• 16.01.2024

Pressestatement: Geschlechtsspezifische Gewalt als Fluchtgrund: TDF begrüßt die heutige Entscheidung des EuGH

Berlin, 16.01.2024. „TERRE DES FEMMES begrüßt die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Damit ist nun ein Urteil auf dem Tisch, das unterstreicht: Die EU kann Frauen aus Drittstaaten Schutz gewähren, weil sie von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen oder bedroht sind.
Das Urteil stärkt die Rechtslage für Frauen, die damit als „soziale Gruppe“ anerkannt sind – das heißt, sie erleiden die Gewalt und müssen fliehen, weil sie weiblich sind. Häusliche und sexualisierte Gewalt, Gewalt im Namen der Ehre, weibliche Genitalverstümmelung, Zwangsheirat – all das sind Fluchtgründe, die insbesondere Frauen betreffen.
Bisher wurden diese Gewaltformen meist nicht als asylrelevant eingestuft: Geschlechtsspezifische Fluchtgründe blieben unsichtbar. Jetzt wird ein Stück deutlicher: Erlittene geschlechtsspezifische Gewalt ist ein Fluchtgrund.In der Istanbul-Konvention haben sich sowohl Deutschland als auch die EU verpflichtet, gewaltbetroffene Frauen zu schützen. Jetzt muss das Urteil in der Praxis angewandt werden – bisher sind die behördlichen Hürden für asylsuchende Frauen viel zu hoch.“ Gesa Birkmann, Abteilungsleiterin Themen, Projekte bei TERRE DES FEMMES
 

nach oben
Jetzt spenden