Zentralafrikanische Republik (ZAR)

© UNICEF Data: Monitoring the Situation of Children and Women. 2019. Country Profile: Zentralafrikanische Republik© UNICEF Data: Monitoring the Situation of Children and Women. 2019. Country Profile: Zentralafrikanische Republik

Vorkommen

In der Zentralafrikanischen Republik sind 24% der Mädchen und Frauen (15-49 Jahre) von weiblicher Genitalverstümmelung (FGM – Female Genital Mutilation) betroffen. In Abhängigkeit von der Region fällt die FGM-Rate jedoch sehr unterschiedlich aus. Die höchste Beschneidungsrate einer Ethnie liegt bei 53%, die niedrigste bei 3%. Unter allen Religionen bzw. denen, die keiner Religion angehören, liegt die Rate zwischen 21 und 25%.

Zahlen

Betroffene: 1% der Mädchen (0-14 Jahre) und 24% der Mädchen und Frauen (15-49 Jahre)
Befürworterinnen: 11% der Mädchen und Frauen (15-49 Jahre)
Beschneidungsalter: 3% von FGM fand bis zum 4. Lebensjahr eines Mädchens statt, 23% zwischen dem 5. und 9., 59% zwischen dem 10. und 14. und nochmals 8% nach ihrem 15. Geburtstag.

89% der Eingriffe werden von traditionellen Beschneiderinnen durchgeführt.

Formen

In der Zentralafrikanischen Republik wird mit 61% Typ II (Exzision) von FGM am häufigsten praktiziert. Hierbei wird der äußerlich sichtbare Teil der Klitoris und der inneren Schamlippen mit oder ohne Beschneidung der äußeren Lippen teilweise oder vollständig entfernt. Bei 24% der beschnittenen Mädchen und Frauen (15-49 Jahre) wurde Typ I (Klitoridektomie) vollzogen. Dabei wird der äußerlich sichtbare Teil der Klitoris und/ oder die Klitorisvorhaut teilweise oder vollständig entfernt. 6% der Genitalverstümmelungen sind eine Infibulation (Typ III). Das heißt, das gesamte äußerlich sichtbare Genital wird herausgeschnitten und die offene Wunde bis auf ein kleines Loch zugenäht.

Begründungsmuster

Über die Begründungsmuster in der Zentralafrikanischen Republik liegen uns bisher keine ausreichenden Informationen vor.

Gesetzliche Lage

1996 erließ der Präsident der Zentralafrikanischen Republik eine Verordnung, die weibliche Genitalverstümmelung unter Strafe stellte. Seither muss jede Person, die sich an dieser Menschenrechtsverletzung beteiligt, mit einer Gefängnisstrafe von einem Monat bis zu zwei Jahren und einer Geldbuße von 5100 bis 100.000 Francs (ca. 5-120 Euro) rechnen. Ob dieses Gesetz bereits zur Anwendung kam ist uns nicht bekannt.

Haltung und Tendenzen

In der zentralafrikanischen Republik geht sowohl die Befürwortung als auch die Verbreitung der Praktik der weiblichen Genitalverstümmelung kontinuierlich zurück. Je nach Region verlaufen diese Fortschritte schneller oder langsamer, im gesamten Land ist seit vierzig bis fünfzig Jahren eine langsame Abkehr von FGM zu beobachten. Allein in den letzten 20 Jahren wurde die Zahl der Betroffenen von 43% (Jahr 1994) um fast 20 Prozentpunkte auf 24% (Jahr 2010) gesenkt. Zudem sind 75% der Mädchen und Frauen (15-49 Jahre) der Meinung, FGM müsse aufhören.

 

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Stand 12/2019