Die TeilnehmerInnen der Pressekonferenz v.l.n.r.: Dr. Necla Kelek, PD Dr. Elham Manea, Ali Ertan Toprak, Nina Coenen, Prof. Dr. Susanne Schröter, Seyran Ateş, Dr. Sigrid Peter.
Foto: © TERRE DES FMMESAnlässlich ihrer laufenden Petition „DEN KOPF FREI HABEN!“ hat die Frauenrechtsorganisation TERRE DES FEMMES (TDF) am 23. August zu einer Pressekonferenz geladen.
Ob ihrer hochkarätigen Besetzung mit bundesweit bekannten und anerkannten ExpertInnen aus den Bereichen Integration, Forschung und Islamwissenschaft wurde die Konferenz live aus Berlin auf dem TDF-YouTube-Kanal übertragen (s. Video-Link unten).
Die beteiligten Podiumsgäste
- Dr. Sigrid Peter, Vizepräsidentin Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte,
- Prof. Dr. Susanne Schröter, Direktorin Frankfurter Forschungszentrum Globaler Islam
- PD Dr. Elham Manea, Politologin und Autorin,
- Seyran Ateş, Rechtsanwältin und Autorin
- Ali Ertan Toprak, Präsident Bundesarbeitsgemeinschaft der Immigrantenverbände
- Dr. Necla Kelek, Vorstandsfrau TERRE DES FEMMES
sind allesamt seit Beginn der TDF-Petition im Juni 2018 UnterstützerInnen.
Und damit, wie Christa Stolle, Bundesgeschäftsführerin von TDF in ihrer Begrüßung betonte, wichtige MultiplikatorInnen der Forderung von TERRE DES FEMMES, Mädchen vor Zugriff und Einfluss des islamischen Fundamentalismus – wie er sich u. a. in der Kinderverschleierung äußert – zu schützen.
Prominente Unterstützung aus Gesellschaft, Forschung und Integration – massive Gegenreaktion und Stimmungsmache radikaler Islamisten
Christa Stolle, TERRE DES FEMMES Bundesgeschäftsführerin. Foto: © TERRE DES FEMMESDenn obgleich renommierte Institutionen wie etwa UN Women Nationales Komitee Deutschland e.V. sowie eine große Zahl weiterer bekannter ErstunterzeichnerInnen und Personen des öffentlichen Lebens die Petition von TDF unterstützen, gestalte sich deren Verbreitung „beschwerlich“, erklärte Stolle zum Auftakt der Diskussionsrunde: „Und die politische Gegenseite macht massiv Stimmung mit einer eigenen Petition. Unter dem Hashtag #NichtOhneMeinKopftuch werden im Internet Videos veröffentlicht, die bereits Babys mit Hijab (streng gebundenes Kopftuch) zeigen“. Hierbei gehe es längst „nicht mehr um Ausübung des eigenen Glaubens, sondern um Missbrauch von Kindern für fundamentalistische Zwecke“, so Stolle weiter. Hinter derartigen Kampagnen und fundamentalistischer Mobilisierung explizierte die Islamwissenschaftlerin Susanne Schröter in der darauffolgenden Debatte Beispiele von dynamischen, islamistischen „Bewegungen wie ‚Generation Islam‘ und ‚Realität Islam‘, beides ultraradikale Gruppierungen“.
Dass derartige islamistische Propaganda mit zum Teil sechsstelligen Likes in Sozialen Medien großen Erfolg feiert, sei nicht einfach als Beleg dafür zu werten, dass mehr Menschen „pro Kopftuch“ bei Kindern und Minderjährigen seien, so Stolle. Der Petition von TDF blieben vielmehr aktuell „die großen Diskurs- und Verbreitungsmöglichkeiten verwehrt“. Große Kampagnen-Portale wie change.org so die Bundesgeschäftsführerin von TERRE DES FEMMES, „trauen sich nicht, die Petition über ihre Emailverteiler zu verbreiten“, da sie befürchten, dass sich zu viele rechtsradikal Gesinnte in ihren Foren tummeln.
Die Verbreitung des Kopftuches bei minderjährigen Mädchen und teils Kleinkindern ist aber längst kein vereinzeltes Phänomen mehr, riefen Stolle und die anderen PodiumsteilnehmerInnen im Verlaufe der Diskussion immer wieder ins Bewusstsein. Sie drängen auf eine politische und gesellschaftliche Einmischung und gesetzliche Regelung zum Schutz der Mädchen und für deren selbstbestimmte Entfaltungsmöglichkeiten. Necla Kelek, Vorstandsfrau von TERRE DES FEMMES, konkretisierte zu Verbreitung und Reichweite der bundesweiten Petition, dass diese sich an „alle bürgerlich-demokratischen Parteien“ jenseits der AfD in den Parlamenten richte.
Für TERRE DES FEMMES steht fest, so Bundesgeschäftsführerin Christa Stolle: „Das Kinderkopftuch ist eine Kinderrechtsverletzung!“ Die Verschleierung von Kindern betrachtet TERRE DES FEMMES als Teil einer fundamentalistischen Agenda, die auf Indoktrination abzielt, Mädchen gezielt diskriminiert und gegen die verfassungsgemäße Ordnung sowie den Grundsatz der Gleichberechtigung der Geschlechter agiert. Die Petition soll die Politik wachrütteln, um eine gesetzliche Grundlage zum Schutz von Mädchen vor fundamentalistischer Instrumentalisierung zu schützen.
Den Befund der Kinderrechtsverletzung beim Kopftuch Minderjähriger bestätigten im Verlaufe des Podiums auch die ExpertInnen aus verschiedenen Blickrichtungen.
Psychosoziale und medizinische Folgen
Dr. Sigrid Peter, Vizepräsidentin Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte. Foto: © TERRE DES FEMMESSo erläuterte die Vizepräsidentin des Bundesverbandes der Kinder- und Jugendärzte Dr. Sigrid Peter, mit Perspektive auf gesundheitliche Auswirkungen, „es gibt Studien zur Untersuchungen von Mädchen und Frauen, die verschleiert sind, bei denen die Vitamin-D-Spiegel deutlich reduziert sind,“. Vitamin D ist das einzige Vitamin, das nicht ausschließlich über die Ernährung sondern durch Sonneneinstrahlung auf die Haut gebildet wird – ein „Multitalent in der Versorgung des Knochenstoffwechsels“, so Peter.
Problematisch sei auch die Bewegungseinschränkung der Mädchen. „Mädchen, die verschleiert sind, sind viel weniger beweglich, machen viel weniger Sport“, stellte Peter fest. Zu den psychologisch-gesundheitlichen Aspekten des Kopftuchtragens bei minderjährigen Mädchen, die die kulturell oder traditionell geprägten Erwartungen von Eltern und Community zu erfüllen haben, gehört der schambesetzte Umgang mit dem eigenen Körper, und damit ein problematisches Körperbewusstsein. Sie sei „immer wieder erschrocken“, wenn sie Mädchen in ihrer Praxis, die sie seit der Geburt ärztlich betreue, „plötzlich mit fünf, sechs Jahren verschleiert vorgestellt bekomme“. Das ginge soweit, „dass diese Mädchen sich nicht mal entkleiden, wenn sie untersucht werden müssen“.
Auf die Frage an die Mütter, wer das entschieden habe, erfolge stets dieselbe Antwort: das habe das Mädchen selbst entschieden. „Das Mädchen selbst äußert sich nicht dazu“, berichtet Peter. Der Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte stehe daher „ganz massiv ein für die Rechte der Kinder“, die im Falle der Verschleierung minderjähriger Mädchen „mit Füßen getreten werden“, weil das Kind nicht selbst über diese entscheide.
„Die Antithese zu Menschenrechten“ (Schröter)
Moderatorin Nina Coenen und Prof. Dr. Susanne Schröter, Direktorin Frankfurter Forschungszentrum Globaler Islam.
Foto: © TERRE DES FEMMESIm Laufe des Podiums kamen dessen TeilnehmerInnen immer wieder auf die Verknüpfung der vom politischen Islam geforderten Kopftuch- bzw. Verschleierungspflicht und den dahinterliegenden Vorstellungen zu Körperlichkeit und Sexualmoral zu sprechen, die Frauen und Mädchen ausgrenzen, diskriminieren sowie in ihrer individuellen Entwicklung und persönlichen Entfaltung kontrollieren und einschränken.
Nicht nur das Kopftuch selbst – obwohl als vermeintlich „religiöse Pflicht“ ohnehin auch in der islamischen Theologie umstritten –, schränke die Frauen ein, sondern dieses sei in der Regel „mit einem ganzen Paket an weiteren Regularien“ verknüpft, führte die Direktorin des Frankfurter Forschungszentrums Globaler Islam, Prof. Dr. Susanne Schröter, aus. „Und diese Regularien sind allesamt gegen unser Grundgesetz, dessen Normen und Werte und unser Rechtsverständnis sofern sie die Gleichberechtigung von Männern und Frauen betreffen“, so Schröter weiter: „Sie sagen nämlich explizit, Männer und Frauen sind nicht gleich, sondern unterschiedlich“. Und diese Unterschiedlichkeit werde ausgeführt in dem Sinne, „dass die Frauen gehorsam zu sein haben“ und zugleich ihre sexuellen „Reize“ verhüllen müssten, um nicht die „weltliche Ordnung zu bedrohen“.
Die „intrinsischen Motive“ schon zum Kopftuch der erwachsenen Frau, wie sie vom politischen Islam und den großen Verbänden in Deutschland propagiert werden, gelte es daher kritisch zu hinterfragen, so Schröter. Diese „Fahne des politischen Islams“, warnte TERRE DES FEMMES-Vorstandsfrau Necla Kelek, sei Teil und Ausdruck einer weltweit wachsenden Strömung radikaler Fundamentalisten, die versuchten, ihren totalitären Zugriff auf Frauen- und Mädchenkörper als Teil der „Ummah“ (islamische Gemeinschaft) noch bis in die hiesigen Diasporagemeinden von MuslimInnen durchzusetzen.
Beim Kopftuch von minderjährigen Mädchen verschärfe sich die Problematik noch. Im traditionellen Islamverständnis, das manche Fundamentalisten noch teilten, gälten diese Regularien gewöhnlich erst mit Eintritt in die Pubertät. Die radikalen islamistischen Strömungen, wie die eingangs erwähnten „ultraradikalen Gruppierungen“, sagte Schröter, propagierten dagegen schon die Verschleierung von weiblichen (Kleinst-)Kindern, so „dass man am besten schon ein Neugeborenes verhüllt“. Das Motiv beschreibt sie als frühestmögliche Konditionierung: „Damit so ein Kind gar nicht erst auf die Idee kommt, irgendetwas anderes jemals in seinem Leben zu wollen“. Der Aspekt der damit verknüpften Frühsexualisierung und der impliziten pauschalen Pädophilie-Unterstellung generell gegenüber allen Männern sollte eigentlich, so Schröter, von sich aus einen „Aufschrei“ der Muslime selbst gegen derartige ideologische Tendenzen wie das Kinderkopftuch hervorrufen.
Ali Ertan Toprak, Präsident Bundesarbeitsgemeinschaft der Immigrantenverbände. Foto: © TERRE DES FEMMESDer Präsident der Bundesarbeitsgemeinschaft der Immigrantenverbände, Ali Ertan Toprak, schloss sich dieser Sicht auf die Kernproblematik mit dem Einfluss des politischen Islam an. Er bedankte sich ganz persönlich für die Einladung, in seiner Rolle als Experte und Botschafter für Integration, aber gerade „auch als Mann und Vater einer Tochter“, wie er sagte, um sich für eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Zukunft für Mädchen einzusetzen. Auch dem sogenannten Kinderkopftuch hänge, wie schon dem Kopftuch selbst, eine „gesellschaftsregulierende Funktion“ an: „Frauen und Männer sollen getrennt werden, um die strenge islamische Sexualmoral zu gewährleisten“. Diese bewusste „Segregation“ und „Separation“ ziele, so Toprak, auf die „gewollte Abgrenzung zur westlichen Gesellschaft und deren Werten“, mithin auf das gemeinsame Zusammenleben in einer offenen, freien Gesellschaft.
Denn „beim Kinderkopftuch geht es nicht um die Erfüllung einer religiösen Pflicht. Das Kopftuch ist eine Marke, ein Symbol des politischen Islams“, so Toprak. Es sei ihm schlicht unverständlich, „dass die Errungenschaften der Aufklärung und der Menschenrechte“ mit Blick auf die Forderungen und Praxis fundamentalistischer Strömungen „so kampflos aufgegeben“ würden.
„Frauenrechte sind Menschenrechte!“ rief er in Erinnerung und forderte „alle Demokratinnen und Demokraten“ zur Verteidigung dieser universalen Rechte auf, „die durch islamistische Ideologie bedroht“ sind. Auch dazu sei die Petition ein richtiger und wichtiger Schritt.
Vor den Folgen, die ein sukzessives Nachgeben gegenüber den Einflussnahmen des organisierten politischen Islams und extremistischer, autoritärer Strömungen und ihren Forderungen nach Aufweichung des Grundsatzes der Menschenrechte und Geschlechtergleichheit nach sich ziehen würden, warnte Islamwissenschaftlerin Schröter auch mit Blick auf die sogenannte „Kairoer Menschenrechtserklärung im Islam“ von 1990. In dieser stehen alle Menschenrechte „unter Vorbehalt des Sharia-Rechts“, erklärte Schröter und warnte: „Das ist die Antithese der Menschenrechte!“
Grundrecht der Religionsfreiheit versus Grundrecht der Geschlechtergleichheit
Mit Blick auf die gesamtgesellschaftliche Debatte um die notwendige Abgrenzung „gegen rechts“ stellte nicht nur Toprak auf dem Podium klar, dass der Islamismus auch hierzulande unter MigrantInnen im Kern selbst eine „rechtsextreme Ideologie“ sei. Und damit eine Bedrohung der Freiheit aller, welche nur „unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit Schritt für Schritt so viel im öffentlichen Raum besetzen möchte bis Andersdenkende und Andersgläubige keinen freien Raum mehr haben – nicht mehr atmen können.“
Viele, gerade multikulturell argumentierende DemokratInnen und Linksliberale, wollten diese Bedrohung der Freiheit schlicht „nicht wahrhaben, nicht sehen, nicht bekämpfen“, so Toprak weiter. Stattdessen verteidige man zu häufig gerade die Auswüchse einer wachsenden ideologischen Bewegung und ihres gesellschaftlichen Einflusses. Eine Abgrenzung allein gegenüber rechtsextremen Tendenzen deutscher Herkunft – wie sie im eingangs genannten Beispiel mit Bezug auf die Petition etwa stattfindet – , die ähnliche Tendenzen unter dem Banner des politischen Islam verharmlose, hält Toprak selbst für „zutiefst rassistisch“, insofern so in bloßer Umkehr „MigrantInnen nur als Opfer“ gesehen würden, wo Rechtsextreme „Migranten pauschal nur als Täter“ betrachteten.
Das gesamte Podium plädierte unisono dafür, sich nicht von der automatisch abrufbaren Befürchtung beirren zu lassen, vermeintlich rechten Tendenzen zuzuspielen. Menschen-, Frauen- und Kinderrechte müssen gegen antidemokratische, „autoritäre, teils totalitäre“ islamistische Strömungen verteidigt werden.
Seyran Ateş (rechts), Rechtsanwältin und Autorin.
Foto: © TERRE DES FEMMESDie Rechtsanwältin Seyran Ateş erläuterte vor dem Hintergrund derselben Debatte die verfassungsmäßige Konstitution der Grundrechte und -werte, die nur angewandt werden müssten. Vor allem bei der Geschlechtergleichheit, sei es Teil des staatlichen Auftrags, die Gleichberechtigung zu fördern und Kinderrechte vor möglichen Instrumentalisierungen durch den Druck von Community und Eltern zu verteidigen. Es gehe bei der Forderung nach einem gesetzlichen Verbot um die offenen Herausforderungen der Rechtsgüterabwägung, die sich in konfrontativen Argumentationsweisen von „Religionsfreiheit“ versus „Geschlechtergleichheit vor dem Gesetz“ für Frau und Mann artikulierten. „Bei den Kinderrechten ist in den letzten Jahren und Jahrzehnten viel erreicht, viel erkämpft worden“, so Ateş: „und das bedeutet eben, dass Eltern nicht mehr alles dürfen!“
Ateş sieht Gesetzgebung und Staat in der Pflicht, einzugreifen, wo das elterliche Sorgerecht aus fundamentalistischer Weltsicht heraus das körperliche Selbstbestimmungsrecht und seelische Wohlbefinden des Kindes einschränkt, wie es beim Kinderkopftuch, und „wenn Kinder dadurch sexualisiert werden“, der Fall sei. Hier könne man von einer „Form des Missbrauchs“ sprechen. Der Staat müsse hier eingreifen beziehungsweise habe den Auftrag, den Rahmen einer freien Erziehung gesetzlich „mitzugestalten – das ist sogar seine Aufgabe, seine Pflicht!“. Wo letztere, wie im Fall des Kinderkopftuches nicht wahrgenommen werde, sieht die Rechtsanwältin „die Obhutspflicht des Staates verletzt“ gegenüber Minderjährigen.
Genau dies, so wird deutlich, ist auch Ziel der unterstützten Petition von TERRE DES FEMMES – das Recht von Mädchen auf eine selbstbestimmte und freie körperliche sowie seelische Entwicklung vor der Instrumentalisierung der Religionsfreiheit durch ideologisch entsprechend beeinflussten Eltern und Communitys zu schützen.
Kinderrechtsverletzungen an Mädchen nicht akzeptieren sondern handeln
Der häufigen Forderung seitens Politik und Medien, nach Zahlen, um dieses Bedrohungspotential angeblich überhaupt erst einschätzen zu können, erteilte Seyran Ateş eine Absage. Zum einen mit Blick auf die Dringlichkeit, jedes einzelne minderjährige Individuum, das zum Tragen des Kinderkopftuches direkt oder mittelbar gezwungen sei, zu schützen: „Auch nur ein einziges Mädchen, das Kopftuch trägt, zählt für mich genauso – Menschenrechte lassen sich nicht an Zahlen messen!“ Hier, so Ateş‘ seien dann tatsächlich die MigrationsforscherInnen gefordert, zu dem Thema eine Datengrundlage zu erarbeiten.
Daneben verwies sie auf die zahlreichen öffentlichen Berichte und Dokumentationen von LehrerInnen und anderen Professionellen aus dem sozialen Bereich, die mit dem Phänomen des sogenannten Kinderkopftuchs konfrontiert sind.
v.l.n.r.: Dr. Necla Kelek, Vorstandsfrau TERRE DES FEMMES und PD Dr. Elham Manea, Politologin und Autorin aus der Schweiz. Foto: © TERRE DES FEMMESDie vergleichende Perspektive über den ‚deutschen Tellerrand‘ unternahm die eigens aus der Schweiz zur Pressekonferenz angereiste Politologin PD Dr. Elham Manea. Mit Blick auf Frankreich, wo die Diskussionen um ein Kopftuchverbot an Schulen schon länger zurückliegen und dieses längst Gesetz ist, funktioniere das sogar „sehr gut“ – allen Unkenrufen und Warnungen gar vor einem „Bürgerkrieg“ zum Trotz. In Belgien, v. a. in Flandern/Antwerpen zeichneten sich heute ähnliche Probleme an Schulen und Kindergärten ab, wie es sie zuvor in Frankreich gegeben habe und auch in Deutschland existieren, so Manea.
Der soziale Druck innerhalb der Schulen auf die Kinder passiere vor allem in jenen „bestimmten Orten, wo ein kritisches Maß an MigrantInnenanteil und Einfluss islamistischer Kräfte“ überschritten sei. Dagegen fordert Manea mit der Petition, dass auch hierzulande, Schule „ein neutraler, ein sicherer Ort (‚safe space‘)“ für Mädchen und Kinder insgesamt bleiben muss. So wie man in europäischen Nachbarländern wie Frankreich etwa ein Verbot aller religiösen Symbole seit längerem schon mit Erfolg implementiert habe.
Die Frauen und Feministinnen in der arabischen Welt hingegen – so Manea auf die Nachfrage der Moderatorin – seien derzeit teils weiter als manche Feministin im Westen, die sich für das angeblich freiwillig getragene Kopftuch einsetzten: „Sie haben erkannt, dass die Behauptung von der Freiheit, es zu tragen, in Wirklichkeit eine Einbahnstaße ist“.
Ausblick: Die Ziele der Petition
Fazit: Die TeilnehmerInnen des Podiums und professionell zum Thema arbeitenden UnterstützerInnen der Petition „DEN KOPF FREI HABEN!“ waren sich in ihren Forderungen einig, dem Missbrauch des Grundrechts auf Religionsfreiheit durch zunehmend stärker werdende islamistische Tendenzen im gesellschaftlichen Alltag, an Schulen, Kindergärten und Kitas damit etwas entgegenzusetzen. Es gelte, für Freiheit und Humanismus, Selbstbestimmung und Menschenrechte einzutreten – die Rechte aus der Aufklärung weiter für alle Mädchen und Frauen zu erringen und zu verteidigen, ohne Einschränkung durch Herkunft, Religion, Kultur oder Tradition.
Die bundesweite Petition, die dem Bundesjustizministerium vorgelegt werden sollte, will dafür weitere UnterstützerInnen gewinnen und wird diese wohl zeitlich als auch langfristig bis auf die Landes- und Kommunalebene weitertragen müssen, um Erfolge beim Schutz der Kinder-, insbesondere der Mädchenrechte gegen Verschleierung zu erreichen.
Neben der voll besetzten Pressekonferenz folgten zeitweilig noch um die einhundert ZuschauerInnen den Redebeiträgen auf dem Podium, welches von der TDF-Mitfrau Nina Coenen ehrenamtlich moderiert wurde. Frauenrechte und insbesondere den Mädchenschutz in Deutschland zu verteidigen, bleibt das Ziel der Petition, die voraussichtlich über den Herbst hinaus verlängert werden wird.
Die Podiumsdiskussion der Pressekonferenz können Sie in ganzer Länge auf YouTube noch einmal ansehen:
- Petition „DEN KOPF FREI HABEN!“
- Argumentationspapier für ein Verbot des Kinderkopftuches bei Minderjährigen
Stand: 08/2018