Conseil Constitutionnel, Paris.
Foto: © Mbzt / Creative Commons licenceTERRE DES FEMMES begrüßt die historische Entscheidung des französischen Conseil Constitutionnel (Verfassungsgericht) das 2016 eingeführte Sexkaufverbot zu bestätigen. Das Verfassungsgericht entschied am 1.Februar 2019, dass die Bestrafung der Sexkäufer nicht im Konflikt mit den in der französischen Verfassung verankerten Grundrechten steht.
Seit November 2018 berät der Conseil Constitutionnel über die Verfassungskonformität des abolitionistischen Gesetzes in Frankreich. Frankreich hatte 2016 ein Gesetzespaket beschlossen, welches Sexkäufer bestraft und Ausstiegsmöglichkeiten für Prostituierte bietet. Ein paar NGOs haben dieses Gesetz kritisiert und einen Antrag auf Überprüfung der Verfassungskonformität gestellt. Die Entscheidung des Verfassungsgerichtes bestätigt jetzt, dass das Gesetz so wie es ist, verfassungskonform ist. Das Gericht erkennt an, dass Prostitution Gewalt gegen Frauen ist. Somit folgt das Verfassungsgericht den Argumenten der abolitionistischen Bewegung in Frankreich, die jahrelang für die Einführung des Sexkaufverbots gekämpft hatten und 2016 endlich Erfolg hatten. Wir bedanken uns für den Einsatz von CAP International, der Fondation Scelles und Mouvement du Nid, sowie 66 weiteren NGOs, die gemeinsam das Gesetz vor dem Verfassungsgericht verteidigt haben.