(1) Art der Tätigkeit
Ehrenamtlich Aktive können in einer der lokal arbeitenden Städte-, Hochschul- oder Regionalgruppen tätig sein. Neben diesen Gruppen gibt es noch die bundesweit aktiven Arbeitsgruppen. Außerdem können sich Mitfrauen ehrenamtlich als Projektkoordinatorin, Jugendbotschafterin oder auch als Kassenprüferin oder Vorstandsfrau engagieren.
Der Umfang der Aufgaben variiert von Ehrenamt zu Ehrenamt. Für die Arbeitsgruppen und den Vorstand gibt es jeweils eine Geschäftsordnung, die u. a. über das Aufgabenfeld Auskunft gibt. Der Tätigkeitsbereich der Städte-, Hochschul- und Regionalgruppen ist im Statut sowie im Leitfaden für die Arbeit der Städte- und Hochschulgruppen festgelegt und beschrieben.
(2) Beginn und Beendigung der Tätigkeit
Für eine gute Organisation, insbesondere für das Einbeziehen der Arbeit und der Expertise der ehrenamtlich Aktiven in die Arbeit des Vereins ist es für die Geschäftsstelle notwendig, über den Beginn und das Ende der ehrenamtlichen Tätigkeit möglichst zeitnah informiert zu werden. Eine kurze E-Mail an die aktiv@frauenrechte.de genügt.
Des Weiteren können z. B. Versicherungsschutz und Kostenerstattung auch nur in Anspruch genommen werden, wenn eine Person als ehrenamtlich Aktive bekannt ist.
(3) Kostenerstattung/ Vergütung
Die im Rahmen der Tätigkeit anfallenden Sachkosten werden von TERRE DES FEMMES nach den geltenden Erstattungsregelungen an die ehrenamtlich Aktive erstattet.
Für die ehrenamtliche Tätigkeit (Zeitaufwand) wird keine Vergütung bezahlt. TERRE DES FEMMES weist daraufhin, dass durch die ehrenamtliche Tätigkeit kein Arbeitsverhältnis entsteht.
(4) Versicherungsschutz bei Unfall und Haftpflicht
Bei Ausübung der Ehrenamtstätigkeit ist die ehrenamtlich Aktive von TERRE DES FEMMES gegen Unfälle versichert. Im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit verursachte Haftpflichtschäden sind – ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – vom Versicherungsschutz TERRE DES FEMMESs abgedeckt.
(5) Auftreten in der Öffentlichkeit
Die ehrenamtlich Aktiven arbeiten selbstständig. Die Satzung, die Beschlüsse der Mitfrauenversammlungen sowie das Städtegruppenstatut, die verschiedenen Geschäftsordnungen und die Positionspapiere bilden die Grundlage für die Vereinsarbeit und sollten berücksichtigt werden.
Die Herausgabe von öffentlichkeitswirksamen Materialien (z. B. Presseerklärungen) sowie das Schreiben an wichtige Institutionen (z. B. Ministerien) und Firmen ist ein wichtiger Teil der Arbeit von TERRE DES FEMMES. Hierbei gilt, dass die ehrenamtlich Aktiven auf lokaler Ebene selbstverantwortlich arbeiten können. Werden allerdings z. B. Medien oder Institutionen angesprochen, die über den lokalen Rahmen hinaus tätig sind, müssen diese Aktionen vorab mit der Geschäftsstelle abgestimmt werden, damit eine einheitliche sowie professionelle Arbeit von TERRE DES FEMMESgewährleistet werden kann. Hierfür stehen den ehrenamtlich Aktiven die Geschäftsführung, die Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit wie auch die einzelnen Fachreferentinnen zur Verfügung. Zentrale Ansprechperson für die ehrenamtlich Aktiven ist die Referentin für Vereinskommunikation und Veranstaltungsorganisation (siehe Punkt 6).
Sollte von Seiten Dritter öffentlichkeitswirksames Material herausgegeben werden, in dem der Name einer ehrenamtlich Aktiven und/oder unser Vereinsname und -logo abgedruckt werden soll, sollte die ehrenamtlich Aktive sich darum bemühen, vor der Veröffentlichung ein Exemplar zu erhalten, um die Materialien auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Hierbei kann gerne die Geschäftsstelle zu Rate gezogen werden. Nur durch ein einheitliches Auftreten nach außen und der Prüfung, ob die Ansätze von TERRE DES FEMMES auch korrekt wiedergegeben werden, wird sichergestellt, dass die Arbeit von TDF und damit der Kampf gegen Frauenrechtsverletzungen erfolgreich sein können.
→ Bitte unbedingt beachten!
Bei Unklarheiten über bspw. Ansätze, Aktionen, Außenauftritte bzw. den Umgang mit der Presse sollte die Geschäftsstelle kontaktiert werden.
Bei der Arbeit sollten die ehrenamtlich Aktiven nach Möglichkeit darauf achten, dass ihre Position im Verein deutlich wird, z. B. „Lieschen Müller, ehrenamtliche Projektkoordinatorin bei TERRE DES FEMMES“ oder „Frieda Ölgemöller, TERRE DES FEMMES-Städtegruppe Lübeck“.
(6) Unterstützung durch die Geschäftsstelle
Bei ihrem Engagement werden die ehrenamtlich Aktiven von der Geschäftsstelle unterstützt. Zu diesem Zweck wurde das Referat Vereinskommunikation und Veranstaltungsorganisation eingerichtet. Aufgabe des Referats ist es die ehrenamtlich Aktiven und die, die es werden wollen, zu informieren und zu beraten. Weiterhin ist das Referat darum bemüht, die Grundlagen für die ehrenamtliche Arbeit bei TERRE DES FEMMES stetig zu verbessern.
(7) Hauptansprechpartnerin für alle ehrenamtlich Aktiven
Dem vorhergehenden Punkt entsprechend ist für alle Fragen zum Thema ehrenamtliches Engagement die Referentin für Vereinskommunikation und Veranstaltungsorganisation die richtige Ansprechpartnerin: aktiv@frauenrechte.de
(8) Städtegruppen- und Aktiventreffen
Einmal im Jahr findet das Städtegruppen- und Aktiventreffen statt. Dieses Treffen soll zum einem dem Austausch mit anderen ehrenamtlich Aktiven und zum anderen der Diskussion wichtiger Aspekte ehrenamtlichen Engagements bei TERRE DES FEMMES dienen. Alle ehrenamtlich Aktiven sind herzlich zu diesem Treffen eingeladen.
Stand: März 2018