Gewalt gegen Frauen wirksam bekämpfen – CEDAW alleine reicht nicht!

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Jede dritte Frau ist von sexualisierter und/oder häuslicher Gewalt betroffen, das heißt weltweit über 1,3 Milliarden Frauen. Als Reaktion darauf hat die internationale Gemeinschaft offiziell anerkannt, dass Gewalt gegen Frauen eine der global am weitesten verbreiteten Menschenrechtsverletzungen ist.

Die Every Woman Treaty’s Working Group – ein Zusammenschluss aus 1.700 Anwältinnen und Anwälten für Frauenrechte und 840 Organisationen in 128 Ländern, deren Ziel eine sicherere Welt für Frauen und Mädchen ist - hat nach sechs Jahren intensiver interdisziplinärer Forschung einen Bericht zu den Ursachen, Folgen und Präventionsmaßnahmen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen (PDF-Datei) herausgebracht. In dem Bericht wird Gewalt gegen Frauen als schwere Krise für die öffentliche Gesundheit und Menschenrechte beschrieben, die die Gesellschaften aller Länder massiv beeinträchtigt. So haben Betroffene und ihre Kinder oft mit physischen und psychischen Problemen zu kämpfen. Auch die wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Form von Gewalt sind erheblich, da sie jährliche Kosten von 6,7 Milliarden US-Dollar – rund 5,5 Prozent  der gesamten Weltwirtschaft – verursachen.

System des Schweigens und der Straflosigkeit brechen

Die Forschung der Gruppe zeigt, dass ein gesamtgesellschaftlicher, multisektoraler Ansatz für Regierungen am effektivsten ist, um die Gewaltrate gegen Frauen und Mädchen zu senken. In vielen Ländern werden die Täter durch die bestehenden rechtlichen Systeme und sozialen Normen begünstigt. Die Betroffenen hingegen werden in den Gerichtssälen, Medien und Dorfgemeinschaften selbst beschuldigt, übergangen oder nicht ernst genommen. Die Folge davon sind die Entstehung und Aufrechterhaltung eines Systems des Schweigens und der Straflosigkeit. Präventionsmaßnahmen sollten deswegen die Form einer verbindlichen Norm haben, die alle Länder unterzeichnen. So könnte sichergestellt werden, dass ein Maximum an Frauen weltweit geschützt wird.       

Die Idee eines internationalen Vertrags gegen Gewalt an Frauen und Mädchen ist nicht neu, sondern wurde erstmals 1996 von der ersten UN-Sonderberichterstatterin in ihrem Bericht für die Menschenrechtskonvention vorgestellt. In den letzten Jahren kam es zudem immer häufiger zu globalen sozialen Bewegungen, wie der #metoo Bewegung, die sich für die Sicherheit und Gleichberechtigung von Frauen einsetzen.            
Auch auf der rechtlichen Ebene existieren bereits mehrere regionale Konventionen und Verträge, die sich auf das Thema Gewalt an Frauen beziehen, wie Belém do Pará (1994) in Amerika, das Maputo-Protokoll (2003) in Afrika oder die Istanbul Konvention (2014) in Europa. Allerdings gelten die darin festgelegten Verpflichtungen nur für bestimmte Regionen und unterscheiden sich in ihren Inhalten voneinander, wodurch ein rechtlicher Flickenteppich entsteht.

Das erste und einzige globale Frauenrechtsabkommen ist die Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women (kurz CEDAW) aus dem Jahr 1979, das von 189 Ländern unterzeichnet wurde. CEDAW ist eines der meist ratifizierten Menschenrechtsabkommen der Welt. Allerdings zeigt auch dieses Abkommen Lücken auf. Um selbige zu schließen, wurde CEDAW im Laufe der Jahre um einige Empfehlungen erweitert, welche jedoch von mehreren Ländern nicht aufgegriffen wurden.            

Einführung einer weltweiten Norm

Die Every Woman Treaty’s Working Group fordert deswegen die Einführung einer zusätzlichen Norm, um CEDAW zu ergänzen. Diese Norm soll verschiedene Ziele zur Prävention von Gewalt gegen Frauen aller Altersgruppen verfolgen, um dadurch die bestehenden rechtlichen und geographischen Lücken zu schließen. Dabei sollen marginalisierte Bevölkerungsgruppen besonders berücksichtigt werden.

Verpflichtend für die einzelnen Staaten soll sein:

  • Die Entwicklung eines nationalen Aktionsplans und damit einhergehend die Schaffung einer umfassenden nationalen Gesetzgebung.
  • Die konsequente Durch- und Ausführung dieser Gesetzgebung, welche durch die Einführung einer nationalen Stelle, innerhalb derer die Zivilbevölkerung eine übergeordnete Rolle innehat, kontrolliert wird.
  • Die Ausbildung einer Rechenschaftspflicht, einhergehend mit der Ausbildung und Sensibilisierung von Polizei, RichterInnen und anderem Personal im Sicherheits- und Justizbereich.
  • Verfahrensänderungen im Gesundheitssystem, damit dieses besser auf den Umgang mit Fällen von geschlechtsspezifischer Gewalt vorbereitet ist und diese mit verhindern kann.
  • Erziehung zur Gewaltprävention, Förderung von Empowerment und Selbstverteidigung und die Finanzierung von AktivistInnen und AkteurInnen, die im Bereich der Gewaltprävention tätig sind und bereits bestehende Mechanismen unterstützen.

Die Every Woman Treaty’s Working Group geht auf Basis ihrer Forschung davon aus, dass diese Präventionsmaßnahmen die Gewaltrate an Frauen weltweit drastisch senken und ihre allgemeine Sicherheit erhöhen würden. Auch die herrschende Straflosigkeit könnte so beendet werden. Eine niedrigere Gewaltrate würde nicht zuletzt zur Senkung der wirtschaftlichen Kosten führen, die im Zusammenhang mit Gewalt an Frauen entstehen.

Quelle:

Safer Sooner – Toward a Global Binding Norm to End Violence Against Women and Girls, (PDF-Datei) everywomen.org