Seit 22. Juli 2017 ist das Gesetz gegen Kinderehen in Kraft. Seitdem gilt in Deutschland das Mindestheiratsalter 18 ohne Ausnahme, und Minderjährige dürfen nicht mehr in einer religiösen oder sozialen Zeremonie verheiratet oder verlobt werden. Doch diese Neuregelungen sind noch viel zu wenig bekannt!
Daher hat TERRE DES FEMMES eine Informationsschrift zusammengestellt, in der auf 12 Seiten eine Übersicht über die Gesetzesänderungen inklusive Fallbeispiel zu finden ist sowie Hintergrundinformationen zu Frühehen. Ein 10-Punkte-Plan zur ersten Orientierung bzgl. Hilfe und Unterstützung bei (drohender) Früh-/Zwangsverheiratung schließt das Angebot ab.
Diese Informationsschrift soll nun breit verteilt werden und kann auch hier auf der TERRE DES FEMMES-Webseite heruntergeladen werden. Für eine schnelle Kurzinformation über das neue Gesetz gibt es zusätzlich auch eine komprimierte Zusammenfassung über die Neuregelungen.
Zum Download:
- TERRE DES FEMMES-Informationsschrift
Das neue Gesetz gegen Frühehen: Wie muss das Gesetz in der Praxis angewandt werden (PDF-Datei) - TERRE DES FEMMES-Kurzfassung
Die wichtigsten Änderungen im Rahmen des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen (PDF-Datei)
Stand: 01/2018