Wahlprüfsteine von TERRE DES FEMMES zur Bundestagswahl

Parteilogos 2013Deutschland hat gewählt. Im Vorfeld der Bundestagswahl am 22. September 2013 schickte TERRE DES FEMMES Wahlprüfsteine an die Bundesparteien um abzufragen, wie diese Gewalt gegen Mädchen und Frauen in der nächsten Legislaturperiode bekämpfen wollen. Nun nach der Wahl werden wir uns an die in den Bundestag gewählten Parteien wenden und sie an ihre Versprechen erinnern. Lesen Sie hier in Auszügen die Antworten der Parteien. 

 

Das Thema Weibliche Genitalverstümmelung

Jeden Tag werden weltweit 8.000 Mädchen an ihren Genitalien verstümmelt. Auch in Deutschland leben Mädchen in Gefahr, heimlich hierzulande oder im Ausland an ihren Genitalien verstümmelt zu werden.

Daher fordert TERRE DES FEMMES die Erarbeitung eines nationalen Aktionsplans zum Schutz von Mädchen vor drohender Genitalverstümmelung. Dazu muss die seit 2009 ruhende Bund-Länder-NRO Arbeitsgruppe wieder ins Leben gerufen werden.

SPD: „Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Bund-Länder-NRO-Arbeitsgruppe zum Thema weibliche Genitalverstümmelung, die seit 2009 ruht, wieder ihre Arbeit aufnehmen kann.“

TERRE DES FEMMES fordert die Aufnahme von weiblicher Genitalverstümmelung in den Katalog der Auslandstaten, damit die sogenannte Ferienbeschneidung von Deutschland aus strafverfolgt werden kann.

SPD: „Die SPD-Bundestagsfraktion hat daher in ihrem Gesetzentwurf zur wirksamen Bekämpfung der Genitalverstümmelung (...) die Aufnahme der Genitalverstümmelung in den Katalog der Auslandstaten gegen inländische Rechtsgüter gefordert.“

LINKE: „DIE LINKE verurteilt weibliche Genitalverstümmelung als schwere Körperverletzung, die sowohl in der Bundesrepublik als auch als Auslandsstraftat verfolgt werden muss.“

Bündnis 90/Die Grünen: „Seit vielen Jahren setzen sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dafür ein, die Verstümmelung der weiblichen Genitalien explizit in das Strafgesetzbuch aufzunehmen. Bereits in der letzten Wahlperiode – und erneut im Jahr 2011 – hat unsere Bundestagsfraktion dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die rechtlichen Schutzlücken der aktuellen Gefährdungslage für Mädchen und Frauen bezüglich der weiblichen Genitalverstümmelung in Deutschland schließen will [Anmerkung: inkl. der Aufnahme von Genitalverstümmelung in den Katalog der Auslandsstraftaten].“

 

TERRE DES FEMMES fordert, Vorhautbeschneidungen bei nicht einwilligungsfähigen minderjährigen Jungen unter Strafe zu stellen. Jungen sollen erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr, wenn sie einsichtsfähig sind, unter Narkose und ausschließlich von ÄrztInnen beschnitten werden dürfen.

SPD: „Da in der SPD-Bundestagsfraktion unterschiedliche Positionen zur Frage der Zulässigkeit nicht medizinisch indizierter Beschneidungen vertreten wurden, wurde die Abstimmung (...) freigegeben. In der nächsten Legislaturperiode ist eine Auseinandersetzung mit der Umsetzung des Gesetzes über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes (...) erforderlich. Entsprechende Forderungen von Terre des femmes wollen wir in die Beratungen einbeziehen.“

LINKE: „Was die Vorhautbeschneidung bei nicht einwilligungsfähigen, minderjährigen Jungen betrifft, so zeigte die Abstimmung der Gesetzesvorlage, die diese unter Einhaltung bestimmter Bedingungen straffrei stellt, dass hier die LINKE ebenso wie andere Parteien keine einheitliche Auffassung vertritt.“

Bündnis 90/Die Grünen: „Wir haben immer für eine verantwortungsbewusste und sensible Abwägung der Grundrechte geworben. Zur Frage, ob Eltern eine solche Entscheidung für ihre religionsunmündigen Kinder treffen dürfen, gab und gibt es bei den GRÜNEN unterschiedliche Auffassungen (...) Viele grüne Abgeordnete wollten über Änderungsanträge Verbesserungen beim Gesetzentwurf der Bundesregierung erreichen. Gefordert wurde zum Beispiel, das Recht des Kindes, den Eingriff abzulehnen, ausdrücklich auch im Gesetz zu verankern. Dafür gab es [im] Parlament keine Mehrheit.“

 

Das Thema Gewalt im Namen der Ehre und Zwangsverheiratung

Aus einer Studie des Bundesfamilienministeriums (hrsg. 2011) geht hervor, dass in Deutschland jährlich über 3.400 Mädchen und Frauen von einer Zwangsverheiratung bedroht oder betroffen sind, über 70% sind jünger als 21 Jahre. Zwar gilt seit Juli 2011 Zwangsverheiratung als eigenständiger Straftatbestand, jedoch bleiben Lücken im Opferschutz bestehen.

TERRE DES FEMMES fordert die Rücknahme der Verlängerung der Ehebestandszeit und eine Beweislastumkehr bei der Härtefallregelung. Das heißt, dass im Regelfall eine Versicherung an Eides statt als Beweismittel für die besondere Härte ausreichend ist, wenn der Ausländerbehörde keine anderen Erkenntnisse vorliegen.

CDU/CSU: „Es sollte geprüft werden, ob beim Thema Zwangsverheiratung ggf. gesetzlich nachjustiert werden muss.“

SPD: „Durch die Verlängerung (Anmerkung: der Ehebestandszeit) besteht die Gefahr, dass die Leidenszeit bei einer Zwangsehe oder anderweitig von Gewalt geprägter Ehe, aus der sich der oder die betroffene Partner/in lösen möchte, die Leidenszeit um ein Jahr verlängert wird. Es besteht Handlungsbedarf, diese Verschärfung mit einer Rückkehr zur zweijährigen Ehebestandszeit rückgängig zu machen.“

LINKE: „Die Mindestehebestandszeit muss wieder auf höchstens zwei Jahre gesenkt werden. Die Härtefallregelung nach § 31 Absatz 2 AufenthG für ein eigenständiges Aufenthaltsrecht von Ehegatten muss so ausgestaltet werden, dass diese insbesondere von Opfern von Gewalt und Zwangsheirat jederzeit in Anspruch genommen werden kann, ohne Angst vor einer Abschiebung haben zu müssen.“

 

Das Thema Häusliche und sexualisierte Gewalt

In Deutschland ist oder war jede vierte Frau Opfer von Häuslicher Gewalt. Jede siebte Frau musste in ihrem Leben schon einmal eine Vergewaltigung, versuchte Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung erleben.

TERRE DES FEMMES fordert eine sichere Finanzierung von Frauenhäusern sowie ausreichend barrierefreie Frauenhausplätze.

SPD: „Wir werden gemeinsam mit den Ländern ein Konzept entwickeln, mit dem durch die institutionelle Förderung die Frauenhausfinanzierung auf neue, sichere Füße gestellt und eine bessere finanzielle Ausstattung von Beratungseinrichtungen sichergestellt wird.“

LINKE: „Die Bundesregierung muss endlich einen Rechtsanspruch auf Schutz bei Gewalt gegen Frauen gesetzlich verankern. Die Finanzierung der Frauenhäuser und Beratungsstellen darf nicht länger nur eine freiwillige Leistung sein. Den Einrichtungen muss eine solche Finanzierung zur Verfügung gestellt werden, dass sie endlich Barrierefreiheit herstellen sowie Fachkräfte für betroffene Kinder, aber auch für Frauen mit Behinderungen bzw. Beeinträchtigung sowie für Frauen, die an psychischen oder anderen Krankheiten leiden, einstellen können.“

Bündnis 90/Die Grünen: Bis heute wurde keine Regelung gefunden die garantiert, dass bundesweit jeder von Gewalt betroffenen Frau zeitnah und niedrigschwellig ein Zugang zu Hilfe ermöglicht werden kann. Weder die Anzahl der Plätze noch die Hilfs- und Beratungsangebote sind ausreichend. Wir brauchen spezifische Angebote und Plätze insbesondere für Frauen mit Behinderung, Migrantinnen, Frauen mit Kindern und pflegebedu¨rftige Frauen (...) Die Zuständigkeit bei der Finanzierung muss endlich festgelegt werden, anstatt durch die ewig währenden Blockaden die Neugestaltung und Verbesserung des Unterstützungsnetzes immer wieder zu verschieben.“

 

TERRE DES FEMMES fordert die umgehende Ratifizierung der Europaratskonvention zur „Verhütung und Bekämpfung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt“, mit der auch eine Reform des § 177 StGB nötig ist.

CDU/CSU: „Ich (i.e. Dorothee Bär, MdB) sehe einen Reformbedarf beim Sexualstrafrecht.“

SPD: „Die Europaratskonvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt aus dem Jahr 2011 muss in deutsches Recht umgesetzt werden.“

LINKE: „Die LINKE unterstützt die Forderungen von TERRE DES FEMMES hinsichtlich der Umsetzung der Europaratskonvention (...) und der Veränderungen im § 177 StGB.“

 

TERRE DES FEMMES fordert eine flächendeckende Versorgung mit sogenannten Opferschutzambulanzen, bei denen eine „Anonyme Spurensicherung“ möglich ist und die Beweise bis zu 20 Jahre gerichtsfest gelagert werden.

LINKE: „Gleiches gilt für den Ausbau der anonymen Spurensicherung. Hier sollte an den Erfahrungen des Modellprojektes an der Berliner Charite angeknüpft werden.“

Bündnis 90/Die Grünen: „Für vergewaltigte Frauen muss zeitnah eine qualifizierte Notfallversorgung und -behandlung einschließlich (anonymer) Spurensicherung und einer Notfallverhütung mit der ‚Pille danach’ in allen deutschen Krankenhäusern sichergestellt sein. Die Finanzierung des Notfallpakets muss gewährleistet werden.“

 

Das Thema Frauenhandel

Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) beziffert die Zahl der Betroffenen in den industrialisierten Staaten auf derzeit ungefähr 270.000 Menschen. Laut Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Kriminalitätsbekämpfung (UNODC) wurden rund 80% der Opfer von Menschenhandel in die Zwangsprostitution gehandelt. Außerdem ermittelte UNODC, dass in 79% der Fälle die Opfer von Menschenhandel Mädchen und Frauen sind. Deutschland ist eines der Hauptzielländer für den Menschenhandel.

TERRE DES FEMMES fordert, dass Betroffenen von Frauenhandel ein unbefristeter Aufenthaltstitel garantiert wird, unabhängig von ihrer Bereitschaft, vor Gericht auszusagen.

CDU/CSU: „Bei der Bekämpfung von Zwangsprostitution und Frauenhandel müssen weitere Maßnahmen ergriffen werden.“

SPD: „Wir sehen es als erforderlich an, einen Aufenthaltstitel zu schaffen, der nicht zwingend allen, aber solchen Opfern, bei denen die zuständige Behörde der Auffassung ist, dass der Aufenthalt des Opfers aufgrund seiner persönlichen Situation erforderlich ist, einen Aufenthaltstitel gewährt.“

LINKE: „Die Bundesregierung muss endlich das Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels umfassend umsetzen. Dazu gehört vor allem, dass die Betroffenen, einen unbefristeten Aufenthaltstitel erhalten und zwar unabhängig davon, ob sie bereit sind mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen zu arbeiten. Die jetzige Praxis, ihnen nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis für den Verlauf des Prozesses zu erteilen, ist endlich zu beenden.“

Bündnis 90/Die Grünen: „Nach der Europaratskonvention gegen Menschenhandel sind die Vertragsstaaten verpflichtet, Opfern einen verlängerbaren Aufenthaltstitel zu erteilen, wenn der Aufenthalt aufgrund der persönlichen Situation des Opfers erforderlich ist oder das Kindeswohl dies erfordert. (...) Unsere Bundestagsfraktion hat in einem Gesetzentwurf (Drs. 17/ 10843) vorgeschlagen, dass Betroffene nicht nur eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn ihre Beteiligung am Strafverfahren für sachdienlich erachtet wird, sondern auch zur Vermeidung von Härtefällen. Hierbei sind das Kindeswohl und die persönliche Situation des Opfers zu berücksichtigen (...) Außerdem wollen wir den Erhalt der Niederlassungserlaubnis schon nach dreijährigem Aufenthalt und unter erleichterten Voraussetzungen ermöglichen.“

 

TERRE DES FEMMES fordert, dass Deutschland Betroffenen von Menschenhandel Zugang zu einer angemessenen medizinischen Versorgung, ggfs. notwendiger Therapie bzw. traumaspezifischer Psychotherapie ermöglicht. Zudem muss ein staatlicher Fonds für eine unkomplizierte und direkte Entschädigung sowie Unterstützung der Betroffenen eingerichtet werden.

CDU/CSU: siehe weiter oben

LINKE: „(...) die Opfer [müssen] eine umfassende medizinische und psychosoziale Betreuung erhalten. Außerdem muss ihnen die Chance eingeräumt werden, eine Entschädigung zu erhalten. Dafür sollten finanzielle Mittel aus den Profiten der Täter als auch staatliche Gelder herangezogen werden.“

Bündnis 90/Die Grünen: „Um eine angemessene Betreuung und Versorgung von Opfern von Menschenhandel bieten zu können, muss therapeutische Betreuung gewährleitet werden. Die derzeitige Regelung reicht dafür nicht aus. Wir fordern deshalb eine bessere Absicherung der medizinischen Leistungen für die Betroffenen und einen direkten und gesetzlich festgeschriebenen Anspruch (...) Als Ausgleich für die zahlreichen Hindernisse bei der tatsächlichen Erlangung von Entschädigungsleistungen schlagen wir vor, einen Ausgleichsfonds beim Bundesamt für Justiz einzurichten.“

 

Die detaillierten Forderungen von TERRE DES FEMMES sowie die ausführlichen Antworten der Parteien, die nun nach der Wahl im Bundestag vertreten sind, können Sie in den PDF-Dokumenten nachlesen:

Hier finden Sie außerdem die Wahlprüfsteine von TERRE DES FEMMES zu den Landtagswahlen in Bayern und Hessen mit den dazugehörigen Antworten.