Interview mit einer Rechtsanwältin aus Nicaragua
Vor allem für gewaltbetroffene Frauen sieht die Zukunft weit weniger strahlend aus, denn immer mehr Frauenrechtsorganisationen werden verboten.© TERRE DES FEMMES Nicaragua durchlebt seit fünf Jahren eine schwere politische Krise. Laut dem Atlas der Zivilgesellschaft von Brot für die Welt und Civicus (2022), der bemisst, welchen Handlungsspielraum zivilgesellschaftliche Organisationen und AktivistInnen weltweit haben, gilt Nicaragua als „geschlossener Kontext“*, in dem (tatsächlich oder vermeintlich) kritische Stimmen gezielt zum Schweigen gebracht werden. Die Repression v.a. von Menschenrechtsorganisationen ist mittlerweile gesetzlich verankert und allgegenwärtig, rund 2.000 NGOs wurde seit April 2018 bereits der Rechtsstatus entzogen und die Zwangsschließung verordnet.
Anmerkung der Redaktion: Aus Schutzgründen werden im Folgenden weder der Name der Anwältin noch des Arbeitgebers, einer Hilfsorganisation im zentralamerikanischen Nicaragua, genannt. Das Interview führte Birgitta Hahn vom Referat für Internationale Zusammenarbeit.
Seit wann bist du für deinen Arbeitgeber tätig?
Seit August 2020. Ich arbeite aber bereits seit 22 Jahren zu Frauenrechten. 16 Jahre lang war ich bei einer anderen Organisation (Anmerkung der Redaktion: …als dem jetzigen Arbeitgeber) beschäftigt, die mich sehr intensiv geprägt hat.
Bei welcher Organisation warst du vorher?
Die NGO hieß „Mujeres“ (Anmerkung der Redaktion: der Name wurde aus Schutzgründen geändert) und hatte ihren Sitz in einer anderen nicaraguanischen Stadt. Leider wurde sie kürzlich von der nicaraguanischen Regierung zwangsgeschlossen. Ich bin zwar schon eine ganze Weile vorher ausgestiegen, die Schließung hat mich aber trotzdem sehr getroffen. „Mujeres“ war eigentlich schon seit 2015 nicht mehr fortlaufend extern kofinanziert, 2022 wurde ihnen aber dennoch der Rechtsstatus entzogen. Sie konnten ihre Tätigkeiten nicht weiterführen. Zum Beispiel leiteten sie eine Radiostation. Dieses Radio wurde zuerst vom Staat „übernommen“. Anschließend beschlagnahmte die Regierung die ganze Arbeitsausrüstung und zuletzt die Räumlichkeiten. Zwei Standorte und alle dortigen Möbel werden nun widerrechtlich von den kommunalen Repräsentanzen zweier Ministerien genutzt. Früher gab es in dem Frauenschutzhaus von „Mujeres“ acht Unterkünfte für 16 Frauen und deren Kinder. All das wurde aufgelöst.
Von der Schließung habe ich aus der Tageszeitung erfahren. Ich war unfassbar traurig, als ich die Nachricht gelesen habe. Ich erinnerte mich daran, dass ich vor meinem Weggang alle Fallakten präzise aufgearbeitet und alle Unterlagen genau geordnet hatte, damit eine mögliche Nachfolgerin problemlos daran weiterarbeiten könnte. Ich denke heute an 16 Jahre engagierte, systematisch aufbereitete Arbeit zurück und kann es immer noch nicht begreifen. Weißt du, es war nicht einfach nur ein Job. Es war eine Lebensphilosophie, meine feste Überzeugung, meine Leidenschaft. Ich habe an diese Arbeit geglaubt und glaube auch bei meinem jetzigen Arbeitgeber noch daran. So eine Arbeit kann man nicht einfach wie einen Rucksack abnehmen und hinter sich lassen.
Ich habe immer noch Kontakt zu meinen ehemaligen Kolleginnen. Zum Teil habe ich nach der Schließung gewaltbetroffene Frauen, die „Mujeres“ unterstützt hatte, ehrenamtlich telefonisch weiter beraten. Meine guten Kontakte zu einigen Behördenmitarbeitenden waren bei der weiteren Begleitung sehr hilfreich.
Was ist nach der Zwangsschließung mit den Mitarbeitenden passiert?
Das „Mujeres“-Team bestand zum Zeitpunkt der Schließung aus 13 Mitarbeitenden. Heute lebt rund die Hälfte nicht mehr in Nicaragua. Sehr viele Frauen haben sich entschieden, das Land zu verlassen. Für sie gibt es keine Perspektive mehr. Die Direktorin etwa wurde permanent überwacht. Sie hatte keine andere Wahl, als auszuwandern.
Welchen Beruf hast du erlernt?
Ich bin von Beruf Anwältin. In meinem Berufsleben habe ich mich die meiste Zeit in der rechtlichen Beratung und im Empowerment von Frauen engagiert. Auch habe ich mich häufig in kommunalen Netzwerken und beim Aufbau und Austausch von verschiedenen Frauengruppen eingebracht. Vor allem die Netzwerk-Arbeit ist ganz wichtig: darüber finden gewaltbetroffene Frauen häufig eine erste Anlaufstelle, z.B. eine Schutzunterkunft. Auch das Empowerment von Frauen spielt eine große Rolle. Ich habe häufig mit erwachsenen und jugendlichen Führungspersonen weiblichen Geschlechts auf Kommunalebene gearbeitet. Nicht zuletzt liegt mir das Thema sexuelle und reproduktive Rechte sehr am Herzen.
Zwischendurch habe ich mal freiberuflich als Anwältin gearbeitet. Natürlich habe ich da viel mehr Geld verdient. Aber es ist mir auch schwergefallen, keine Gender-Perspektive auf meine Arbeit anzuwenden. Zum Beispiel musste ich Scheidungsfälle für Männer betreuen und konnte mich in diesem Kontext nur sehr bedingt für Fairness im Umgang mit Frauen einsetzen.
Wie hat sich deine Beratungsarbeit durch die politische Lage, z.B. neue Dekrete zu Ungunsten von Frauen, und die zunehmende Repression der organisierten Zivilgesellschaft, verändert?
Als ich neu bei meinem jetzigen Arbeitgeber war, wurde ich noch ca. vier Male bei der Polizei vorgelassen, wenn ich eine gewaltbetroffene Frau dorthin begleitete, danach nicht mehr. Heute werden einfach keine anderen Gewalten neben der Regierung mehr akzeptiert, die Gewaltenteilung wurde aufgehoben. Früher galten die Expertise und das Wort der Anwältin noch etwas, heute zählt nur noch das, was die Regierung vorgibt. Gewaltbetroffene Frauen werden schon noch von der Polizei angehört, AnwältInnen dürfen sie aber nicht mehr zu diesen Terminen begleiten. Entsprechend können AnwältInnen bei ungenügender Strafverfolgung oder anderen Verstößen gegen die Rechte der Frau nicht mehr direkt eingreifen. Dies sorgt zunehmend für Straflosigkeit und eine völlig unzureichende Geltendmachung der Rechte der Frau. Außerdem muss ich immer wieder feststellen, dass die Mühlen der nicaraguanischen Justiz sehr langsam mahlen. Aber es gibt auch Lichtblicke: trotz der schwierigen Lage bleiben die allermeisten Frauen an ihren Fällen dran. Sie geben nicht auf, sondern nehmen zahlreiche Termine und lange Wartezeiten auf sich, um für sich Gerechtigkeit zu erkämpfen.
Könntest du genauer beschreiben, was sich seit Beginn der BürgerInnen-Proteste im April 2018 für Frauenrechtsorganisationen und Frauen, die diese aufsuchen, verändert hat?
Eigentlich ist die Gesetzgebung gut, aber die Behörden legen keinen Schwerpunkt auf die Verfolgung und Verhinderung von Gewalt an Frauen. Die Polizei ist für betroffene Frauen wenig zugänglich. Die Generalstaatsanwaltschaft ist höchstens unter der Hand zugänglich und die Behörden arbeiten sehr langsam. Zum Beispiel hatten wir den Fall einer Frau, die bereits seit über 30 Jahren häuslicher Gewalt ausgesetzt war. Als sie zu uns kam, hatte sie gerade die Diagnose Krebs bekommen, unheilbar. Mit unserer Unterstützung begann sie schließlich zwei Prozesse gegen ihren Ehemann, einen bekannten Arzt: einen wegen der von ihm verübten Gewalt und einen zur Veranlassung einer Scheidung. Ihr größter Wunsch war, frei zu sterben, sprich von ihrem Mann geschieden. Leider verstarb sie einen Tag vor Beginn des Scheidungsprozesses. Hätte die Justiz hier besser funktioniert, wäre ihr Wunsch vielleicht noch in Erfüllung gegangen. Wenigstens räumte der Mann kurz vor dem Tod der Frau noch seine Schuld an der Gewalt ein.
Kurz zusammengefasst ist es heute so: statt, dass die nicaraguanischen Behörden für die Rechte der Frauen kämpfen, müssen die Frauen einen Kampf mit den Behörden führen, um ihre Rechte durchzusetzen. Wir nehmen jeden Fall vor der eingehenderen Beratungsarbeit genau unter die Lupe: es könnte sich auch um eine Falle handeln, sprich um einen Fall, der uns „untergejubelt“ wird, um uns für irgendetwas haftbar zu machen. So ein Fall könnte vom Militär oder der Partei bewusst simuliert sein und dazu dienen, uns gezielt anzugreifen. Daher analysieren wir den Kontext und die Glaubwürdigkeit genau. Leider ist auch Korruption ein großes Thema. Wir sprechen in diesem Zusammenhang von der „Monetarisierung der Justiz“. Es geht um den Handel mit Einfluss und den Kauf von Entscheidungen.
Häufig wird in Gewaltfällen auch immer noch eine Mediation vorgeschlagen, obwohl diese allen internationalen Empfehlungen zufolge nicht mehr angeordnet werden dürfte. Gerade in Fällen ausbleibender Unterhaltszahlungen passiert es zudem häufig, dass der Schuldner, also meist der Ex-Partner der Frau, deutlich weniger zahlen muss als das Gesetz eigentlich vorsieht. Normalerweise ist es so, dass die Unterhaltszahlungen vom Lohn des Schuldners einbehalten werden können. Bei 10.000 Córdobas (ca. 265 EUR) Verdienst pro Jahr sind das für ein Kind 25 %, für zwei Kinder 35 %, für drei Kinder 50 % usw. Wenn der Mann weniger verdient, sind es immerhin noch 25 % des Mindestlohns. Wir hatten aber einen Fall, in dem der Mann der Frau mehrere Jahre Unterhalt für die Kinder schuldete und schlussendlich nur eine sehr niedrige Zahlung, nicht einmal 500 Córdobas (ca. 13,30 EUR), leisten musste. Dabei sollten sich solche Urteile laut nicaraguanischem Recht immer nach dem Wohl des minderjährigen Kindes richten! Aber das wird nicht respektiert.
Auch die mittlerweile wieder verengte Definition von Femizid hilft uns nicht: nur noch Tötungsdelikte an Frauen in Paarbeziehungen gelten als solche. Dabei sind auch sehr viele Tötungen an Frauen außerhalb der Paarbeziehung ausgesprochen gezielt, von Motiven wie Frauenhass und extremer Brutalität geprägt. Der jüngste Fall verdeutlicht dies: zwei Minderjährige im Alter von sieben und zehn Jahren sind in der Nähe von Managua sexuell missbraucht und anschließend zu Vertuschungszwecken getötet worden. Dieses Delikt wird nach der derzeitig gültigen Definition von Femizid nicht als solcher gewertet, sondern als „reguläres“ Tötungsdelikt. So wird nicht nur die Statistik verfälscht, auch das Strafmaß fällt niedriger aus.
Auf das Zivilrecht haben die Veränderungen seit April 2018 weniger Auswirkungen, sehr wohl und in erheblichem Umfang aber auf das Strafrecht.
Wie reagieren die Frauen, die sich an euch wenden, auf diese Änderungen?
Die meisten Frauen fühlen sich von den Behörden allein gelassen! Das löst sehr viel Frustration aus. Wenn sich die Frauen an uns wenden, haben sie sich das vorher meist sehr gut überlegt. Ihre Angst und Unsicherheit sind besonders ausgeprägt. Die Gewalt im Leben der Frauen ist außerdem selten eine neue Erfahrung, sondern begleitet sie schon lange. Das heißt: wenn sie kommen, ist es enorm wichtig, sie vollumfänglich zu unterstützen. Ich hatte mal eine 56-jährige Klientin, die wegen der langjährigen Gewalt ihres Partners zu mir kam. Sie wollte mir anfänglich aber keinen Namen nennen, so sehr hatte sie Angst vor möglichen Konsequenzen: dass sie von der Gesellschaft für die Gewalt, die ihr angetan worden war, verurteilt werden könnte, dass Behörden ihr nicht glauben könnten usw. Das war vor April 2018 bereits auch bis zu einem gewissen Grad so, aber es hat sich seitdem noch erheblich verschlimmert. Später, als die Frau sich sicherer fühlte, konnten wir dann auch in die eigentliche Fallbegleitung einsteigen, aber wir drängen die Frauen nie dazu. Die Entscheidung, sich zu öffnen, liegt in allen Fällen bei ihnen.
Die anwaltliche Vertretung unserer Klientinnen müssen wir jetzt zum Teil auch anders angehen. Früher langte in manchen Fällen ein Verweis auf das umfassende Gesetz zum Schutz von Frauen vor Gewalt, das Gesetz N° 779, wenn es um eine bestimmte Rechtsverletzung ging, heute lassen sie dich mit so einem Verweis einfach stehen und er wird ignoriert.
Das Gute ist, dass die Frauen uns sehr vertrauen und sich in allen Phasen auf dem Weg durch die Instanzen, auch wenn wir keinen Zugang zu diesen haben, unseren Rat einholen. Sie rufen dann an und fragen: die Generalstaatsanwaltschaft hat mir das und das mitgeteilt. Was sagen Sie dazu? Manchmal chatten wir sogar während eines Justiztermins. Die Frauen fühlen sich dank unserer Beratung aufgehoben und das ist sehr viel wert! Natürlich bereiten wir die Frauen auch genau auf ihre Termine vor. Wir beschreiben ihnen etwa, was bei einer rechtsmedizinischen Untersuchung passiert, was sie dafür mitbringen müssen, wie die Öffnungszeiten sind, dass die Polizei die Untersuchungsergebnisse im Anschluss direkt erhält usw. Auch ein Monitoring, also eine Nachverfolgung, der Fallermittlungen und -bearbeitung, ist ganz entscheidend. Ohne wiederholte Nachfragen kann es sein, dass Ermittlungen ins Stocken geraten oder Fälle lange Zeit unbearbeitet liegen bleiben. Das darf nicht passieren! Die Verwandten mancher Frau haben die Polizei auch schon auf relevante ZeugInnen aufmerksam gemacht, deren Aussagen sie einholen sollten.
Hast du als Anwältin überhaupt noch Zugang zu staatlichen Behörden?
Zugang habe ich noch zum Familienministerium, deutlich weniger zur Generalstaatsanwaltschaft und de facto gar keinen mehr zur Polizei. Vor Gericht ist es noch möglich, Klientinnen zu vertreten, aber dort macht es einen großen Unterschied, ob es sich bei der Tatperson um einen „Durchschnittsbürger“ oder eine Person mit politischen Beziehungen handelt. Auch gehen die RichterInnen nur sehr selten sensibel mit Delikten von geschlechtsspezifischer Gewalt um. In unserer Region gibt es nur eine Richterin, die einen geschulten Blick auf das Thema hat und sich auch für die Frauen einsetzt. Wir wissen zwar, dass sie gleichzeitig die Mehrzahl der Positionen der Regierung uneingeschränkt vertritt, gleichzeitig ist sie für uns dennoch eine Hilfe. Oft werden allerdings Ad hoc-RichterInnen eingesetzt, die in der Regel überaus schroff mit den Betroffenen umgehen. Das Misstrauen ist dann von beiden Seiten groß.
Wie viele Frauen berätst du pro Tag?
Ich leiste täglich Rechtsberatung, sowohl telefonisch als auch in Präsenz, für meist vier bis fünf Frauen. Das Telefon wird immer relevanter, weil viele Frauen zunehmend von Armut betroffen sind und es sich gerade bei weiterer Entfernung nicht leisten können, einen ganzen Arbeitstag zu verlieren, um zu uns zu kommen. Auch die Transportkosten können eine Belastung sein.
Wie geht es dir als Anwältin und als Mensch mit der aktuellen Lage? Was motiviert dich, weiterzumachen?
Ich will einfach „überleben“ und diese ganzen Schwierigkeiten überstehen! Ich liebe meine Arbeit und gehe ihr wirklich mit Leidenschaft nach! Derzeit haben wir hier im Land keine klare Zukunft, aber ich bin sicher, dass sich das irgendwann ändern wird. Am meisten motivieren mich die Frauen, die zu uns kommen. Sie haben oft von Null wieder neu angefangen, haben ihren eigenen Weg gefunden, und all das Schlimme, das sie erlebt haben, überstanden. Das inspiriert mich, ich kann die Veränderungen sehen und hören, sie sind greifbar! Ich werde mich weiter der institutionellen Gewalt entgegenstellen. Das Mandat des Staates sollte doch sein, die Rechte der Frauen zu schützen und für sie einzutreten. Ihr aktuelles Mandat scheint aber zu sein, die Frauen zum Schweigen zu bringen. Unser Mandat besagt das Gegenteil: wir Frauen sollten das Schweigen brechen! Nur so kann Gewalt langfristig verhindert werden! Streng genommen wird unser Mandat, ja unsere Lebensphilosophie, von diesem Staat verletzt. Aber ich bleibe dran, denn ich will morgen auch noch hier sein. Ich lasse mich nicht paralysieren. Ich will ein anderes Morgen erleben!
*Weltweit gilt der Kontext für zivilgesellschaftlichen Handlungsspielraum in 25 Ländern, darunter Nicaragua, als „geschlossen“. 26 Prozent der Weltbevölkerung sind davon betroffen. Die Definition von „geschlossen“ besagt Folgendes:
„Der zivilgesellschaftliche Handlungsspielraum ist ‒ in rechtlicher und praktischer Hinsicht ‒ komplett geschlossen. Es herrscht eine Atmosphäre der Angst. Staatliche und mächtige nicht-staatliche Akteur:innen kommen ungestraft davon, wenn sie Menschen für die Wahrnehmung ihrer Rechte auf Vereinigungs-, Versammlungs- und Meinungsfreiheit
inhaftieren, misshandeln oder töten. Jegliche Kritik am Regime wird schwer bestraft. Es gibt keine Pressefreiheit. Das Internet wird stark zensiert und die meisten Webseiten sind blockiert.“
(Quelle: https://www.brot-fuer-die-welt.de/fileadmin/mediapool/Atlas_der_Zivilgesellschaft/2022/Atlas_der_Zivilgesellschaft_2022_online.pdf, S. 11)
Stand: 09/2022