Schluss mit der Straflosigkeit bei Vergewaltigung! Übergabe von knapp 30.000 Unterschriften ans Justizministerium

Unterschriftenübergabe am 07.05.2014. V.l.n.r. TERRE DES FEMMES Vorstandsfrau Irmingard Schewe-Gerick, Christian Lange, Parlamentarischer Staatssekretär des Bundesjustizministeriums, Birte Rohles, TERRE DES FEMMES-Referentin für Häusliche und sexualisierte Gewalt. Foto © TERRE DES FEMMESUnterschriftenübergabe am 07.05.2014. V.l.n.r. TERRE DES FEMMES Vorstandsfrau Irmingard Schewe-Gerick, Christian Lange, Parlamentarischer Staatssekretär des Bundesjustizministeriums, Birte Rohles, TERRE DES FEMMES-Referentin für Häusliche und sexualisierte Gewalt. Foto © TERRE DES FEMMESKnapp 30.000 Menschen haben die Unterschriftenaktion unterschrieben, mit der wir eine Reform des Strafgesetzes (§ 177 StGB) und die Psychosoziale Prozessbegleitung für Betroffene fordern. Am 7. Mai 2014 wurden die Unterschriftenlisten an das Justizministerium übergeben. Im Anschluss an die Übergabe erörterten wir unsere Forderungen mit dem parlamentarischen Staatssekretär Christian Lange.

Mit der Unterschriftenaktion fordern wir Justizminister Heiko Maas auf, bei der angekündigten Reform des Sexualstrafrechtes alle internationalen Vereinbarungen umzusetzen. Kaum ein Verbrechen in Deutschland wird so selten bestraft wie eine Vergewaltigung – obwohl es eine der häufigsten Formen von Gewalt an Frauen ist: Alle drei Minuten wird in Deutschland eine Frau vergewaltigt! Die Betroffenen leiden oft ein ganzes Leben darunter; die Täter hingegen werden nur in den seltensten Fällen zur Rechenschaft gezogen, obwohl heutzutage die Anzeigebereitschaft bei Vergewaltigungen weitaus höher ist als noch vor 20 Jahren. Dies zeigt eine Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen e.V., die im April 2014 veröffentlicht wurde: Momentan wird nur etwa jeder achte angezeigte Sexualtäter verurteilt, viele Verfahren werden frühzeitig eingestellt. Für einen Rechtsstaat sind diese Erkenntnisse höchst problematisch.

Gesetzesreform ist dringend notwendig

Das Gesetz zu Vergewaltigung (§177 StGB) weist gravierende Lücken auf. Zum Beispiel kann es sein, dass die Frau „nein“ sagt, sich versteift und die ganze Zeit über weint. Wenn der Täter aber keine Gewalt anwendet und ihr nicht mit „gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben“ droht, liegt im (derzeitigen) Rechtssinne keine Vergewaltigung vor. Die momentane Gesetzeslage führt nicht nur dazu, dass immer weniger Betroffene sich zu einer Anzeige entschließen, sondern steht auch im Widerspruch zu internationalen Menschenrechtskonventionen wie dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt sowie der UN-Frauenrechtskonvention CEDAW.

Wir fordern, dass diese Gesetzeslücke geschlossen wird. Es ist zwingend notwendig, dass der Paragraph 177 StGB reformiert und zukünftig die Person bestraft wird, die ohne Einverständnis der anderen Person sexuelle Handlungen an ihr vornimmt.

Nicht hinnehmbar ist außerdem, dass für die sexuelle Nötigung widerstandsfähiger und widerstandsunfähiger Frauen unterschiedliche Strafrahmen gelten (§ 177 und § 179 StGB). Diese müssen unverzüglich angeglichen werden.

Der Umgang mit Betroffenen im Gerichtsverfahren muss verbessert werden

Grafik: Die Spitze des Eisbergs. © TERRE DES FEMMESDie Spitze des Eisbergs. © TERRE DES FEMMESIm deutschen Justizsystem besteht nicht nur Reformbedarf beim oben genannten § 177 StGB, sondern es ist auch zwingend notwendig, den Umgang mit Betroffenen im Gerichtsverfahren zu verbessern:

  • Wesentlich dafür ist ein Rechtsanspruch für Betroffene auf psychosoziale Prozessbegleitung, damit sie während des oft langwierigen Verfahrens Unterstützung erhalten.
  • Die Möglichkeit der Videovernehmung muss häufiger angewendet werden.
  • Auf Wunsch der Betroffenen sollte der Ausschluss der Öffentlichkeit aus dem Verfahren immer möglich sein.
  • Die freie Wahl des Dolmetschers bzw. der Dolmetscherin für Betroffene.
  • Die Nebenklage muss sich auf das Strafvollstreckungsverfahren erstrecken und den Betroffenen muss ein Anhörungsrecht und Akteneinsichtsrecht gewährt werden.

Die Vertrauliche Spurensicherung

Um eine bessere Strafverfolgung zu gewährleisten, ist es wichtig, Spuren einer Vergewaltigung zeitnah zu sichern und rechtssicher zu dokumentieren. Selbst dann, wenn Betroffene (noch) keine Anzeige erstatten möchten. Diese so genannte „Vertrauliche Spurensicherung“ ist bis jetzt aber nur in wenigen Kliniken in Deutschland möglich.

Wir fordern daher die flächendeckende Einrichtung von Möglichkeiten der Vertraulichen Spurensicherung.

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