Forderung von TERRE DES FEMMES nach 15 Jahren erfüllt: Bundestag beschließt eigenen Straftatbestand bei weiblicher Genitalverstümmelung (27.06.2013)

Berlin, 27.06.2013. TERRE DES FEMMES begrüßt, dass der Bundestag in seiner heutigen Sitzung voraussichtlich eine Gesetzesänderung beschließt, wonach ein eigener Straftatbestand für weibliche Genitalverstümmelung geschaffen wird, der mit einem bis zu 15 Jahren Haft geahndet werden kann. Bisher galt die genitale Verstümmelung von Mädchen und jungen Frauen als gefährliche und nur im Falle einer daraus resultierenden Unfruchtbarkeit als schwere Körperverletzung. Damit wird das Engagement von TERRE DES FEMMES anerkannt, die seit 1984 gegen Genitalverstümmelung kämpfen und seit 1997 fordern, die lebenslangen körperlichen Folgen und die psychische Belastung der Frauen auch in der Rechtssprechung anzuerkennen und das Leid der Betroffenen nicht weiter zu bagatellisieren.

„Wir freuen uns, dass das neue Gesetz eine klare Ächtung dieser menschenrechtsverletzenden und traumatisierenden Eingriffe signalisiert“, so Irmingard Schewe-Gerigk, TERRE DES FEMMES-Vorstandsvorsitzende. „Deutschland folgt damit den Beispielen vieler europäischer Länder, die Genitalverstümmelung bereits explizit unter Strafe stellen.“

Aufgrund der Schwere der Tat hatte TERRE DES FEMMES ein Strafmaß von mindestens zwei Jahren empfohlen und sich dafür eingesetzt, weibliche Genitalverstümmelung in den Katalog der Auslandsstraftaten aufzunehmen. Nur so kann das Risiko, dass ihnen während einer Auslandsreise Klitoris und/oder Schamlippen entfernt werden, für die ca. 6000 in Deutschland lebenden bedrohten Mädchen gesenkt werden.

„Genitalverstümmelung ist kein alleiniges afrikanisches Problem, sondern betrifft auch Deutschland. Dies wird im neuen Gesetzestext endlich anerkannt. Die Strafandrohung soll auch präventiv wirken und der Bundestagsbeschluss zeigt, dass sich unsere Gesellschaft dieses Themas annimmt. Für die Opfer ist es dann aber schon zu spät“, erklärt Irmingard Schewe-Gerigk und fordert einen nationalen Aktionsplan zum Schutz gefährdeter Mädchen. Dazu gehört, dass Fachkräfte im medizinischen, pädagogischen und sozialen Bereich sensibilisiert werden. So können Warnsignale früh erkannt, die richtigen Schritte eingeleitet und Mädchen vor der schmerzhaften Tat geschützt werden. Schewe-Gerigk: „Bei diesem Prozess arbeiten wir eng mit den betroffenen Communities zusammen. So werden die Eltern selbst zum Teil des kulturellen Wandels. Eine klare Position des Staates hilft, den Prozess zu beschleunigen.“

Für Nachfragen und Interviews stehen wir gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an TERRE DES FEMMES, Irmingard Schewe-Gerigk (Vorstandsvorsitzende), Tel. 030/ 40504699-0, oder per Mail an presse@frauenrechte.de