Streicht §219a

streicht 219a jetztStreicht §219a! Damit ungewollte Schwangere die Informationen bekommen, die sie brauchen.

Paragraf 219a verbietet ärztliche Informationen.

Der Paragraf 219a besagt, dass Ärztinnen und Ärzte nur öffentlich machen dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen, aber nicht öffentlich über den Ablauf, die Methoden oder mögliche Risiken informieren dürfen. Tun sie es doch, droht eine hohe Geld- oder eine Gefängnisstrafe.

Fachfremde Personen hingegen dürfen Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen öffentlich teilen.

Der Paragraf trifft ungewollt Schwangere besonders hart. Die Situation, in der sie sich befinden, ist ohnehin psychisch belastend. Hinzu kommt, dass sie sich nicht uneingeschränkt über die Möglichkeiten eines Schwangerschaftsabbruchs informieren können. Seriöse ärztliche Informationen und Aufklärung zu Schwangerschaftsabbrüchen, den Methoden und möglichen Risiken müssen für Betroffene frei zugänglich sein. Nur so können sie eine selbstbestimmte Entscheidung treffen.

Teile, was ÄrztInnen verboten ist

Jede fachfremde Person darf über Schwangerschaftsabbrüche informieren, ÄrztInnen, die die Abbrüche durchführen, aber nicht. Das führt dazu, dass viele falsche Informationen im Netz kursieren. TERRE DES FEMMES setzt sich für freie und sachliche Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen ein und fordert: Streicht 219a.

Machen auch Sie mit! Im Rahmen unserer Kampagne Streicht 219a! fordern wir alle dazu auf, fundierte Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zu teilen. Alle können überall mitmachen: Am Arbeitsplatz, in Vereinen und im privaten Umfeld.

Alle Informationen zur Kampagne, sowie weitere seriöse Informationen über Schwangerschaftsabbrüche findest du auf www.streicht219a.jetzt