Anlässlich des Europäischen Tags gegen Menschenhandel (18.10.): TERRE DES FEMMES fordert besseren Schutz für die Opfer von Frauenhalden und Umsetzung der EU-Richtlinie (16.10.2013)

Berlin. Am Freitag, den 18. Oktober, wird auf die katastrophale Situation der Opfer von Menschenhandel in Europa erinnert. Obwohl Frauenhandel eine der schwersten Menschenrechtsverletzung ist, lassen die Regierenden, Chance um Chance verstreichen, den Schutz der Opfr zu verbessern. So wurde weder die EU-Richtlinie 2011/36/EU zur Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Opfer umgesetzt, noch die Forderung der bundesweiten Kampagne von TERRE DES FEMMES „Aufenthaltsrecht für die Opfer von Zwangsprostitution, jetzt!“ unabhängig ihrer Aussagebereitschaft vor Gericht berücksichtigt. „Bisher liegt der Fokus auf der Strafverfolgung der TäterInnen und der Schutz der Opfer ist zweitrangig“, kritisiert Irmingrd Schewe-Gerigk, Vorstandsvorsitzende von TERRE DES FEMMES.

„Die Betroffenen, die auf deutschem Hoheitsgebiet schwerste Gewaltverbrechen erfahren, sind meist schwer traumatisiert. Sie haben einen Schutzanspruch gegenüber dem deutschen Staat. Ihnen muss ein unbefristeter Aufenthaltstitel – unabhängig von ihrer Aussagebereitschaft bzw. Eigenschaft als Zeuginnen im Strafverfahren – zustehen. Zudem müssen Betroffenen eine psycho-soziale Betreuung und Opferentschädigung garantiert werden“, fordert Schewe-Gerigk. Im Mai 2013 übergab TERRE DES FEMMES 45.921 Unterschriften für ein Aufenthaltsrecht für Opfer von Zwangsprostitution an das Bundesinnenministerium.

Für die Verurteilung der TäterInnen benötigt die deutsche Justiz die Aussagen der Opfer. Als Gegenleistung erhalten die Betroffenen aus Nicht-EU-Staaten nur eine vage Chance während des Strafverfahrens in Deutschland bleiben zu können. Nach Beendigung des Verfahrens werden die Frauen, die sich oftmals nicht zuletzt aufgrund ihrer Zeuginnenaussage in Lebensgefahr befinden, in ihre Herkunftsländer abgeschoben. „Diese Frauen müssen unterstützt werden - ein sicheres Bleiberecht ist dafür eine Grundvoraussetzung!", fordert Schewe-Gerigk.

Zudem wurde die EU-Richtlinie 2011/36/EU, die einen verbesserten Opferschutz vorsieht, bisher nicht umgesetzt. Zuletzt monierte der Bundesrat am 20. September das Gesetzesvorhaben der schwarz-gelben Koalition als unzureichend. Nun ist die neue Regierung in der Pflicht.

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Bitte wenden Sie sich an TERRE DES FEMMES, Irmingard Schewe-Gerigk, Vorstandsvorsitzende, Tel. 030/40504699-0 oder per E-Mail an: presse@frauenrechte.de.