© UNICEF Data: Monitoring the Situation of Children and Women. 2019. Country Profile: Benin.
Vorkommen
In Benin sind 0,2% der Mädchen (0-14 Jahre) und 9% der Mädchen und Frauen (15-49 Jahre) genitalverstümmelt. Dabei ist FGM (Female Genital Mutilation) vor allem im Norden des Landes vertreten. Dort gibt es eine Beschneidungsrate von bis zu 50% in einigen Regionen. Unter MuslimInnen ist die Verbreitung der Praktik etwas höher als bei Angehörigen anderer Religionen. Weibliche Genitalverstümmelung wird in Benin vor allem von einzelnen Ethnien praktiziert. Die höchste Prävalenzrate einer Ethnie liegt dabei bei 49%, die niedrigste bei 0,1%. Bei der Yoruba Ethnie z.B. ist die Genitalverstümmelung ein Initiationsritus der den Übergang zum Erwachsenenalter markiert. Dadurch findet die Genitalverstümmelung hier später statt als z.B. bei den Bariba und Yoa, die vor ihrem elften Lebensjahr – also mit Eintritt in die Pubertät – verstümmelt werden.
Zahlen
Betroffene: 0,2% der Mädchen (0-14 Jahre) und 9% der Mädchen und Frauen (15-49 Jahre)
Befürworterinnen: 3% der Mädchen und Frauen (15-49 Jahre)
Beschneidungsalter: 3% von FGM fanden zwischen dem 0. und 4. Lebensjahr der Mädchen statt, 41% zwischen dem 5. und 9. und nochmals 53% zwischen dem 10. und 14. Lebensjahr.
94% der Eingriffe werden durch traditionelle Beschneiderinnen vorgenommen
Formen
In Benin wird mit 42% Typ III (Infibulation) von FGM am häufigsten praktiziert. Hierbei wird das gesamte äußerlich sichtbare Genital herausgeschnitten und die offenen Wunde bis auf ein kleines Loch zugenäht. Die restlichen 58% der Genitalverstümmelungen werden allen anderen Typen (I, II und IV) zugeordnet. Bei Typ I FGM (Klitoridektomie) werden Klitorisspitze und/oder Klitorisvorhaut entfernt. Typ II (Exzision) beschreibt die teilweise oder vollständige Entfernung der Klitoris und der inneren Schamlippen, mit oder ohne Entfernung der äußeren Schamlippen. Unter Typ IV fallen alle weiteren Praktiken, die die weiblichen Genitalien schädigen und keinem medizinischem Zweck dienen, z.B. Einstechen, Durchbohren, Einschneiden, Scheuern und Verätzen des Genitalbereiches.
Begründungsmuster
In Benin wird weibliche Genitalverstümmelung vor allem durchgeführt um soziale Akzeptanz zu erlangen und nicht aus der Gemeinschaft ausgeschlossen zu werden. Auch die Sicherstellung der Jungfräulichkeit wird als Begründungsmuster für FGM genannt.
Darüber hinaus geben viele BefürworterInnen von FGM auch ihre Religion als Begründung an, obwohl diese Eingriffe in keiner heiligen Schrift genannt werden und sich viele Religionsführer eindeutig gegen die Genitalverstümmelung ausgesprochen haben.
Gesetzliche Lage
Weibliche Genitalverstümmelung ist seit 2003 in Benin verboten. Das Gesetz umfasst alle Formen und sieht ein Strafmaß von sechs Monaten bis zu drei Jahren vor. Zusätzlich kann eine Geldstrafe von 1000 bis 2.000.000 Francs verhängt werden. Bei einer Genitalverstümmelung an Minderjährigen erhöht sich das Strafmaß auf drei bis fünf Jahre und bis zu 3.000.000 Franc.
Haltung und Tendenzen
Sowohl die Verbreitung als auch die Befürwortung von FGM ist in den letzten Jahren gesunken. Während 2001 noch 17% der Mädchen und Frauen betroffen waren und 5% die Fortsetzung befürworteten, waren es 2014 noch 3% Befürworterinnen und 9% Betroffene.
86% der Mädchen und Frauen (15-49 Jahre) und 89% der Jungen und Männer (15-49 Jahre) sind der Meinung, dass FGM aufhören soll.
Links
- http://data.unicef.org/corecode/uploads/document6/uploaded_country_profiles/corecode/222/Countries/FGMC_BEN.pdf
- http://www.unicef.org/media/files/FGCM_Lo_res.pdf
- http://www.childinfo.org/files/Benin_FGC_profile_English.pdf
- http://www.ipu.org/wmn-e/fgm-prov-b.htm
- http://www.wluml.org/node/1033
- http://www.africanchildforum.org/clr/Harmonisation%20of%20Laws%20in%20Africa/other-documents-harmonisation_11_en.pdf
- https://www.orchidproject.org/about-fgc/where-does-fgc-happen/benin/
Stand 12/2019