERRE DES FEMMES klare gesetzliche Vorgaben fordert.
Allerdings reichen Gesetzesänderungen alleine nicht aus. Diese müssen Hand in Hand gehen mit notwendigen Präventionsmaßnahmen und einer personellen Aufstockung vor allem in den Jugendämtern, die größtenteils bereits überlastet sind.
Um den betroffenen Mädchen eine umfassende, sensible Betreuung gewähren zu können, müssen bestehende Schutz- und Beratungseinrichtungen ausgebaut und weitere geschaffen sowie bundesweit MitarbeiterInnen vom Jugendamt, Erstaufnahmeeinrichtungen und Justiz geschult werden.
Entgegen einiger Gegenstimmen aus Politik und Organisationen, steht TERRE DES FEMMES weiterhin hinter dem Gesetzesentwurf, da minderjährig verheiratete Mädchen in vielen Fällen vom Ehemann abhängig sind und nicht selbst über ihr Leben bestimmen können. Häufig dürfen sie nicht zur Schule gehen oder eine Ausbildung machen, sie werden früh schwanger, was mit einem hohen gesundheitlichen Risiko verbunden ist. Häusliche und sexualisierte Gewalt sowie die Ausbeutung ihrer Arbeitskraft sind keine Seltenheit.
Gemäß dem Gesetzentwurf sollen junge Frauen zudem nicht zwangsweise vom „Ehemann“ getrennt, sondern im Einzelfall entschieden werden, ob das Mädchen weiterhin mit dem Mann (nach deutschem Recht unverheiratet) zusammenleben kann. Eine Eheschließung nach deutschem Recht könnte mit Erreichen der Volljährigkeit nachgeholt werden.
Stand 05/2017