Aktuelles zum Thema Sexuelle und reproduktive Rechte

Veranstaltung: ,,Perspektiven auf Leihmutterschaft – Eine kritische Betrachtung“

Welche medizinischen Risiken bringt eine Leihmutterschaft mit sich? Gibt es ein Recht auf ein Kind? Und inwieweit können alternative Familienmodelle zur Erfüllung eines Kinderwunsches beitragen?

Zurzeit gibt es gesellschaftliche und politische Stimmen, die eine Überarbeitung des Embryonenschutzgesetzes und die Legalisierung der altruistischen Leihmutterschaft in Deutschland fordern. Eine Kommission soll nun die Regelungen im Bereich der reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin prüfen.

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Offener Brief von TERRE DES FEMMES e.V. an den Veranstalter der Kinderwunschmesse „Wish for a Baby"

Sehr geehrter Herr Hawkins,                                                                           
 
Sie organisieren am 17. und 18. März die „Wish for a Baby“ Messe in Berlin. Das Angebot Ihrer Messe bezieht dabei Veranstaltungen und Ausstellende mit ein, die über in Deutschland illegale Methoden und Angebote der reproduktiven Medizin informieren: Leihmutterschaft und Eizellspende. Beispielhaft wären hier Aussteller wie Circle Surrogacy & Egg Donation, Global Surrogacyoder das Sunny Surrogacy & Inovavita Fertility Center Mexiko zu nennen. Auch im Seminarangebot findetsich eine Vielzahl an Vorträgen wieder, die sich mit diesem Themenkomplex beschäftigen. Als Veranstalter sind Sie für die Inhalte der Messe verantwortlich. TERRE DES FEMMES (TDF) ist entsetzt darüber, dass Sie zulassen, dassauf der „Wish for a Baby“ Messe öffentlich über in Deutschland illegale Behandlungsmethoden informiert und geworben wird. TERRE DES FEMMES fordert Sie als Veranstalter auf, Ausstellende und Veranstaltungen, die für in Deutschland illegale Behandlungsmethoden informieren und werben, von der Messe auszuschließen.
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Stellungnahme zum Vorschlag für eine VO des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung von Entscheidungen und die Annahme von Urkunden in Elternschaftssachen sowie zur Einführung eines europäischen Elternschaftszertifikats

Sehr geehrter Herr Bundesminister Buschmann,


TERRE DES FEMMES (TDF) wurde zu einer Stellungnahme bezüglich des Vorschlags für eine Verordnung des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung von Entscheidungen und die Annahme von Urkunden in Elternschaftssachen sowie zur Einführung eines europäischen Elternschaftszertifikats gebeten. Der Verein erkennt die grundsätzliche gesellschaftliche Relevanz des Themas durchaus an, möchte jedoch besonders auf eine Problematik hinweisen, welche aus unserer Sicht durch die Einführung eines Elternschaftszertifikats insbesondere berührt wird, jedoch keine ausreichende Beachtung im vorliegenden Vorschlag findet. In Deutschland ist jegliche Form der Leihmutterschaft verboten, dieses Verbot unterstützt TDF vollumfänglich und sieht in dem Vorschlag die Gesetzeslage in Deutschland hierzu nicht hinreichend berücksichtigt.

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Ein längst überfälliger Schritt: Warum wir ein Verbot von Gehsteigbelästigung brauchen

In Deutschland werden etwa 95 Prozent der Schwangerschaften nach der sogenannten Beratungsregel beendet.[1] Wer in dieser Situation einen gewünschten Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen möchte, muss zuerst einen gesetzlich vorgeschriebenen Beratungstermin in Anspruch nehmen. Vor diesen Beratungsstellen, aber auch vor den Abtreibungspraxen oder -kliniken selbst, steht man nicht selten AbtreibungsgegnerInnen gegenüber. Ansammlungen von sogenannten LebensschützerInnen belagern Beratungsstellen, konfrontieren die Frauen mit verstörenden Bildern und Plakaten, skandieren Parolen und versuchen die Schwangere durch passive, aber auch aktive Belästigung, von ihrem Vorhaben abzubringen oder zumindest ihren großen Unmut kundzutun.[2] Gegen diesen Missstand möchte Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Lisa Paus nun gesetzlich vorgehen. Sie schlägt eine Kriminalisierung dieser sogenannten „Gehsteigbelästigung“ vor.[3] Bereits mit der Abschaffung des Paragrafen 219a StGB hat die Bundesregierung ein wichtiges Zeichen für die Stärkung der Selbstbestimmung von Frauen in Deutschland gesetzt. Das Verbot der Gehsteigbelästigung wäre ein weiterer wegweisenden Schritt. Das Vorhaben wurde bereits im Koalitionsvertrag festgehalten, so heißt es hier: „Sogenannten Gehsteigbelästigungen von Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegnern setzen wir wirksame gesetzliche Maßnahmen entgegen.“[4] In der Regel findet dieses Thema nur wenig mediale Aufmerksamkeit, obwohl es ein fundamentaler Aspekt im Kampf für die Entstigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland ist.

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Individuelle Lösungen für ungewollt Schwangere – Interview mit Dr. Christiane Tennhardt zum telemedizinisch begleiteten medikamentösen Schwangerschaftsabbruch

Frau Dr. Christiane Tennhardt ist Vorständin bei Doctors for Choice Germany e.V. und Ärztin im Modellprojekt Telemedizinisch begleiteter, medikamentöser Schwangerschaftsabbruch. Das Projekt wurde von Doctors for Choice Germany e.V. und dem Familienplanungszentrum BALANCE in Berlin Ende des Jahres 2020 ins Leben gerufen, um die Versorgungslücke im Bereich Schwangerschaftsabbrüche während der Pandemie und darüber hinaus zu schließen. 

Im Interview mit TERRE DES FEMMES Referentin Lena Henke erklärt Frau Dr. Tennhardt das Modellprojekt und betont die Notwendigkeit von sicherer, flächendeckender Versorgung von ungewollt Schwangeren. Sie erläutert welche Bedingungen sie sich für ihre Arbeit, ihre KollegInnen und für ungewollt Schwangere in Deutschland wünscht und was es dafür von der Politik und der Gesellschaft braucht. 

Hintergründe zur Entstehung des Projekts 

Lena Henke: Doctors for Choice Germany e.V. hat in Kooperation mit dem Familienplanungszentrum BALANCE das Modellprojekt „Telemedizinisch begleiteter medikamentöser Schwangerschaftsabbruch“ ins Leben gerufen, wie kam es dazu?  

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Mythos Jungfräulichkeit: Was ist dran?

Sex vor der Ehe – ein Tabu, das vor allem an Frauen herangetragen wird. In einigen Familien wird von jungen Frauen auch in der heutigen Zeit noch erwartet, dass sie „jungfräulich“ in die Ehe gehen, also bis zur Heirat keinen Geschlechtsverkehr haben. Denn nur „Jungfrauen“ gelten als ehrbar, unschuldig und rein und sind somit in den Augen der Familien die angemessene Wahl für zukünftige Ehemänner. Lassen sich (junge) Frauen vor der Eheschließung mit einem Mann ein, werden sie in manchen Gesellschafts- und Kulturkreisen als Schlampe tituliert und unter Umständen als nicht mehr heiratsfähig angesehen. Verantwortlich für diese ungerechte Erwartungshaltung jungen Frauen gegenüber, sind eine streng religiöse Auffassung und ein kulturell gewachsenes Frauenideal.

Das Konzept der Jungfräulichkeit stellt jedoch nicht nur geschlechtsspezifische Ungerechtigkeit dar, es fördert auch Frühehen und Zwangsverheiratungen, im Extremfall sogar die Ermordung von Frauen, die von ihren Familien für die vermeintliche Sünde und die damit eng verbundene Entehrung der männlichen Familienmitglieder getötet werden.

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Leihmutterschaft in der Ukraine: Unsichtbare Frauen zwischen Pandemie und Krieg

Strahlende Babyaugen blicken den hoffnungsvollen BetrachterInnen des Programms der „Kinderwunsch Tage“ entgegen und werben so für reproduktionsmedizinische Angebote. Auf der Homepage der Veranstaltung, die am 8. und 9. Oktober zum wiederholten Mal in Köln stattfindet, können sich Wunscheltern über die verschiedenen Optionen des Elternwerdens informieren, angelockt von perfekt inszenierten Familienbildern und einem Seminarangebot, das es in sich hat. [1]

Zwischen Information und Illegalität

Ein Baby um jeden Preis?! Nach diesem Motto scheint das Messeangebot der „Kinderwunsch Tage“ zusammengestellt worden sein und es spiegelt zugleich vermutlich die Überlegungen einiger Paare wider, bei denen es auf natürlichem Weg mit dem Nachwuchs nicht klappen will und die sich ermutigt von dem Versprechen des Veranstalters aus Großbritannien auf den Weg nach Köln machen, um sich umfangreich über die neuesten reproduktionsmedizinischen Errungenschaften informieren zu lassen – auch über Angebote, die in Deutschland illegal sind.

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„Schwangerschaftsabbruch: Weltweit legal oder verboten? Ein globaler Überblick“

Am 24. Juni 2022 beschloss der Deutsche Bundestag das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetzbuch (§ 219a StGB) zu streichen. Das Gesetz trat am 19. Juli 2022 in Kraft, seitdem dürfen ÄrztInnen nach fast 90 Jahren „Werbeverbot“ erstmals wieder öffentlich über die Methoden und Risiken eines Schwangerschaftsabbruchs informieren. Am gleichen Tag schaffte der Oberste Gerichtshof der USA das bisher bundesweit garantierte Recht auf Abtreibung ab. In unmittelbarer Folge wurden in etwa 60 Prozent der Bundesstaaten Abtreibungen inzwischen verboten, stehen kurz vor dem Verbot oder sind ernsthaft bedroht. [1] [2]

Während schwangere Frauen in Deutschland an Informationsfreiheit gewinnen, verlieren Frauen in den USA plötzlich ihr Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch. Wie kann es sein, dass die Entwicklung in manchen Ländern in Richtung Liberalisierung geht, während es gleichzeitig in anderen Ländern zu heftigen Restriktionen kommt? Gibt es auf globaler Ebene erkennbare Trends in Sachen Abtreibungsrechten?

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Wendepunkte: Schwangerschaftsabbruch in Deutschland und den USA

Am 24. Juni 2022 fanden sowohl in Deutschland als auch in den USA historische Entscheidungen zum Abtreibungsrecht statt, in ihren Auswirkungen könnten die Gesetze jedoch unterschiedlicher nicht sein. In Deutschland hat der Bundestag mit großer Mehrheit beschlossen das sogenannten Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche im Strafgesetzbuch (§ 219a StGB) zu streichen. Damit werden zum einen die Rechte von Frauen die ungewollt schwanger sind und zum anderen die Rechte von Ärztinnen und Ärzten, die diesen Eingriff durchführen gestärkt. Ärztinnen wie Kristina Hänel, Nora Szász oder Bettina Gaber haben sich für diese Streichung engagiert und gemeinsam mit vielen UnterstützerInnen nach jahrelangem Einsatz diesen Erfolg erzielen können.

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219a StGB gestrichen: Informationsvideos von Ärztinnen zu Schwangerschaftsabbrüchen jetzt online

Video DrManglerEs ist geschafft – nach fast 90 Jahren wurde der umstrittene Paragraf 219a endlich aus dem deutschen Strafgesetzbuch gestrichen. Wie alle, die für die Informationsfreiheit von ÄrztInnen und Schwangeren gekämpft haben, feiern wir diesen Erfolg. Zum ersten Mal dürfen alle MedizinerInnen straffrei öffentlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren.
Und genau das tun sie jetzt. Auf der Homepage www.streicht219a.jetzt.de informieren Dr. med. Mandy Mangler, Nora Szász und Eva Waldschütz öffentlich über Schwangerschaftsabbrüche.

Eine Kampagne für das Recht auf Information

Im Jahr 1933 wurde mit Paragraf 219a in Deutschland ein Gesetz verabschiedet, welches ÄrztInnen verbot, öffentlich über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren, wenn sie diese selbst durchführten. In der heutigen Zeit war es ÄrztInnen sogar untersagt, auf der eigenen Website über die Methoden und Risiken eines solchen Eingriffs zu informieren. Dies galt als verbotene Werbung und betroffene ÄrztInnen wurden ungerechtfertigt kriminalisiert. Seriöse Fakten zum Thema wurden ungewollt Schwangeren dadurch schwer zugänglich gemacht. Das Absurde: Für völlig fachfremde Personen galt das Verbot nie. Im Gegenteil: Vor allem im Internet wurden ungestraft Unwahrheiten zum Thema verbreitet. 

Unsere Kampagne klärte über diesen Irrsinn auf und drehte den Spieß um. Sie machte Laien ohne medizinische Kenntnisse zu BotschafterInnen. In Radiospots und Kurzfilmen teilten sie fundierte Informationen zum Thema und forderten Menschen über das Netz auf, es ihnen gleich zu tun. 

Auf der Kampagnenseite und via Social Media konnte man vorgefertigte Filme und Posts teilen und so selbst über Schwangerschaftsabbrüche aufklären. Mit Hilfe eines downloadbaren Aktionspakets war es außerdem möglich, die wichtigen Informationen auch im eigenen Betrieb oder im Verein zu verbreiten. 

Wir freuen uns über die Abschaffung von Paragraf 219a – ein großer Erfolg für mehr körperliche Selbstbestimmung von Frauen. Wir danken allen, die sich für die Streichung eingesetzt und jahrelang engagiert haben! Doch unser Kampf geht weiter, denn ein Schwangerschaftsabbruch sollte allgemein keine Straftat sein. Und das Recht auf eine medizinische Versorgung ist ein Menschenrecht. Wir sagen daher: #streicht218!

 

Zur ersten Website mit Informationsvideos von Fachärztinnen zu Schwangerschaftsabbrüchen: https://streicht219a.jetzt/

Zur Streichung des Paragrafen 219a und zur Zukunft des Pragrafen 218 StGB

streicht219a jetzt!

TERRE DES FEMMES setzt sich für das Recht auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung von Frauen ein und fordert die Streichung des §219a StGB.

Der Paragraf 219a StGB besagt, dass Ärztinnen und Ärzte nur öffentlich machen dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen, aber nicht öffentlich über den Ablauf, die Methoden oder mögliche Risiken informieren dürfen. Tun sie es doch, droht eine hohe Geld- oder eine Gefängnisstrafe. Fachfremde Personen hingegen dürfen Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen öffentlich teilen.

Um auf diese Absurdität hinzuweisen und damit ungewollt Schwangere die Informationen bekommen, die sie brauchen, hat TDF im April 2021 die Kampagne #streicht219a gestartet. In vier Videos informieren eine Moderatorin, ein Schauspieler, ein Koch und ein Kfz-Mechaniker über Methoden und Risiken von Schwangerschaftsabbrüchen und fordern über Social Media dazu auf es ihnen gleichzutun. Denn sie dürfen über den Vorgang sprechen. Ärztinnen und Ärzte, die den Vorgang tatsächlich druchführen dürfen das nicht. 

Dieser Zustand führt zu einer Tabuisierung des Vorgangs sowie zu manglenden Fachinformationen im Netz. Denn AbtreigungsgegnerInnen verbreiten bewusst falsche Informationen über den Vorgang, um Schwangere davon abzuhalten, eine Abtreibung vorzunehmen und verunsichern so Schwangere in einer Notlage.

"In Zeiten von allgegenwärtiger Desinformation im Netz ist die Abschaffung von §219a StGB ein grundlegender, längst überfälliger Schritt, der nicht nur die Rechte von Schwangeren, sondern auch die Rechte von Ärztinnen und Ärzten, die diesen Eingriff durchführen, stärkt. Mit dieser Entscheidung stellt sich der Gesetzgeber endlich klar auf die Seite der Selbstbestimmung von Frauen sowie auf die Seite von fachlichen Informationen statt unsachlichen Meinungen“, sagt Sina Tonk, Bereichsleiterin von TERRE DES FEMMES e.V.

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Kommentar zum Weltbevölkerungsbericht 2022: Unbeabsichtigte Schwangerschaften sind eine Frage der Gleichberechtigung

 Am 31.01.22 hat die Stiftung Wissenschaft und Politik zur Diskussion des Weltbevölkerungsberichts 2022 „Verborgenes sehen: Die Krise der unbeabsichtigten Schwangerschaften“ eingeladen. Unserer BundesgeschäftsführerinChrista Stolle wurde im Rahmen des Fachgesprächs die Gelegenheit gegeben, einen der beiden Kommentare aus der Zivilgesellschaft beizusteuern. verborgenes sehen 101 v mittelgross1x1

Für die Hälfte der Schwangerschaften weltweit, für 121 Millionen Schwangerschaften, haben sich Frauen und Mädchen nicht bewusst entschieden. Von diesen 121 Millionen unbeabsichtigten Schwangerschaften werden 73 Millionen abgebrochen, 33 Millionen dieser Schwangerschaftsabbrüche sind unsicher. Hinter der Krise der unbeabsichtigten Schwangerschaften steht für TERRE DES FEMMES die Krise der Gleichberechtigung, die Krise der Selbstbestimmung und die Krise der Freiheit der Frau. Denn: Unbeabsichtigte Schwangerschaften sind in den allermeisten Fällen ein Ausdruck davon, dass Frauen nicht gleichberechtigt sind, dass sie keine Entscheidungsfreiheit haben, dass sie diskriminiert werden und dass sie Gewalt erfahren.

Die gesamte Kommentierung können Sie hier nachlesen.

Stellungnahme zur Streichung des Paragrafen 219a StGB

Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz

Stand: 16. Februar 2022

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§219a StGB)

Sehr geehrter Herr Bundesminister Buschmann,

TERRE DES FEMMES befürwortet den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches und eine Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch. Die Ergänzung im Jahr 2019 hatte TERRE DES FEMMES bereits scharf kritisiert und eine ersatzlose Streichung des Paragrafen 219a StGB gefordert. Die geplante Änderung des Strafgesetzbuches ist daher längst überfällig und wir begrüßen es sehr, dass die neue Bundesregierung diese Änderung schnellstmöglich umsetzt.

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Kein Geburtstag mehr für §218 StGB!

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 Schnelleinstieg Kampagnenseite: www.keingeburtstagfür218.de

 

September 2021: Der texanische Supreme Court beschließt, das Abtreibungsrecht zu verschärfen und gestattet nur noch Abbrüche vor der sechsten Schwangerschaftswoche. Ein legaler Abbruch wird damit praktisch unmöglich. Der Aufschrei in Deutschland ist groß. Ein ähnliches Bild zeigte sich Ende 2020 in Polen, wo Schwangerschaftsabbrüche nun de facto verboten sind. Auch damals gingen in Deutschland viele aus Solidarität auf die Straße. Die Forderung: legale und sichere Schwangerschaftsabbrüche für alle Frauen.

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TERRE DES FEMMES ruft die Kampagne „Streicht Paragraf 219a“ ins Leben. Kurzvideos machen auf den Irrsinn dieses frauenfeindlichen Paragrafen aufmerksam.

Berlin, den 19. April 2021. Der Paragraf 219a (StGB) verbietet, so wörtlich, „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“. Doch der Paragraf beschränkt sich nicht auf Werbung, sondern umfasst nahezu jegliche Art der Information. Konkret heißt das: Ärztinnen und Ärzte dürfen nur öffentlich machen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Sie dürfen aber nicht öffentlich darüber informieren, wie sie sie durchführen. Sonst machen sie sich strafbar, es droht ihnen eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Und ungewollt Schwangere bekommen nicht die Informationen, die sie brauchen.

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