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Kontakt & Ansprechpartnerin

Sonja Störmer

Brunnenstr. 128
13355 Berlin

Tel. +49-30-40 50 46 99 0
Fax +49-30-40 50 46 99 99

Kontaktformular

Unsere Forderungen

Bei der genitalen Verstümmelung handelt es sich um eine schwere Menschenrechtsverletzung und ein gravierendes Gesundheitsproblem. Nur gemeinsam können wir Mädchen und Frauen schützen und ihre Rechte stärken! Denn immer noch wird Genitalverstümmelung in ihren Ausmaßen und Auswirkungen unterschätzt. Trotz aller Bemühungen im Kampf gegen die Praxis werden immer noch jedes Jahr 3 Millionen Mädchen an ihren Genitalien verstümmelt! Deshalb muss sich auf internationaler und nationaler Ebene noch viel bewegen. Im Jahr 2003 wurde der 6. Februar zum internationalen Tag "Null-Toleranz gegenüber weiblicher Genitalverstümmelung" erklärt. Dies ist neben dem 25. November, dem Tag zu "Nein zu Gewalt an Frauen" und dem 8. März, dem Weltfrauentag, für TERRE DES FEMMES ein Anlass, mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen auf unsere Forderungen aufmerksam zu machen.

TERRE DES FEMMES fordert:

  • Weltweit: Weibliche Genitalverstümmelung soll weltweit abgeschafft und geächtet werden. Die Forschung zu den Verbreitungsgebieten, psychischen Folgen von FGM, zu den Bedürfnissen Betroffener sowie zu Strategien, FGM zu überwinden, soll gefördert und in der Praxis berücksichtigt werden. Wir fordern die Bereitstellung von Geldern für Aufklärungs- und Bildungsprojekte in Regionen mit hoher Akzeptanz von weiblicher Genitalverstümmelung.

  • Migration: Personen aus Risikogruppen sollen rechtzeitig über die juristische Lage und Hilfsangebote in Deutschland, Mädchenrechte im Allgemeinen und medizinische Fakten zur weiblichen Genitalverstümmelung informiert werden.
    Weibliche Genitalverstümmelung ist geschlechtsspezifischer Asylgrund und soll Gefährdeten unbefristetes Aufenthaltsrecht ermöglichen.

  • Prävention: Fachpersonal (PädagogInnen, SozialarbeiterInnen, ÄrztInnen, Hebammen, MitarbeiterInnen des Jugend- und Sozialamts, PolizistInnen usw.) muss im Rahmen der Ausbildung/des Studiums das Thema weibliche Genitalverstümmelung behandeln. Institutionen und Behörden in Deutschland müssen angemessen auf jeden Hinweis aus der Bevölkerung reagieren.

    Es bedarf außerdem der langfristigen Aufklärungs- und Sensibilisierungsarbeit in Diaspora-Communitys, um einen Einstellungs- und Verhaltenswandel zu erreichen. Dafür müssen langfristig Gelder zur Verfügung gestellt werden.

    Vorsorgeuntersuchungen, so genannte „U-Untersuchungen“ sollen bundesweit verpflichtend sein, da sie so ein zusätzliches Präventionsinstrument darstellen.
  • Reaktion: Für betroffene Mädchen und Frauen sollen kompetente Beratungsstellen flächendeckend gesichert werden. Die medizinische und psychologische Nachbehandlung (inkl. Rekonstruktionsoperation) muss den Frauen als Kassenleistung ohne Zuzahlung möglich sein.
    Eine frühzeitige Information selbst betroffener Mütter über die Konsequenzen der Genitalverstümmelung ihrer Töchter ist notwendig.

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