© 2019 stopfgmmideast.org. Verbreitung von FGM in Iran
Vorkommen
Weibliche Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation – FGM) ist im Iran vor allem in der südlichen Provinz Hormozgan verbreitet, aber auch in Kurdistan, Kermanshah und westlichen Gebieten an der Grenze zum Irak. FGM wird im Iran als Khatne oder Sonat bezeichnet. Die Beschneidung findet meist in Privathäusern ohne Anästhesie statt. Die Bescheidung initiiert in den meisten Fällen die eigene Mutter oder Großmutter. Die Mädchen werden sehr früh (oft vor Vollendung des ersten Lebensjahrs) beschnitten. Aber auch hier gibt es regionale Unterschiede – in manchen Gegenden werden Mädchen zwischen dem 3. und 6. Lebensjahr genitalverstümmelt und einige erst, auch auf eigenen Wunsch hin, vor dem Eintritt in die Ehe.
Zahlen
Betroffene: ca. 56% der Mädchen und Frauen
Die meisten Eingriffe werden von einer traditionellen Beschneiderin durchgeführt.
Formen
Am häufigsten wird im Iran Typ I (Klitoridektomie) gem. WHO-Klassifikation praktiziert. Das bedeutet, dass der äußerlich sichtbare Teil der Klitoris und/oder die Klitorisvorhaut teilweise oder vollständig entfernt wird. Seltener wird Typ II (Exzision) praktiziert. Hierbei wird der äußerlich sichtbare Teil der Klitoris und der inneren Schamlippen mit oder ohne Beschneidung der äußeren Schamlippen teilweise oder vollständig entfernt.
Begründungsmuster
FGM wird im Iran aus verschiedenen Begründungen heraus praktiziert. Unter anderem lassen Mütter ihre Töchter genitalverstümmeln, um deren Heiratschancen zu verbessern. Auch Züchtigkeit, die Verringerung der weiblichen Lust, für den Ehemann „rein“ zu bleiben, sowie die Jungfräulichkeit zu erhalten, werden als Gründe für FGM aufgeführt. Mitunter wird auch der Teufel in der Klitoris oder der Klitorisvorhaut vermutet, der herausgeschnitten werde müsse, um die Frau vor dem Bösen zu bewahren, damit sie selbst nicht böse werde. Zudem glauben viele, dass ihnen ihre Religion weibliche Genitalverstümmelung vorschreibt.
Gesetzliche Lage
Im Iran besteht kein explizites Gesetz gegen weibliche Genitalverstümmelung, jedoch können andere Gesetze gegen Gewalttaten und Körperverletzung darauf angewandt werden, was zu einer Haftstrafe von 3-12 Jahren führen kann. Darunter fallen Artikel 386, 664, 706 und 707 des islamischen Strafgesetzbuches. Zudem gibt es im Iran ein Behindertenschutzgesetz, das Behinderungen als „Anomalität der körperlichen Struktur aus jeglichem Grund“ definiert. Eine dauerhafte Behinderung kann auch durch eine Verletzung entstanden sein. Diese Gesetze, die Privilegien sichern und vor Diskriminierung schützen sollen, können also theoretisch auch auf den Tatbestand der weiblichen Genitalverstümmelung angewandt werden.
Haltung und Tendenzen
38% der Mädchen und Frauen sowie Jungen und Männer (15-49 Jahre) befürworten die Praktik weibliche Genitalverstümmelung. In Piranshar und West-Azerbaijan sind weniger als 10% der Mädchen und Frauen (15-29 Jahre) beschnitten. Wird dies mit den 43% der beschnittenen Frauen (30-49 Jahre) verglichen, kann ein Rückgang festgestellt werden. Ebenso in Javanrood und Kermanshah: 6% der Mädchen und Frauen (15-29 Jahre) gegenüber 41% der Frauen (30-49 Jahre).
Links
- http://www.stopfgmiran.com/en/?cat=3
- http://www.stopfgmmideast.org/countries/iran/
- https://www.theguardian.com/world/2015/jun/04/female-genital-mutilation-iran-fgm
- unsere-arbeit/themen/weibliche-genitalverstuemmelung/aktuelles/1520-weibliche-genitalverstuemmelung-in-suedostasien-und-im-mittleren-osten-konferenzbericht-second-conference-on-fgm-in-the-middle-east-and-asia
- http://www.stopfgmmideast.org/wp-content/uploads/2013/08/Map-Iran.jpg
- https://www.orchidproject.org/about-fgc/where-does-fgc-happen/iran/
Stand 12/2019