Das Bundesjustizministerium hat den Verbänden, so auch TERRE DES FEMMES, erneut einen Entwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Verhütung und zur Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer (2011/36/EU) vorgelegt – mit dem Ziel, eine effektivere strafrechtliche Bekämpfung von Menschenhandel zu ermöglichen. So plant der Entwurf eine umfassende Neustrukturierung des Straftatbestandes Menschenhandel und verfolgt das Ziel, den Straftatbestand an die international gebräuchliche Terminologie anzupassen.
Im Entwurf sind zwar eine Reihe von begrüßenswerten Verbesserungen im Kampf gegen Menschenhandel enthalten; gleichzeitig enthält dieser aber auch Punkte, die aus unserer Sicht hinderlich für die täterseitige Bekämpfung von Menschenhandel sind.
- ausführliche TDF-Stellungnahme (PDF-Datei)
Endlich: Bestrafung von Freiern bei Zwangsprostitution
Insbesondere begrüßen wir die geplante Einführung einer expliziten Strafbarkeit von Personen, die gegen Entgelt sexuelle Handlungen an einer Person, die der Prostitution nachgeht, vornimmt oder von ihr an sich vornehmen lässt und dabei deren persönliche oder wirtschaftliche Zwangslage oder deren Hilflosigkeit, die mit ihrem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, ausnutzt. Die Einführung einer solchen Strafbarkeit fordert TDF bereits seit Jahren!
Für TDF ist Prostitution Ausdruck eines grundlegenden Machtungleichgewichts zwischen den Geschlechtern. Für einen grundsätzlichen Perspektivenwechsel, wie es TDF fordert, sind aus unserer Sicht die Einführung einer gesetzlichen Regelung, die den Sexkauf generell unter Strafe stellt und flankierende Maßnahmen, zur Ursachenbekämpfung von Prostitution und zum Schutz von Personen, die in der Prostitution tätig sind, unabdingbar.
Gleichzeitig bedauern wir sehr, dass den umfassenden Vorgaben der Richtlinie 2011/36/EU, die ein ganzheitliches und menschenrechtsbasiertes Vorgehen im Kampf gegen den Menschenhandel fordert, weiterhin nur eingeschränkt nachgekommen wird. Statt die Richtlinienumsetzung zu nutzen, um den menschenrechtlichen Verpflichtungen gegenüber den Betroffenen von Menschenhandel nachzukommen, bleiben weiterhin vor allem die in der Richtlinie formulierten Regelungen im Bereich des Opferschutzes und der Opferrechte vollständig unberücksichtigt. Auch die Einführung einer nationalen Berichterstattungsstelle, wie es die Richtlinie vorsieht, wird weiterhin ignoriert.
In einer zusätzlichen Stellungnahme (PDF-Datei) gehen wir auf einige Opferschutz- und Opferrechtsaspekte ein, die aus unserer Sicht unabdingbar für eine sachgemäße Umsetzung der Richtlinie sind.
TDF fordert die Bundesregierung auf, ihrer menschenrechtlichen Verpflichtung gegenüber den Opfern nachzukommen und die Richtlinienumsetzung zu nutzen, die zahlreichen Lücken im Bereich des Opferschutzes und der Opferrechte endlich zu schließen!
Stand: 18.08.2015