• 14.02.2024

Aufklärung über gängige Mythen rund um das „Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen“ 

Ist jede Frühehe automatisch schlecht? 
Wann ist die Ehe von Paaren in Deutschland ungültig und wann ist sie aufhebbar? 
Sollte in jedem Fall einzeln entschieden werden? 

TERRE DES FEMMES klärt mit der neuen Informationsschrift über die gängigsten „Mythen rund um das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen“ auf, liefert Fallbeispiele und beantwortet die häufigsten Fragen, die in der Praxis immer wieder zu Unsicherheiten, auch bei Behörden, führen können.  

Auch in Deutschland leben Mädchen und Frauen, die früh- oder zwangsverheiratet werden oder minderjährig verheiratet einreisen. Wie viele es genau sind, wird nicht registriert. 
 
Das „Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen“ soll Betroffene schützen – doch noch immer bestehen auch bei Fachkräften viele Unsicherheiten über die Regelungen dieses Gesetzes. Das Gesetz ist scheinbar noch nicht bundesweit in der Praxis angekommen.  
 
Zudem muss das Gesetz bis Juni 2024 noch einmal angepasst werden, damit es mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Geschieht dies nicht, entfällt die bisherige Nichtigkeitsregelung und Teile des Gesetzes fallen auf den Ursprungszustand vor Einführung des „Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen“ zurück. - Das hat das Bundesverfassungsgericht im letzten Jahr entschieden. Unter anderem soll die Möglichkeit geschaffen werden, nichtige Ehen mit Minderjährigen mit Erreichen der Volljährigkeit fortzusetzen. 
 
Sollte das Gesetz dahingehend geändert werden, befürchtet TERRE DES FEMMES, dass die Minderjährigen von ihren Familien und „Ehemännern“ unter Druck gesetzt werden, mit Erreichen der Volljährigkeit die Ehe zu bestätigen und weiterzuführen.  
TERRE DES FEMMES fordert daher eine verpflichtende Beratung für minderjährig im Ausland Verheiratete – und zwar ohne Beisein anderer Familienmitglieder oder des „Ehemanns“. Die Fortsetzung der Ehe darf auf keinen Fall mit Erreichen der Volljährigkeit automatisch erfolgen. 
 

TERRE DES FEMMES bietet mit der Informationsschrift einen schnellen Überblick zum Gesetz für alle Interessierten, insbesondere für Fachkräfte und MitarbeiterInnen von Beratungsstellen, die mit potenziell Betroffenen in Kontakt stehen.  

Hier finden Sie die neue Informationsschrift kostenlos zum Download 

Forderungen von TERRE DES FEMMES hinsichtlich der geforderten Anpassungen am Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen 

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