Guinea - Bissau

© UNICEF Data: Monitoring the Situation of Children and Women. 2019. Country Profile: Guinea-Bissau)© UNICEF Data: Monitoring the Situation of Children and Women. 2019. Country Profile: Guinea-Bissau)

Vorkommen

In Guinea-Bissau wurde an 45% der Mädchen und Frauen (15-49 Jahre) weibliche Genitalverstümmelung (FGM - Female Genital Mutilation) praktiziert. Die Praktik wird dort zulande auch „fanado“ genannt. FGM ist weit verbreitet, aber es bestehen Unterschiede in Form, Zeitpunkt und Motivation zwischen den Ethnien. Bei den Fula/Peulh und Mandinka, welche vorwiegend in ländlichen Gegenden leben sind sogar 70-80% der Mädchen und Frauen (15-49 Jahre) genitalverstümmelt.

Zahlen

Betroffene: 29% der Mädchen (0-14 Jahre) und 45% der Mädchen und Frauen (15-49 Jahre)
Befürworterinnen: 13% der Mädchen und Frauen (15-49 Jahre)
Beschneidungsalter: 48% der Mädchen und Frauen (15-49 Jahre) wurden vor dem 4. Lebensjahr genitalverstümmelt, weitere 28% bis zum 9. Lebensjahr, 9% zwischen ihrem 10. und 14. Geburtstag und 1% in einem Alter von über 15 Jahren.

98% der Eingriffe werden durch traditionelle Beschneiderinnen durchgeführt.

Formen

Die Fula praktizieren die Exzision (Typ II), bei der Klitoris und Labien entfernt werden. Diese Form der weiblichen Genitalverstümmelung wurde bei 88% der Mädchen und Frauen (15-49 Jahre) in Guinea-Bissau praktiziert. 10% der Mädchen und Frauen (15-49 Jahre) wurde infibuliert (Typ III). Das heißt, dass das gesamte sichtbare Genital entfernt und die Wunde bis auf ein kleines Loch zugenäht wurde. Die Beafada und Mandigo praktizieren die Klitoridektomie (Typ I), bei der die Klitoris und/oder die Klitorisvorhaut entfernt werden.

Begründungsmuster

Weibliche Genitalverstümmelung dient in Guinea-Bissau vor allem der Vorbereitung auf die Ehe, in körperlicher sowie spiritueller Sicht. Eine unbeschnittene Frau gilt als unrein. Ihr werden sogar die Zubereitung und das Servieren von Speisen untersagt. FGM erhöht nicht nur das Brautgeld, sondern soll die Jungfräulichkeit einer Frau sichern. Zudem wird geglaubt, dass die Genitalverstümmelung die Fertilität erhöht. Ohne Beschneidung droht der gesellschaftliche Ausschluss. Eine unversehrte Vulva wird als unästhetisch empfunden und viele Menschen glauben auch, dass ihre Religion ihnen diese Menschenrechtsverletzung vorschreibt.

Gesetzliche Lage

Seit dem 5. Juli 2011 gibt es in Guinea-Bissau ein Gesetz gegen weibliche Genitalverstümmelung. Den Beschneiderinnen drohen seither fünfjährige Gefängnisstrafen.

Haltung und Tendenzen

13% der Mädchen und Frauen (15-49 Jahre) sind der Meinung, dass FGM fortgeführt werden soll. Dies ist eine Abnahme von 15% seit 2006. Insgesamt sprechen sich aber auch 81% der Mädchen und Frauen (15-49 Jahre) gegen die Weiterführung von weiblicher Genitalverstümmelung aus.

 

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Stand 12/2019