TDF begrüßt Verbot von frauenfeindlicher und diskriminierender Werbung in Berlin

Berlin, 05.06.2019. TERRE DES FEMMES – Menschenrechte für die Frau e.V. und die Arbeitsgemeinschaft „Gegen sexistische, diskriminierende und frauenfeindliche Werbung“ des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg begrüßen die Entscheidung des Landes Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, zu Werberechten auf öffentlichem Straßenland:

Seit dem 01.01.2019 ist Schluss mit sexistischer oder gewaltverherrlichender Werbung auf öffentlichen Plakatflächen in Berlin. Mit dieser Senatsentscheidung gehört Berlin endlich neben Bremen, Flensburg, München und Frankfurt zu den Städten, deren Politik ein starkes Zeichen gegen frauenfeindliche und diskriminierende Werbung setzt.

Die neue Regelung stärkt die Werbebranche kreativ innovative Kampagnen zu entwickeln und fordert ihr ab, sich eben nicht überholten und vor allem frauenfeindlichen Klischees nach dem Motto „sex sells“ zu bedienen. Alle BerlinerInnen sind aufgefordert, wenn sie sexistische und/oder diskriminierende Werbung im Stadtbild sehen, diese beim Deutschen Werberat zu melden. Eingehende Beschwerden werden von der Geschäftsstelle des Deutschen Werberat als begründet oder unbegründet eingestuft. Abhängig davon werden sie zurückgewiesen, oder das betroffene Unternehmen für eine Stellungnahme kontaktiert. Im Anschluss entscheidet der Werberat, ob die Werbung gemäß ihrem Werbekodex einen Verstoß darstellt. Bei einem Verstoß fordert der Werberat auf, die Werbung zu entfernen. Wird dem nicht nachgegangen, kann eine öffentliche Rüge ausgesprochen werden. Sanktionsinstrumente hat der Deutsche Werberat jedoch nicht.

TERRE DES FEMMES und die Arbeitsgemeinschaft sprechen sich entschieden gegen den Deutschen Werberat als Entscheidungsinstanz aus. Unserer Ansicht nach hat für den Werberat nicht die Verhinderung von Diskriminierung Priorität, sondern die Freiheit der Wirtschaftsakteure.

Bereits aus der Halbjahresbilanz 2018 wird ersichtlich, dass vielmehr wirtschaftliche Interessen bei der Beurteilung über Beschwerden im Vordergrund stehen, als die Gleichberechtigung und Stärkung der Frau. Von 137 Beschwerdefällen im 1. Halbjahr 2018 wurden lediglich 37 gestoppt und geändert, während nur fünf Beschwerden eine öffentliche Rüge erhielten. Damit zeigt das vom Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW gewählte Entscheidungsgremium, dass es entsprechend den Werten seines Trägers "wirtschaftliche optimale Rahmenbedingungen" großschreibt.

Diese Bilanz bestätigt die Erfahrung TERRE DES FEMMES und der Arbeitsgemeinschaft, dass viel zu häufig frauendiskriminierende und das Geschlecht instrumentalisierende Inhalte toleriert werden, weswegen wir eine der Neutralität verpflichtete Entscheidungsinstanz fordern.

Berlin sollte dem guten Beispiel Bremens folgen. Der Stadtstaat hat sich bereits 2013 entschieden, gegen sexistische und diskriminierende Werbung auf öffentlichen Flächen vorzugehen (Beschluss Nr. 18/895). Dafür wurden im April 2017 vom Senat eigene Leitlinien zur Einschätzung sexistischer Werbung auf Basis des Werbekodexes des Deutschen Werberates gegen Herabwürdigung und Diskriminierung entworfen. Zusätzlich hat die Stadt Bremen eine staatliche Meldestelle für Beschwerden eingerichtet, für die die Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF) zuständig ist. Die ZGF prüft die Beschwerden und leitet diese mit ihrer Einschätzung zur finalen Entscheidung an die für die Werbefläche zuständige Fachbehörde weiter, in den meisten Fällen an die Baubehörde.

Wir halten es für zwingend notwendig, dass eine staatliche Meldestelle, die fachlich die Interessen der Frauenrechte vertritt, die Prüfungs- und Entscheidungshoheit innehat.

Die Arbeitsgemeinschaft und TERRE DES FEMMES fordert den Berliner Senat auf, eine neutrale Melde- und Prüfungsstelle einzurichten.

Berlin, den 13.05.2019

 

Arbeitsgemeinschaft „Gegen sexistische, diskriminierende und frauenfeindliche Werbung“ des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg:

  • Deutscher Frauenring e.V.
  • Netzwerk Frauengesundheit Berlin
  • TERRE DES FEMMES – Menschenrechte für die Frau e.V.
  • Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte des Bezirkes Friedrichshain-Kreuzberg
  • Formatwechsel / Medienwerkstatt

HINWEIS:

TERRE DES FEMMES e.V. vergibt jedes Jahr den Negativ-Preis für sexistische Werbung ‚Zorniger Kaktus‘.

Bis zum 14. Juni 2019 können sexistische Werbungen auf www.frauenrechte.de für den Preis nominiert werden!

Für Anfragen und Interviews wenden Sie sich bitte an TERRE DES FEMMES, Nastassja Wachsmuth, Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Tel. 030/40504699-25, oder per E-Mail an presse@frauenrechte.de.