Berlin, 22.11.2012. Heute findet im Bundestag die erste Lesung des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs zur Regelung der Beschneidung bei Jungen und des von 66 Abgeordneten eingebrachten alternativen Gruppenantrags statt. Eltern sollen nach dem Willen der Bundesregierung das Recht haben, ihren männlichen Kindern – egal aus welchem Grund (religiös, hygienisch, präventiv oder als Mittel gegen Masturbation) die Vorhaut entfernen zu lassen.
Dazu die TERRE DES FEMMES-Vorstandsvorsitzende Irmingard Schewe-Gerigk: „Wir lehnen den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf ab, da er einen medizinisch nicht notwendigen, schmerzhaften und irreversiblen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit nichteinwilligungsfähiger männlicher Säuglinge und Kinder straffrei stellt. Dass diese Regelung ausgerechnet in dem Paragrafen im BGB verankert werden soll, der seit dem Jahre 2000 Kindern eigene Rechte zugesteht, ist skandalös. Dieser Gesetzentwurf verstößt gegen die UN-Kinderrechtskonvention, wonach sich Deutschland verpflichtet hat, alle überlieferten Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen. Die in diesem Gesetzentwurf vorgesehene Schmerzbehandlung wird ad absurdum geführt, wenn Säuglinge bis zum 6. Monat auch von NichtmedizinerInnen beschnitten werden können, die gar keine Narkose geben dürfen."
TERRE DES FEMMES befürwortet den interfraktionellen Alternativentwurf, da er das Recht auf die körperliche Unversehrtheit und die Selbstbestimmung von Kindern über ihren Körper stärkt. Er sieht vor, dass Jungen aus nichtmedizinischen Gründen erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr und nur mir ihrer Zustimmung beschnitten werden dürfen - und zwar ausschließlich von ÄrztInnen.
"Wir fordern die Bundestagsabgeordneten auf, die Rechte von Kindern ins Zentrum ihrer Entscheidung zu stellen und nicht dem Druck von Religionsgemeinschaften nachzugeben. Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf wird kein Rechtsfrieden geschaffen, er soll die gesellschaftlich notwendige und gerade begonnene Debatte beenden. Bei dieser Basta-Politik sind die Betroffenen die Leidtragenden", so Irmingard Schewe-Gerigk.
Seit Monaten warnt die TERRE DES FEMMES-Vorstandsvorsitzende davor, dass die Legalisierung der männlichen Beschneidung auch Auswirkungen auf die Strafbarkeit bei bestimmten Formen der Genitalverstümmelung haben könnte. Mit dem Argument, ein Verbot weiblicher Genitalverstümmelung verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz hatte erst kürzlich ein ägyptischer, der Weltgesundheitsorganisation nahestehender Arzt, die weltweite Legalisierung bestimmter Formen weiblicher Genitalverstümmelung gefordert.
Für Nachfragen und Interviews stehen wir gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an TERRE DES FEMMES, Irmingard Schewe-Gerigk, Tel. 030/ 40504699-0 oder per Mail an presse@frauenrechte.de