Weibliche Genitalverstümmelung ist aufgrund von Migration in Deutschland (PDF-Datei) und Europa präsent. In der EU leben laut dem Europäischen Parlament vermutlich eine halbe Million betroffene Mädchen und Frauen. Ihre Töchter und Enkelinnen sind zum Teil ebenfalls in der Gefahr, eine weibliche Genitalverstümmelung erleben zu müssen. Da dies nicht nur illegal sondern gemäß der Kultur der Praktizierenden auch stark tabuisiert ist, weiß man wenig darüber, wann, wo und wie die Mädchen genitalverstümmelt werden. Sowohl im Inland als auch während des Urlaubs im Herkunftsland bei der sogenannten „Ferienbeschneidung“ kann es zu Verstümmelungen kommen.
Gesetze und Resolutionen gegen weibliche Genitalverstümmelung
In Europa bestehen sowohl internationale Resolutionen als auch nationale Gesetze, die weibliche Genitalverstümmelung unter Strafe stellen.
Sämtliche EU Staaten haben nicht nur die Resolutionen zur Abschaffung von weiblicher Genitalverstümmelung ratifiziert sondern auch die Kinderrechtskonvention, die Antifolterkonvention und die Konvention zur Abschaffung jeglicher Diskriminierung der Frau. Jeder einzelne dieser internationalen Verträge verpflichtet die Länder, weibliche Genitalverstümmelung abzuschaffen. Zudem gibt es in allen Mitgliedsstaaten auch Möglichkeiten weibliche Genitalverstümmelung aufgrund der nationalen Gesetzgebung zu ahnden.
Seit 1994 gibt es in der EU geförderte Projekte zur Abschaffung, sowie Forschungen zur Verbreitung und Praxis weiblicher Genitalverstümmelung. 2001, mit der Resolution 2147, erkannte der Europarat an, dass weibliche Genitalverstümmelung immer häufiger in der EU vorkommt und stellte fest, dass es sich dabei um eine unmenschliche und erniedrigende Praxis nach Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonventionen handelt (Art. 3 MRK „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden“).
2009 konkretisierte der Europarat dieses und verpflichtete alle Mitgliedsstaaten weibliche Genitalverstümmelung zu verhindern und zu bekämpfen. Seit 1997 förderte sie mit dem daphne-Programm schon 21 Projekte, die sich für die Abschaffung weiblicher Genitalverstümmelung einsetzen. Dazu gehört auch das Projekt CHANGE von TERRE DES FEMMES.
In einigen EU-Staaten gibt es spezifische Gesetze gegen weibliche Genitalverstümmelung.
Hierzu zählen Österreich, Belgien, Zypern, Dänemark, Irland, Italien, Spanien, Schweden, England und seit 2013 auch Deutschland (§ 226 a StGB). Zudem sind auch Gesetze gegen Körperverletzung, Gefährdung des Kindeswohls und Vernachlässigung der Aufsichtspflicht anwendbar, um gegen VerstümmelungstäterInnen und –MittäterInnen vorzugehen.
Informationen zu den einzelnen Ländern und den Aktivitäten der EU sind auf der Seite des European Institute for Gender Equality verfügbar.