Republik Südafrika

Vorkommen

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) führt Südafrika nicht (mehr) als Land auf, in welchem FGM (Female Genital Mutilation) praktiziert wird. Im Jahre 2005 während der Beratung zur „Children Bill“, legte die South African Girl Child Alliance (SAGCA) einen Bericht zur Hervorhebung der Nichtexistenz von FGM vor. Dennoch ergaben Feldstudien, dass FGM weiterhin von der Ethnie der Vendas sowie MigrantInnen aus dem Sudan und anderen afrikanischen Ländern praktiziert wird. Unter den Vendas, welche im Nordosten des Landes leben, kann die weibliche Genitalverstümmelung für unterschiedliche Frauen zu verschiedenen Zeitpunkten und in verschiedenen Formen durchgeführt werden. Es gibt unter anderem die Praktik, dass die Frauen acht Wochen (ggf. auch früher) nach Geburt eines Kind genitalverstümmelt werden. Eine andere Form der Praktik soll den Übergang von der Kindheit zur Frau zum entsprechenden Zeitpunkt markieren.

Formen

Zumeist wird eine Klitoridektomie durchgeführt, was bedeutet, dass die Klitoris und/oder die Klitorisvorhaut entfernt werden. Laut WHO entspricht dies Typ I einer FGM. Wird die Verstümmelung nach der Geburt vorgenommen, wird die Mutter von einer traditionellen Heilerin der Gemeinschaft genitalverstümmelt. Das so gewonnene Gewebe wird danach mit schwarzem Pulver und Öl gemischt und auf den Kopf ihres Kindes aufgetragen. Um den Heilungsprozess zu beschleunigen, wird nach der Verstümmelung auf traditionelle Medizin zurückgegriffen.

Wird FGM als Ritual für den Übergang vom Mädchen zur Frau praktiziert (Initiationsritus), müssen die Mädchen vorher für 24 Stunden in einer „nonyana“ Hütte (nonyana stammt von der Bantusprache Sesotho und bedeutet „Vogel“) bleiben, bis eine ältere Frau die Genitalverstümmelung an einem Flussufer durchführt. Als Nachweis für das Absolvieren des Rituals werden die Mädchen mit einer Brandmarkierung auf ihren Oberschenkeln gekennzeichnet.

Begründungsmuster

Das Gemisch aus Gewebe, Öl und schwarzem Pulver soll das Kind vor goni schützen. Goni wird als Schwellung des Hinterkopfs bei Kindern beschrieben. Die Beschneidung von Mädchen in jungem Alter soll ihre Jungfräulichkeit und Reinheit vor der Ehe sicherstellen.

Gesetzliche Lage

Obwohl Südafrika kein ausschließlich FGM betreffendes Gesetz verabschiedet hat, zählt die Verstümmelung aufgrund der allgemeinen Gesetzgebung als Angriff. Die südafrikanische Verfassung ratifizierte 1995 CEDAW (Convention of the Elimination of all Forms of Discrimination against Women) und die „Convention of the Rights of the Child“. Alle darin enthalten Rechte werden jedem Mädchen und jeder Frau zugesprochen. Die Konstitution garantiert in den Abschnitten 10, 11, 12 und 27 allen Kindern das Recht auf Freiheit, Leben, Sicherheit und Würde.

Auch in Bezug auf das Strafrecht- und Verfahrensgesetz 51 von 1977 zählt FGM als Straftat, genauer gesagt als Körperverletzung. In Bezug auf die südafrikanische Gesetzgebung ist FGM eine Verletzung der persönlichen Integrität einer Person.

Der „Children’s Act“ (Nummer 38 von 2005) verbietet Genitalverstümmelung oder Beschneidung von Kindern. Unter anderem wird festgelegt “Every child has the right not to be subjected to social, cultural and religious practices which are detrimental to his or her well-being”.

Haltung und Tendenzen

Die südafrikanische Regierung bemüht sich sehr um ein Ende von FGM und führt unter anderem Sensibilisierungsworkshops und Informationsarbeiten durch. Um die Praktik von FGM endgültig zu beenden, muss die Regierung weiterhin mit zivilen Akteuren zusammenarbeiten, welche die Gesellschaft zum Umdenken bringen können.

 

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Stand 12/2019