Am 07.07.2016 hat der Bundestag einen historischen Schritt für die Frauenrechte in Deutschland getätigt: Einstimmig wurde die Reform des Sexualstrafrechts beschlossen und endlich findet der Grundsatz „Nein heißt Nein" Eingang ins Recht.
Der Beschluss des Bundestages bedeutet einen großen Schritt für den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung. Zukünftig werden sexuelle Handlungen bestraft, wenn sie gegen den erkennbaren Willen der anderen Person durchgeführt wurden – unabhängig davon, ob Gewalt angewendet oder angedroht wurde. Nein heißt endlich Nein!
Für dieses Ziel haben viele Frauenrechtsorganisationen und Menschenrechtsverbände gekämpft. TERRE DES FEMMES hat 2013 mit seiner Unterschriftenkampagne„Vergewaltigung – Schluss mit der Straflosigkeit"den Auftakt gebildet. Zahlreiche weitere Protestaktionen folgten. Zuletzt veröffentlichte das von TERRE DES FEMMES mitgetragene Aktionsbündnis „Nein heißt Nein" einen Offenen Brief an die Bundeskanzlerin mit einer scharfen Kritik am ersten Gesetzentwurf des Justizministeriums.
Stand: 07/2016