Aktuelles zum Thema Gewalt im Namen der Ehre und Zwangsverheiratung

Im Vorfeld der Weißen Woche: Informations- und Sensibilisierungsveranstaltungen mit der Berliner Polizei

20220615 104634Auch in diesem Jahr wird die „Weiße Woche“ vor den Sommerferien, vom 5.-9. Juni 2023 in Berliner Schulen durchgeführt. In dieser Woche geht TDF mit der Berliner Polizei in Schulen und klärt über die Gefahr von Zwangsverheiratung und Verschleppung in das Herkunftsland der Familien auf, zeigt Hilfen für Betroffene auf und sensibilisiert das Umfeld.

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„Drohende Zwangsverheiratung in den Sommerferien – was kann ich als pädagogische Fachkraft tun?“

Unter diesem Motto fand am 27.04.2023 das 4. Netzwerktreffen für Lehrkräfte und Schulsozialarbeit statt. Anlass war, dass während der Sommerferien das Risiko für SchülerInnen aus streng patriarchalischen Familien steigt im Herkunftsland der Familien zwangsverheiratet zu werden. Die betroffenen Mädchen und jungen Frauen ahnen häufig schon, dass sie verheiratet werden sollen, reisen aber trotzdem mit, weil sie glauben, vor Ort immer noch „Nein“ sagen zu können. Leider ist dies häufig ein Irrtum und die Möglichkeiten nach Deutschland zurückzureisen sind sehr eingeschränkt. Daher ist es wichtig im Vorfeld zu sensibilisieren und aufzuklären.

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Frühehen verletzen das Recht auf Selbstbestimmung und bedeuten für Betroffene ein hohes Gewaltrisiko

Kinderehe350 350 pxBerlin, 29.03.2023. Im Ausland geschlossene Ehen von unter 16-Jährigen können auch in Zukunft ohne Einzelfallprüfung als nichtig erklärt werden – allerdings bedarf es dann genauerer Nachfolgeregelungen, die bislang im Gesetz fehlen*.

So entschied das Bundesverfassungsgericht zu der Frage, ob Teile des 2017 in Kraft getretenen „Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen“ mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

TERRE DES FEMMES begrüßt die Entscheidung. Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass die generelle Nichtigkeit von Ehen mit mindestens einer Person unter 16 Jahren mit dem Grundgesetz vereinbar ist – sofern damit verbundene Nachfolgeregelungen getroffen werden. Es hat darüber hinaus ausgeführt, dass Deutschland mit dem „Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen“ zur internationalen Ächtung von Frühehen beiträgt und damit auch im Einklang mit den Zielen der Vereinten Nationen agiert. Ebenso ging das BVerfG darauf ein, dass eine Ehe auf einer gleichberechtigten Partnerschaft beruht, die aus freiem Willen eingegangen werden solle. Besonders der letzte Punkt ist jedoch oft nicht der Fall, wenn Mädchen minderjährig (zwangs-)verheiratet werden: Sie werden früh in die Rolle der Ehefrau und potenziellen Mutter gedrängt und oft entscheidet der Ehemann über ihren weiteren Lebensweg. Neben größerer Risiken wie häuslicher/sexueller Gewalt verletzen Frühehen eben auch das Recht auf Selbstbestimmung.

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Forderungen zum Thema Gewalt im Namen der Ehre und Früh- und Zwangsverheiratung

(Stand 27.01.2023)

Gewalt im Namen der Ehre hat viele Gesichter: Die verschiedenen Formen der Gewalttaten reichen von emotionaler Erpressung und psychischem Druck bis hin zu physischer und sexualisierter Gewalt. Dazu gehören auch Zwangsverheiratungen oder so genannte Ehrenmorde. Eine Zwangsverheiratung ist eine Menschenrechtsverletzung, die zumeist Mädchen und Frauen betrifft und oft aufgrund häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie Unterdrückung lebenslange Folgen für die physische und psychische Gesundheit der Betroffenen hat. Viele Betroffenen sind noch minderjährig und daher in besonderem Maße abhängig von den Eltern und dem „Ehemann“.

TERRE DES FEMMES hat folgende Forderungen aufgestellt, um ehrbezogene Gewalt und Zwangsverheiratungen sowie Frühehen verhindern zu können.

So fordert TERRE DES FEMMES:

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Aufklärungsarbeit über Zwangsheirat

Ein Vormittag bei den Stadtteilmüttern

Am Freitag, den 24.02.23 besuchte das Referat „Gewalt im Namen der „Ehre““ eine Gruppe auszubildender Stadtteilmütter um über Zwangsverheiratung, Frühehen und Zwangsehen aufzuklären. Die Frauen wurden zu diesem Thema sensibilisiert, um aufmerksam in die Familien zu gehen und Präventionsarbeit leisten zu können.

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Urteil im Fall Maryam H. – lebenslange Haft für beide Brüder

Fotot GerichtDas Gericht hat beide angeklagten Brüder für schuldig befunden und am 16.02.2023 zu jeweils lebenslänglichen Haftstrafen verurteilt.* Damit ist die Kammer den Forderungen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage gefolgt. TERRE DES FEMMES wertet diesen Urteilsspruch als starkes Zeichen gegen Gewalt an Frauen und speziell gegen Gewalt im Namen der Ehre.  

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