Foto: © TERRE DES FEMMES
Im März vergangenen Jahres hatte die Bundestagsfraktion der SPD in einem Gesetzesentwurf[i] bereits das Problem des bestehenden §219a StGB „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ analysiert und kam zu folgender Lösung: „§219a StGB soll aufgehoben werden“. Die von der Großen Koalition ausgehandelte und am 21. Februar vom Bundestag beschlossene Ergänzung[ii] ist weit von dieser Lösung entfernt. Erlaubt ist Ärztinnen und Ärzten nach der neuen Ergänzung lediglich der Hinweis, dass Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden. Weitergehende Information zu den Methoden oder Risiken bereitzustellen bleibt strafbar. Diese Auskunft in Form von öffentlich geführten Listen, obliegt allein einer zuständigen Bundes- oder Landesbehörde, einer Beratungsstelle oder Ärztekammer. Vermutlich werden aber nicht alle Ärztinnen und Ärzte, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen, auch in dieser Liste zu finden zu sein. Eine Eintragung erfolgt nur bei selbständiger Meldung an die Bundesärztekammer. Zudem: Das derzeitige gesellschaftliche Klima ist rau. ÄrztInnen die einen Schwangerschaftsabbruch anbieten, müssen mit immensen Anfeindungen rechnen, sowohl im Internet, als auch direkt vor Ihrer Praxis.
Mehr noch, TERRE DES FEMMES-Mitfrau und Gynäkologin Gabriele Halder sagte in einem Interview[iii] : „Ich fühle mich überhaupt nicht sicher darüber zu informieren. Solange wir aufgegriffen werden können nach einem Paragraphen, von Leuten, die es sich zur Aufgabe und zum Hobby gemacht haben, mit dem Thema Schwangerschaftsabbruch Ärztinnen und Ärzte die Arbeit zu erschweren, gibt es keine Rechtssicherheit für uns.“ Die Ärzteschaft wird weiterhin kriminalisiert und darf keine angemessenen und sachgerechten Informationen bereitstellen, sonst droht eine Anzeige. Die Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel wurde bereits 2017 zu einer Strafe in Höhe von 6.000 Euro verurteilt, weil Sie auf Ihrer Homepage angibt, dass zu ihren Versorgungsleistungen auch der Schwangerschaftsabbruch zählt. Auskunft zu den angewandten Methoden können Patientinnen per E-Mail zusätzlich anfordern. Letzteres stellt auch nach neuer Gesetzeslage keine sachliche Informationsbereitstellung dar, sondern wird weiterhin als unerlaubte Werbung interpretiert und ist daher verboten. Eine ausreichende und vor allem niedrigschwellige Information bleibt Frauen, die auf einen medizinischen Eingriff des Schwangerschaftsabbruches angewiesen sind, vorenthalten.
TERRE DES FEMMES hat den Kompromissvorschlag der Bundesregierung daher bereits im Dezember 2018 scharf kritisiert[iv] und hält auch heute noch an der Forderung fest: Weg mit § 219a StGB! Denn, ein Werbeverbot braucht es nicht, eine anpreisende Werbung ist Ärztinnen und Ärzten bereits durch §27 ihrer Berufsordnung untersagt. Was sich Werbeverbot für den Abbruch der Schwangerschaft nennt, ist in Wahrheit ein Informationsverbot und daran wird auch die neue Ergänzung nichts ändern.
Die Diskussion über §219a verweist auf das eigentliche Problem: Bis heute ist ein Schwangerschaftsabbruch laut §218[v] im Strafgesetzbuch rechtswidrig. Unter Einhaltung bestimmter Bedingungen kann er jedoch straffrei[vi] vorgenommen werden. Es ist ein höchst kompliziertes Geflecht an Paragraphen, die das Ziel haben, das sogenannte "ungeborene Leben" zu schützen. Das Selbstbestimmungsrecht der Frauen bleibt dabei auf der Strecke. Aus diesem Grund fordert TERRE DES FEMMES in einem neueren Positionspapier[vii] nicht nur die Streichung des §219a, sondern auch die Streichung der §§ 218 und 219. Eine Regelung innerhalb des Straffrechts ist auch hier nicht notwendig, um das "ungeborene Leben" zu schützen. Das haben Länder wie Frankreich (Regelung durch ein Gesundheitsgesetz[viii]) oder Kanada (vollkommene Entkriminalisierung seit 1988) vorgemacht. Im Übrigen zeigen Länder, in denen ein Schwangerschaftsabbruch legal ist, auch, dass zum einen die Zahl der Abbrüche daraufhin nicht zunimmt, die Abbruchssrate in den Niederlanden[ix] etwa zählt zu den niedrigsten weltweit. Zum anderen werden Schwangerschaftabbrüche auch ohne Fristenregelung überwiegend vor der 12. Schwangerschaftswoche vorgenommen, wie das Beispiel Kanada[x] zeigt. Bessere Möglichkeiten, um die Zahlen von Schwangerschaftsabbrüchen zu senken, sind sicherlich eine umfassende Aufklärung, der einfache Zugang zu Verhütungsmitteln und die Verbesserung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für Frauen, die ein Kind großziehen möchten.
Ein vereinfachter Zugang zu Verhütungsmitteln wurde mit dem neuen Gesetz für Frauen bis zum 22. Lebensjahr geschaffen. Verschreibungspflichtige Verhütungsmittel können sie von der Krankenkasse bezaht bekommen. Zuvor lag die Altersgrenze bei 20. Jahren. Dies mag ein Schritt in die richtige Richtung sein, verkennt aber, dass mehr als 75% der Schwangerschaftsabbrüche nach dem 22. Lebensjahr vorgenommen werden.[xi] Ein kosmetische Maßnahme also, deren Wirkung marginal sein wird.
Was im neuen Gesetz nicht enthalten ist, jedoch Teil des Aushandlungsprozesse war, ist die Genehmigung von 5 Millionen Euro, für eine Studie zum sogenannten Post-Abortion-Syndrom.[xii] Das Gesundheitsministerium möchte damit die seelischen Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen erforschen. [xiii] Hier wird vom Bundeskabinett Geld für etwas zur Verfügung gestellt, was längst untersucht und wissenschaftlich nicht nachgewiesen werden konnte.[xiv] Keine der Studien kam zu dem Ergebnis, dass ein Schwangerschaftsabbruch negative psychische Folgen hat, Langzeitfolgen sind nicht bekannt.
Mit der Ergänzung des Paragraphen 219a hat der Bundestag eine große Chance vertan Frauenrechte zu stärken und damit ein deutliches Zeichen zu setzen. Stattdessen gesteht die Gesellschaft Frauen auch im 21. Jahrhundert keine eigene, informierte und verantwortungsbewusste Entscheidungen ihren Körper betreffend zu. Ganz im Gegenteil, ihnen wird misstraut, sie werden bevormundet und sie werden in einer schwierigen Situation alleine gelassen. Die bestehenden Regelungen führen dazu, dass sogar die bundesweite Versorgung[xv] dramatisch abnimmt. Die Zahl der Praxen und Kliniken, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen hat sich seit 2003 nahezu halbiert, obwohl das Schwangerschaftskonfliktgesetz in §13[xvi] die Sicherstellung eines ausreichenden Angebotes ausdrücklich vorschreibt. Es ergibt keinen Sinn eine Handlung straffrei zu stellen und sie weiterhin im Strafgesetzbuch zu führen. Das ist ein Paradox, das dringend aufgelöst werden muss. Ansonsten gibt es für Frauen bald keine ausreichenden Möglichkeiten mehr, eine ungewollte Schwangerschaft medizinisch versorgt zu beenden.
Frauen muss endlich das Recht zugesprochen werden, über ihren Körper selbstbestimmt zu entscheiden. Sexuelle und reproduktive Gesundheit gilt als Menschenrecht, das schließt das Recht auf freie Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch und das Recht auf den Abbruch einer nicht gewollten Schwangerschaft mit ein.
Sina Tonk
Stand: 01.03.19
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Quellen:
[i] https://www.bundestag.de/presse/hib/2018_03/546362-546362 (letzter Zugriff 27.02.19)
[ii]https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw08-de-schwangerschaftsabbruch-do-594758 (letzter Zugriff 01.03.19)
[iii] informationen/dokumentationsstelle/terre-des-femmes-in-den-medien/3608-terre-des-femmes-mitfrau-und-gynaekologin-gabriele-halder-zeigt-sich-enttaeuscht-ueber-kompromiss-zu-219a (letzter Zugriff 27.02.19)
[iv] presse/aktuelle-pressemitteilungen/3594-terre-des-femmes-kritisiert-den-kompromissvorschlag-der-bundesregierung-zum-paragraphen-219a-scharf-und-fordert-seine-bedingungslose-abschaffung letzter Zugriff 27.02.19)
[v] https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__218.html (letzter Zugriff 27.02.19)
[vi] https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__218a.html (letzter Zugriff 27.02.19)
[vii] allgemein-offene-briefe/3346-positionspapier-von-terre-des-femmes-menschenrechte-fuer-die-frau-e-v-zum-schwangerschaftsabbruch-zum-recht-auf-reproduktive-selbstbestimmung-218-stgb (letzter Zugriff 27.02.19)
[viii] https://de.ambafrance.org/40-Jahre-Loi-Veil-Der-Schwangerschaftsabbruch-in-Frankreich (letzter Zugriff 27.02.19)
[ix] https://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/228817/abtreibungen-in-europa (letzter Zugriff 27.02.19)
[x] https://www.zeit.de/kultur/2018-09/schwangerschaftsabbruch-paragraf-218-moral-patriarchat-abschaffung/seite-2 (letzter Zugriff 27.02.19)
[xi] https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Gesundheit/Schwangerschaftsabbrueche/Tabellen/Alter.html (letzter Zugriff 27.02.19)
[xii] https://www.profamilia.de/fileadmin/profamilia/verband/Post_abortion_syndrome.pdf (letzter Zugriff 01.03.19)
[xiii] http://www.spiegel.de/politik/deutschland/jens-spahn-millionen-fuer-umstrittene-studie-zu-abtreibungen-a-1252518.html (letzter Zugriff 28.02.19)
[xiv] https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/101251/Geplante-Abtreibungsstudie-in-der-Kritik (letzter Zugriff 01.03.19)
[xv] https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2018-08/schwangerschaftsabbrueche-statistisches-bundesamt-arztpraxen-kliniken (letzter Zugriff 27.02.19)
[xvi] https://www.gesetze-im-internet.de/beratungsg/__13.html (letzter Zugriff 27.02.19)