Archiv: Meldungen zu Frauenhandel und Prostitution

TDF im Gespräch mit Bundesinnenminister - u.a. zum Thema Aufenthaltsrecht für Opfer von Menschenhandel

Bundesinnenminister de Maizière traf sich am Dienstag 11.11.2014 mit VertreterInnen vom "Forum Menschenrechte". Das "Forum Menschenrechte" ist ein Zusammenschluss von über 50 deutschen Nichtregierungsorganisationen, in dem auch TERRE DES FEMMES aktiv ist. Der Gedankenaustausch befasste sich mit Fragen des europäischen Asylsystems sowie der Bekämpfung von organisiertem Menschenhandel und der Flüchtlingsproblematik im Mittelmeer. Weitere Themen waren das aktuelle Gesetzesvorhaben zur Neubestimmung des Bleiberechts, der Aufenthaltsbeendigung sowie zum Aufenthaltsrecht für Opfer von Menschenhandel.

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Aufenthaltsrecht für Betroffene von Frauenhandel – Nimmt die Regierung ihr Versprechen ernst?

Aufbauend auf der Kampagne „Aufenthaltsrecht für Opfer von Zwangsprostitution: jetzt!“, (2012-2013) haben wir im Rahmen der Folgekampagne „Keine Abschiebung der Opfer von Frauenhandel“ 36.000 an den SPD-Parteivorsitzenden Sigmar Gabriel adressierte Postkarten verteilt. Ziel der Postkartenaktion war es, die SPD an ihre menschenrechtliche Verantwortung gegenüber den Opfern zu erinnern und sie dazu aufzufordern, JETZT! ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, das Aufenthaltsrecht für Opfer von Menschenhandel zu verbessern, einzulösen.

Am 27.11.2014 haben wir den Vize-Vorsitzenden der SPD Ralf Stegner getroffen, um uns über die aufenthaltsrechtlichen Bedingungen für Opfer von Menschenhandel auszutauschen. In diesem Gespräch haben wir unseren Forderungen Nachdruck verliehen und die Dringlichkeit eines menschenrechtlichen Ansatzes im Kampf gegen den Menschenhandel betont.

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Erster Erfolg: Mehr Leistungen für Betroffene von Menschenhandel aus Drittstaaten

Am 6. November 2014 stimmte der Bundestag endgültig dem Entwurf der Bundesregierung zur Neureglungen des Asylbewerberleistungsgesetzes zu. Diese sehen u.a. vor, dass Betroffene von Menschenhandel, die aus Drittstaaten stammen und bereit sind, mit den deutschen Strafverfolgungsbehörden zu kooperieren, aus dem Asylbewerberleistungsgesetz herausgenommen werden und zukünftig – soweit sie hilfebedürftig sind - Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung) und XII (Sozialhilfe) erhalten. Dies stellt eine deutliche Verbesserung für die Betroffenen dar, die bislang nur sehr eingeschränkte Leistungen erhalten. Bisher haben Betroffene nur Anspruch auf eine medizinische Notversorgung. Die Kostenübernahme für eine oftmals unbedingt notwendige therapeutische Betreuung, für eine medizinische Versorgung, die über die Notversorgung hinausgeht, sowie Fahrt- und Übersetzungskosten bleiben den Betroffenen demnach verwehrt.

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Fachtagung: Fokus Frauenrechte - Welche Konsequenzen ergeben sich aus der EU-Richtlinie gegen Menschenhandel und der Europaratskonvention von Istanbul?

Tagung Fokus Frauenrechte 2014Deutschland steht aktuell in der Pflicht, verschiedene inter­nationale Rechtsdokumente umzusetzen: Die EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer (2011/36/EU) ist eines davon. Die Frist zur Umsetzung lief bereits im April 2013 ab. Für ein weiteres Dokument, das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – auch als Konvention von Istanbul bezeichnet – gilt zwar keine Frist, doch gehörte Deutschland zu den Erstunterzeichnern, ohne bisher die Konvention ratifiziert zu haben. Die Rechte der von Gewalt, Menschen­handel und Ausbeutung Betroffenen stehen im besonderen Fokus beider Rechtsdokumente. Es besteht Konsens, dass beide Rechtsdokumente Menschenrechte – und im Fall der Konvention von Istanbul – insbesondere Rechte für Frauen stärken. Doch wie so oft hängt viel von der konkreten Umsetzung ab.

Gemeinsam mit der Friedrich Ebert Stiftung und dem Bundesweiten Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. hat TERRE DES FEMMES am 8. Oktober 2014 die Fachkonferenz "Fokus Frauenrechte: Welche Konsequenzen haben die EU-Richtlinie gegen Menschen­handel und die Europaratskonvention von Istanbul?" ausgerichtet.

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Aktuelle Entwicklungen zu Menschenhandel und Zwangsprostitution

Am 21. Mai 2014 fand eine öffentliche Anhörung zu „Menschenhandel und Zwangsprostitution in Europa“ im Menschenrechtsausschuss des Deutschen Bundestags statt. TERRE DES FEMMES begrüßt, dass sich der Menschenrechtsausschuss mit dem Thema auseinandersetzt und schickte im Vorfeld der Anhörung eine Stellungnahme (PDF-Datei) an die Mitglieder des Ausschusses. In der Stellungnahme kritisierte TERRE DES FEMMES insbesondere die derzeitigen aufenthaltsrechtlichen Regelungen für Opfer von Menschenhandel und forderte die Bundesregierung auf, ihr im Koalitionsvertrag gemachtes Versprechen, das Aufenthaltsrecht der Opfer von Menschenhandel zu verbessern, einzuhalten. Die eingeladenen Sachverständigen waren sich darüber einig, dass in Deutschland im Bereich des Opferschutzes und der Opferrechte noch großer Handlungsbedarf besteht.

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TERRE DES FEMMES Filmkooperation zu „Die Fliege in der Asche"

Plakat zum Film 'Die Fliege in der Asche'Das Evangelische Zentrum für entwicklungsbezogene Filmarbeit (EZEF) zeigt in Kooperation mit TERRE DES FEMMES und der Diakonie Deutschland den Kinofilm "Die Fliege in der Asche" (La mosca en la ceniza). Am 12. Juni 2014 startet der Film, der sich mit dem Thema Frauenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung auseinandersetzt, in den deutschen Kinos. Regie führte die 2010 verstorbene argentinische Regisseurin Gabriela David.

Der Film handelt von zwei jungen Argentinierinnen, Nancy und Pato, die sich in ihrem von Armut gezeichneten Dorf langweilen und von einer besseren Zukunft träumen. Pato will studieren. Sie überredet ihre Freundin Nancy, dem Angebot einer vermeintlichen Vermittlerin zu folgen und als Hausangestellte Geld in Buenos Aires zu verdienen. Erst als sie dort in einem streng bewachten Wohnungsbordell ankommen, bemerken sie, dass sie getäuscht wurden. Während Pato rebelliert, scheint sich Nancy zunächst mit der Situation zu arrangieren. Insgeheim sucht sie jedoch intensiv nach einer Fluchtmöglichkeit. Die „Fliege in der Asche“ handelt von der Kraft der Solidarität, die Nancy und Pato helfen werden, ihre Würde – und ihr Leben – erfolgreich zu verteidigen.

Das Thema Frauenhandel ist seit der Gründung von TERRE DES FEMMES ein wichtiger Arbeitsschwerpunkt. In diesem Rahmen unterstützt TERRE DES FEMMES das Präventionsprojekt „FLORIKA“ in Bulgarien, in dem Mädchen gezielt gefördert und aufgeklärt werden, um nicht in die Hände von MenschenhändlerInnen zu geraten.

ExpertInnengruppe gegen Menschenhandel des Europarats in Deutschland – TERRE DES FEMMES nahm am Runden Tisch teil

Zurzeit besucht die ExpertInnengruppe gegen Menschenhandel des Europarats (Group of Experts on Action against Trafficking in Human Beings - GRETA) Deutschland und überprüft, inwiefern die Europaratskonvention zur Bekämpfung des Menschenhandels, die Deutschland bereits im Jahr 2012 ratifiziert hat, in deutsches Recht umgesetzt wurde.

Als Auftaktveranstaltung des GRETA-Besuchs fand am 13. Juni 2014 ein Runder Tisch in Berlin statt, an dem VertreterInnen von GRETA sowie Fachberatungsstellen für Opfer von Menschenhandel und Nichtregierungsorganisationen teilnahmen. Organisiert wurde der Runde Tisch vom Koordinierungskreis gegen Frauenhandel und Gewalt an Frauen im Migrationsprozess e.V..

Auch TERRE DES FEMMES nahm an diesem Treffen teil und machte insbesondere auf die prekäre aufenthaltsrechtliche Situation für Opfer von Menschenhandel, die aus Drittstaaten stammen, aufmerksam.

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Teilerfolg: Innenminister der Länder sprechen sich für dauerhaftes Aufenthaltsrecht für Opfer von Zwangsprostitution aus

Im Rahmen der Innenministerkonferenz, am 6. Dezember 2013, sprach sich Bundesinnenminister Friedrich für ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht für Opfer von Zwangsprostitution aus. TERRE DES FEMMES begrüßt die Entscheidung der Innenminister der Länder als ein erstes positives Signal und auch als Erfolg unserer Kampagne „Aufenthaltsrecht für die Opfer von Zwangsprostitution, jetzt!“ Im Rahmen dessen forderten wir mit einer Unterschriftenaktion den Bundesinnenminister auf, sich für die Einführung eines unbefristeten und unabhängigen Aufenthaltsrechts für Zwangsprostituierte einzusetzen. Die rund 46.000 Unterschriften wurden ihm im Mai übergeben.

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Wahlprüfsteine von TERRE DES FEMMES zum Thema Frauenhandel

Parteilogos 2013Im Vorfeld der Bundestagswahl am 22. September 2013 und der Landtagswahl in Bayern am 15. September 2013 und am 22. September in Hessen hat TERRE DES FEMMES Wahlprüfsteine an die Bundes- und Landesparteien geschickt, um abzufragen, wie diese Gewalt gegen Mädchen und Frauen insbesondere Häusliche und sexualisierte in der nächsten Legislaturperiode bekämpfen wollen.

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Bundesrat stoppt Gesetzesvorhaben – Schutz der Opfer von Frauenhandel wird ignoriert

Am 20. September 2013 hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss einberufen, mit dem Ziel, den Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Menschenhandels und zur Überwachung von Prostitutionsstätten grundlegend zu überarbeiten. Da ein Gesetzgebungsverfahren, das innerhalb einer Legislaturperiode nicht abgeschlossen wird, nach Ablauf dieser Periode verfällt, bedeutet die Entscheidung der Bundesländer gleichzeitig, dass das Gesetzesvorhaben in seiner jetzigen Form eingestellt wird. Sollte das Gesetzesvorhaben weiterhin angestrebt werden, muss es in der folgenden Legislaturperiode neu eingeleitet werden.

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Übergabe von rund 46.000 Unterschriften an das Bundesministerium des Innern für ein „Aufenthaltsrecht für Opfer von Zwangsprostitution, jetzt!“

v.r.n.l.: Dr. Ole Schröder (Parlamentarischer Staatssekretär, BMI), Irmingard Schewe-Gerigk (Vorstandsvorsitzende, TERRE DES FEMMES), Anna Hellmann (Referentin des Referats Frauenhandel, TERRE DES FEMMES), Franziska Greß und Freya Rudek (Unterstützerinnen, TERRE DES FEMMES) Foto: © Uwe SteinertIm Rahmen der Unterschriftenkampagne „Aufenthaltsrecht für Opfer von Zwangsprostitution, jetzt!“ fordern 45.921 UnterzeichnerInnen gemeinsam mit TERRE DES FEMMES Bundesinnenminister Friedrich auf, eine Verbesserung der aufenthaltsrechtlichen Situation für Opfer von Frauenhandel zu erwirken. Die Unterschriften wurden am 21. Mai 2013 von Irmingard Schewe-Gerigk, Vorstandsvorsitzende von TERRE DES FEMMES, dem Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Ole Schröder des Bundesministeriums des Innern (BMI) überreicht. Im Anschluss daran fand ein Fachgespräch statt, in dem TERRE DES FEMMES seine Forderungen näher ausführen konnte. Ein inhaltlicher Austausch zwischen dem BMI und TERRE DES FEMMES wird fortbestehen.

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Kampagne: „Aufenthaltsrecht für Opfer von Zwangsprostitution: jetzt!“ (18.10.2012-21.05.2013)

Aktion gegen Zwangsprostitution. © Foto: Uwe SteinertAktion gegen Zwangsprostitution.
© Foto: Uwe Steinert
Die Bundesregierung kommt ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen nicht nach, den oftmals stark traumatisierten Opfern von Menschenhandel eine Lebensperspektive in Deutschland zu ermöglichen. Opfer aus Nicht-EU-Staaten werden rechtlich als illegal eingereiste AusländerInnen behandelt. Nur wenn sie bereit sind, vor Gericht gegen ihre TäterInnen auszusagen, können sie unter Umständen bis Schließung des Strafverfahrens in Deutschland bleiben. Anschließend werden die Frauen in ihre Herkunftsländer abgeschoben. Eine garantierte Opferentschädigung oder psycho-soziale Betreuung erhalten sie nicht. Die Umsetzungsfrist (6. April 2013) der EU-Richtlinie 2011/36/EU, die den Opferschutz für Betroffene von Menschenhandel regelt und die die Bundesregierung hätte nutzen können, die Rechtslage für Opfer von Menschenhandel zu verbessern, hat Deutschland verstreichen lassen.

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Neue EU-Studie zu Menschenhandel

Das Ergebnis einer im April 2013 veröffentlichten EU-Studie, die sich auf die Jahre 2008 bis 2010 bezieht, zeigt, dass die Zahl der Opfer von Menschenhandel in der Europäischen Union deutlich zugenommen hat, wohingegen die Zahl der TäterInnen, die verurteilt wurden, gesunken ist. Nach Angaben der Studie wurden im Berichtszeitraum insgesamt 23.623 Opfer von Menschenhandel registriert. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Dunkelziffer um ein Vielfaches höher ist. 80 Prozent der registrierten Opfer waren weiblich und die Mehrzahl der Betroffenen wurden Opfer sexueller Ausbeutung. Im Kontrast zur hohen Opferzahl steht die niedrige Zahl der Verurteilungen der TäterInnen; diese ist in der EU im Berichtszeitraum um 13 Prozent und in Deutschland sogar um 15 Prozent gesunken.

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TERRE DES FEMMES Filmkooperation zu „Eden“

Der mehrfach ausgezeichnete Spielfilm EDEN erzählt die Geschichte einer Teenagerin, die von Menschenhändlern verschleppt und fortan unter dem Pseudonym „EDEN“ zur Prostitution gezwungen wird.

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Frauenverachtende Sendung bei Tele 5

TERRE DES FEMMES fordert den Sender auf, von der Ausstrahlung der Show „Who wants to fuck my girlfriend?“ abzusehen!

In der neuen Show des Münchner Senders Tele5 geht Kunstfigur Uwe Wöllner, gespielt von Schauspieler Christian Ulmen, der Frage „Who wants to fuck my girlfriend?" nach. Weder die Frau Uwe Wöllners noch die Christian Ulmens ist gemeint, sondern die seiner Kandidaten, die der Sender als „vergebene, erfolgreiche Männer“ beschreibt. Die beiden Männer sind reale Personen und treten gegeneinander an. Beide behaupten: „Meine Frau ist die Geilste – und alle Männer dieser Welt möchten mit ihr schlafen.“ Um diese Behauptung unter Beweis zu stellen, werden die Freundinnen der Showteilnehmer ins Cafe, ins Bordell oder auf den Straßenstrich geschickt. Gewinner der Show ist der, dessen Freundin die meisten eindeutigen sexuellen Angebote erhält. Ein Kranz, auf dem „Everybody wants to fuck my girlfriend“ steht, wird dem Sieger übergeben.

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