Anstieg von Zwangsverheiratung in Berlin: Neue Zahlen des Berliner Arbeitskreises gegen Zwangsverheiratung zeigen einen großen Anstieg von Zwangsverheiratungen

Stop Frühehen, Aktion am 25.11.2015. Foto: © Uwe Steinert Foto: © Uwe SteinertDer neusten Umfrage des Berliner Arbeitskreises gegen Zwangsverheiratung nach lag die Zahl versuchter oder erfolgter Zwangsverheiratung im Jahr 2017 mit insgesamt 570 Fällen um 19 Prozent höher als noch bei der letzten Umfrage 2013 mit 460 Fällen.

In 93 Prozent der Fälle waren Mädchen und Frauen betroffen, davon die meisten in der Altersgruppe der 16- bis 21-jährigen. Bei den 7 Prozent männlichen Betroffenen hingegen war die Gruppe der 16- und 17-jährigen die am stärksten betroffene (sie machte 42 Prozent aus). Besonders erschreckend ist hier auch die hohe Anzahl der Betroffenen, die bei versuchter oder erfolgter Zwangsverheiratung unter 16 waren: hier lag der Anteil der Mädchen bei 12 Prozent und der Jungen bei 3 Prozent der insgesamt Betroffenen.

Diese Zahlen sind besonders im Hinblick auf das im Juli 2017 verabschiedete „Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen“ alarmierend: seit dem 22. Juli 2017 sind demnach alle Eheschließungen unter 18 Jahren gesetzlich verboten, dies schließt sowohl standesamtliche, als auch religiöse oder zeremonielle Ehen ein. Bereits geschlossene Ehen, bei denen einer der Ehepartner erst 16 oder 17 Jahre alt ist, sind seither von einem Familiengericht aufzuheben. Ehen mit Kindern und Jugendlichen unter 16 sind ungültig. Diese Regelungen gelten auch für im Ausland geschlossene Ehen.

Das Gesetz besagt auch, dass minderjährig Verheiratete, die ohne Eltern nach Deutschland gekommen sind, vom Jugendamt (zunächst) in Obhut genommen werden müssen. Besonders besorgniserregend hier der Bericht des Berliner Senats zu den Jugendämtern, auf den der Tagesspiegel am 19.11.18 aufmerksam macht: So könne der „Kinderschutz in der Hauptstadt nicht gewährleistet werden“. Die Mitarbeiterinnen haben teilweise 65 Fälle, um die sie sich gleichzeitig kümmern müssen. Dies ist natürlich nur der Durchschnitt, somit kann davon ausgegangen werden, dass es in einigen Bezirken noch mehr sind. In Anbetracht der steigenden Zahlen zu Zwangsverheiratung sind diese Umstände mehr als alarmierend.

Doch nicht nur die Fälle von Zwangsverheiratung steigen an, sondern auch die zur Gewalt im Namen der Ehre im Allgemeinen. Bei Gewalt im Namen der Ehre handelt es sich um Gewalt, die zur Wahrung oder Wiederherstellung der Familienehre angewandt wird. Die Gewalt reicht von psychischer Erpressung und physischer Bedrohung bis hin zu Zwangs- und Frühverheiratungen und „Ehren“-Morden. Der TERRE DES FEMMES-Fachberatungsstelle liegen folgende Zahlen aus den vergangenen Jahren vor: 2014 199 Fälle, 2015 254 Fälle, 2016 313 Fälle und 2017 357 Fälle. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Dunkelziffer weitaus höher liegt.

TERRE DES FEMMES wird angesichts dieser Zahlen auch weiterhin dafür arbeiten, die Öffentlichkeit auf diese Themen aufmerksam zu machen, Behörden und Schulen zu sensibilisieren sowie auf die Umsetzung des Gesetzes gegen Frühehen zu achten und den entsprechenden Behörden und Mitarbeiterinnen Hilfestellungen zu leisten.

Im September startete ein neues EU-Projekt mit dem Namen Gender ABC, an dem TERRE DES FEMMES mitarbeitet. Es handelt sich um ein Bildungsprojekt für Schulen zum Thema Gleichberechtigung, geschlechtsspezifische Gewalt und schädigende Praktiken. Ziel des Projektes ist es, SchülerInnen zu diesen Themen zu sensibilisieren, aufzuklären und ein Umdenken anzuregen. Das Projekt richtet sich an Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren, um eine frühzeitige Aufklärung zu bewirken. Auch die Eltern/Familien, LehrerInnen und SchulsozialarbeiterInnen sowie MitarbeiterInnen verschiedener Einrichtungen der Berliner Bezirke werden mit einbezogen.

So kann Kinder und Jugendlichen ein schützendes Umfeld geboten werden.

 

Stand: 11/2018