Studie zu Vergewaltigung belegt dramatischen Rückgang von Verurteilungen

Das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) weist mit seiner neuesten Untersuchung auf einen eklatanten Missstand bei der Strafverfolgung von Vergewaltigungen hin und bestätigt damit die Forderungen von TERRE DES FEMMES, die Situation für Betroffene von sexualisierter Gewalt gravierend zu verbessern.

In Deutschland ist im Verlauf der letzten 20 Jahre bei angezeigten Vergewaltigungen die Verurteilungsquote enorm gesunken: So wurden 1994 noch 21,6 Prozent der angeklagten Tatverdächtigen verurteilt, während es 2012 nur noch 8,4 Prozent waren. Das bedeutet, dass die Wahrscheinlichkeit für einen Angeklagten wegen einer Vergewaltigung verurteilt zu werden bei weniger als 10 Prozent liegt.

Studie VergewaltigungAbbildung1: Anteil von angeklagten und verurteilten Personen in Bezug auf alle ermittelten Tatverdächtigen (TV) ab 14 Jahren bei Fällen sexueller Gewalt von 1994 bis 2012 sowie Anteil von verurteilten Personen in Bezug auf alle erfassten Fälle (die Daten von 1994 bis 2006 beziehen sich auf die alten Bundesländer und Berlin, die Daten ab 2007 betreffen die gesamte Bundesrepublik), © KFNDie meisten angezeigten Vergewaltigungen finden innerhalb einer Partnerschaft statt oder im Bekanntenkreis, insbesondere seitdem Vergewaltigung in der Ehe als Straftatbestand gilt (1997). Diese Taten sind schwer nachzuweisen. Die Aussage-gegen-Aussage-Konstellation könnte ein Grund dafür sein, dass es in den letzten 20 Jahren zu dem enormen Anstieg der Verfahrenseinstellungen und Freisprüche gekommen ist.

Extreme regionale Unterschiede bei der Verurteilungsquote der Tatverdächtigen

Die Verurteilungsquote variiert je nach Bundesland enorm: Während in Teilen der Bundesrepublik die Verurteilungsquote im Jahr 2012 bei 5,4 Prozent lag, beträgt diese in anderen Teilen bis zu 26,8 Prozent. Zudem variiert die Anzahl der angezeigten Vergewaltigungen enorm: In einigen Regionen ist ein Anstieg von 42,4 Prozent zu bemerken, in anderen Teilen Deutschlands wird ein Rückgang von 30,1 Prozent registriert. Man könnte also sagen: Je größer die Arbeitsbelastung der zuständigen Polizeibeamten, Staatsanwälte und Gerichte ausgefallen ist, desto seltener endeten die Strafverfahren mit einer Verurteilung des Täters.

Weitere Untersuchungen dringend notwendig

Studie VergewaltigungAbbildung 2: Angezeigte Vergewaltigungen pro 100.000 Einwohner für die sechs Ländergruppen im Vergleich der Doppeljahre 1994/95 und 2011/12, PKS der entsprechenden Doppeljahre. © KFNDie Erkenntnisse sind für einen Rechtssaat höchst problematisch. Die Zahlen zeigen deutlich, dass Deutschland ein Problem in der Strafverfolgung von Vergewaltigungen hat. Es ist dringend notwendig zu klären, warum die Verurteilungsquoten bei Vergewaltigung bundesweit so stark abgenommen haben und welche Gründe für die regionalen Unterschiede anzuführen sind. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die betroffenen Frauen, zum Beispiel auch im Hinblick auf die ihnen zustehende Opferentschädigung? Die Situation für Betroffene von sexualisierter Gewalt ist desaströs – darauf weist TERRE DES FEMMES seit Jahren hin. Kaum ein Verbrechen in Deutschland wird so selten bestraft wie eine Vergewaltigung, obwohl es eine der häufigsten Formen von Gewalt an Frauen ist. Ein Grund liegt in den gravierenden Lücken des Gesetzes zu Vergewaltigung (§177 StGB).



Seit November 2013 fordert TERRE DES FEMMES deshalb mit einer Unterschriftenaktion die Reform des Sexualstrafrechtes konkret des Paragrafen 177 StGB sowie eine umfassende Psychosoziale Prozessbegleitung für Betroffene von Sexualdelikten.

Knapp 30.000 Menschen unterstützen die Petition. Erstunterzeichnerinnnen sind Manuela Schwesig, Bundesfamilienministerin und Nina Hoss, Schauspielerin und TERRE DES FEMMES-Botschafterin.

Am 7. Mai 2014 wurden die Unterschriften dem Justizministerium übergeben.