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Von Genitalverstümmelung betroffene Frauen haben ein Recht auf medizinische Versorgung! |
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Unterstützen Sie unsere Aktion mit Ihrer Unterschrift!
Halima ist 25 Jahre alt. Mit 18 floh sie aus ihrer Heimat Somalia nach Deutschland. Heute ist sie zum ersten Mal bei einer Gynäkologin. Als kleines Mädchen wurde sie - wie alle Mädchen in Somalia - beschnitten und ihre Vagina bis auf eine winzige Öffnung zugenäht. Nun erfährt sie, dass eine öffnende Operation ihren Problemen beim Wasserlassen und ihren starken Menstruationsschmerzen ein Ende bereiten kann.
Halimas Ärztin stellt fest, dass Genitalverstümmelung nicht im
medizinischen Diagnoseschlüssel enthalten ist. Mit der Aufnahme in den
Diagnoseschlüssel kann die Zahl der betroffenen Frauen, die aufgrund
weiblicher Genitalverstümmelung medizinische Unterstützung benötigen,
erfasst werden.
Außerdem weigert sich Halimas Krankenkasse, die Kosten für die
notwendige Operation zu übernehmen, weil die Behandlung der Folgen
weiblicher Genitalverstümmelung nicht im Abrechnungsverzeichnis der
Krankenkassen auftaucht. Halima kann die Kosten jedoch nicht selbst
aufbringen.
Nach unseren Berechnungen leben mehr als 20.000 Frauen in Deutschland,
die von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen sind. Viele leiden an
den lebenslangen Folgen der Praxis, die sie als Mädchen über sich
ergehen lassen mussten. Sie haben ein Recht auf medizinische Versorgung!
Setzen Sie sich mit Ihrer Unterschrift dafür ein, dass
Genitalverstümmelung in Deutschland in den medizinischen
Diagnoseschlüssel aufgenommen wird und dass die Krankenkassen
medizinische Behandlungen und umfassende Beratungsgespräche übernehmen!
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