Archiv: Meldungen zu Frauenhandel und Prostitution

Filmkooperation "Traumland"

Filmplakat. © www.traumland-film.de © www.traumland-film.deAuf dem 14. Filmfest FrauenWelten 2015 von TERRE DES FEMMES wurde der Film "Traumland" in Anwesenheit der Regisseurin Petra Volpe gezeigt. Der Film setzt sich auf differenzierte Art und Weise mit dem Thema Prostitution auseinander. Inmitten der vermeintlichen gutbürgerlichen Harmlosigkeit Zürichs zeigt der Film den Alltag der Protagonistin Mijovic, einer aus Bulgarien stammenden Prostituierten.

TERRE DES FEMMES ist Kooperationspartnerin von "Traumland". Auf dem entsprechenden Flyer haben wir über die prekäre Situation von Prostituierten informiert und unseren Forderungen nach einem grundsätzlichen Perspektivenwechsel in Deutschland Ausdruck verliehen.

 

Neuformulierung des Straftatbestandes Menschenhandel geplant – Verbesserungen der strafrechtlichen Verfolgung der TäterInnen

Das Bundesjustizministerium hat den Verbänden, so auch TERRE DES FEMMES, erneut einen Entwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Verhütung und zur Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer (2011/36/EU) vorgelegt – mit dem Ziel, eine effektivere strafrechtliche Bekämpfung von Menschenhandel zu ermöglichen. So plant der Entwurf eine umfassende Neustrukturierung des Straftatbestandes Menschenhandel und verfolgt das Ziel, den Straftatbestand an die international gebräuchliche Terminologie anzupassen.

Im Entwurf sind zwar eine Reihe von begrüßenswerten Verbesserungen im Kampf gegen Menschenhandel enthalten; gleichzeitig enthält dieser aber auch Punkte, die aus unserer Sicht hinderlich für die täterseitige Bekämpfung von Menschenhandel sind.

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ExpertInnengruppe gegen Menschenhandel des Europarats fordert mehr Opferschutz für Betroffene von Menschenhandel

Im Juni 2014 hat die ExpertInnengruppe gegen Menschenhandel des Europarats (Group of Experts on Action against Trafficking in Human Beings - GRETA) Deutschland besucht und überprüft, inwiefern die Europaratskonvention zur Bekämpfung des Menschenhandels, die Deutschland bereits im Jahr 2012 ratifiziert hat, auch tatsächlich in deutsches Recht umgesetzt wurde.

Am 03.06.2015 wurde nun der entsprechende Bericht veröffentlicht. Er greift viele langjährige TERRE DES FEMMES-Forderungen auf und zeigt, dass es in Deutschland noch viel im Kampf gegen den Menschenhandel zu tun gibt!

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Appell gegen Prostitution

TERRE DES FEMMES hat den Appell gegen Prostitution der EMMA unterzeichnet. Unser Ziel ist eine Gesellschaft jenseits des Patriarchats und damit auch eine Gesellschaft ohne Prostitution. Dieses Ziel ist mit der Bekämpfung von Armut, Diskriminierung und Gewalt, nicht aber mit der Kriminalisierung von Prostituierten zu erreichen. TERRE DES FEMMES spricht sich daher ausdrücklich gegen jegliche Form der Stigmatisierung von Prostituierten aus und fordert effektive Maßnahmen zu ihrem Schutz. Zugleich fordern wir einen Perspektivenwechsel hin zu den Sexkäufern und ProfiteurInnen des Sexgeschäfts durch ein Verbot des Sexkaufs.

Aktuelles zu Prostitution: TDF in Abgrenzung zu Amnesty International

Beim Treffen des Internationalen Rates von Amnesty International in Dublin wurde entschieden, dass sich die Menschenrechtsorganisation von nun an für eine grundsätzliche und weltweite Entkriminalisierung von Prostitution einsetzen wird – mit dem Ziel Prostituierte besser zu schützen. Nach Angaben von Amnesty International geht es der Organisation vornehmlich darum, die Kriminalisierung und Bestrafung von Prostituierten zu unterbinden. In der Pressemitteilung von Amnesty heißt es: „We are not opposed to legalization per se, but we would want to make sure that any laws passed promote sex workers' human rights and comply with international human rights law.“ Bei dem Treffen habe eine Mehrheit der rund 400 Delegierten aus 70 Ländern für diese Position gestimmt, so Amnesty International.

TERRE DES FEMMES hat sich für einen anderen Weg entschieden

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Gesetz bringt Verbesserungen für Opfer von Frauenhandel

Foto: © G-Mikee/PhotocaseFoto: © G-Mikee/PhotocaseAm 01. August 2015 ist das neue Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung (PDF-Datei) in Kraft getreten.

Unser langjähriger Einsatz zeigt Wirkung! Künftig soll allen Betroffenen, die im Strafverfahren als Zeuginnen aussagen, ein mindestens einjähriges Bleiberechte garantiert werden, das auch dann nicht erlischt, wenn das Strafverfahren eingestellt wird. Auch ist vorgesehen, dass Betroffenen mit der Erteilung des Aufenthaltstitels ein sofortiger Nachzug ihrer Familien garantiert wird. Diese wichtigen Schritte stellen eine deutliche Verbesserung zur derzeitigen aufenthaltsrechtlichen Situation für Betroffene von Frauenhandel dar.

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Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Menschenhandelsrichtlinie – Opferschutz und Opferrechte bleiben erneut unberücksichtigt!

Am 15. April 2015 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur längst überfälligen Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer (2011/36/EU, PDF-Datei) beschlossen. Die Umsetzungsfrist ist bereits seit April 2013 abgelaufen. Der vorliegende Gesetzentwurf wird den umfassenden Vorgaben der Richtlinie, die explizit ein menschenrechtsbasiertes Vorgehen im Kampf gegen den Menschenhandel fordert, jedoch nicht gerecht. So bezieht sich der Entwurf ausschließlich auf den strafrechtlichen Teil der Richtlinie, wohingegen die in der Richtlinie formulierten Regelungen im Bereich des Opferschutzes und der Opferrechte vollständig unberücksichtigt bleiben. Dies bedauern wir sehr!

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Mehr Leistungen für Betroffene von Menschenhandel aus Drittstaaten

Am 1. März 2015 trat das Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetzes (PDF-Datei) in Kraft. Mit diesem Gesetz wird der Anspruch auf soziale Leistungen für Opfer von Menschenhandel neu geregelt.

Künftig erhalten Betroffene von Menschenhandel, die aus Drittstaaten stammen und sich bereit erklären mit den Strafverfolgungsbehörden zu kooperieren, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung) und XII (Sozialhilfe). Bislang wurde ihnen nur der Anspruch auf eine medizinische Notversorgung gewährt, d.h. die Kosten für eine oftmals notwendige psychosoziale Betreuung, weiterführende medizinische Versorgungen sowie Fahrt- und Übersetzungskosten wurden nicht übernommen. Das ändert sich nun.

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Spenden Sie für TERRE DES FEMMES! - Gemeinsam für mehr Rechte und Schutz für Opfer von Frauenhandel!

Mädchen aus unserem Partnerprojekt FLORIKA gegen Frauenhandel in Bulgarien. Foto: © Roma UnionMädchen aus unserem Partnerprojekt FLORIKA gegen Frauenhandel in Bulgarien.
Foto: © Roma Union
Nach Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sind weltweit über 4,4 Millionen Mädchen und Frauen Opfer von Menschenhandel in die sexuelle Ausbeutung. Eines der Zielländer ist Deutschland. Die meisten der Opfer stammen aus wirtschaftlich schwachen Ländern, ohne Arbeitsperspektive. Diese Situation wird von MenschenhändlerInnen gezielt ausgenutzt. Mit fiktiven Arbeitsangeboten werden die oftmals sehr jungen Frauen nach Deutschland gelockt. Sie verlassen ihre Heimat aus Verzweiflung und in dem Glauben, ihrer Not entfliehen zu können. Für viele endet der Weg in der Zwangsprostitution. Hier angekommen werden sie eingesperrt, bedroht, misshandelt und ausgebeutet.

Nur selten gelingt es den Opfern, sich aus den Zwängen des Menschenhandels zu befreien. Gelingt es ihnen und stammen sie nicht aus Europa, droht ihnen in Deutschland die Abschiebung. Nur wenn sie bereit sind, vor Gericht gegen die TäterInnen auszusagen, haben sie eine Chance, vorläufig in Deutschland bleiben zu dürfen. Ihre Aussage vor Gericht stellt aber keine Garantie dar. Dies gilt auch für minderjährige Jugendliche. Bislang hatten Betroffene aus Drittstaaten zudem grundsätzlich keinen Anspruch auf eine angemessene medizinische Versorgung oder psychosoziale Betreuung.

Seit Jahren setzt sich TERRE DES FEMMES für die Rechte und den Schutz der Betroffenen ein.

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TERRE DES FEMMES-Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Stärkung der Opferechte im Strafverfahren des Bundesjustizministeriums

Derzeit liegt ein Gesetzentwurf zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren (3. Opferrechtsreformgesetz) des Bundesjustizministeriums vor. Hintergrund des Gesetzentwurfs ist die so genannte EU-Opferschutzrichtlinie (2012/29/EU), welche die Mindeststandards für die Rechte der Opfer von Straftaten festlegt und bereits im November 2015 ins nationale Recht umgesetzt werden soll. Um die EU-Richtlinie sachgemäß umzusetzen bzw. einen umfassenden Schutz sowie die Durchsetzung der Rechte für Opfer im Strafverfahren tatsächlich zu gewährleisten, besteht allerdings weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf!

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Internationaler Kongress zum Abbau der Prostitution

Am 5.-7. Dezember 2014 fand in München der Internationale Kongress zum Abbau der Prostitution im München statt. Veranstaltet wurde der Kongress von dem „Netzwerk zur Beendigung der Prostitution durch das Sexkaufverbot“. TERRE DES FEMMES hat diese Veranstaltung offiziell unterstützt. Der Kongress widmete sich dem Thema Prostitution in ihrer Auswirkung auf die betroffenen Frauen und die Gesellschaft. TERRE DES FEMMES-Vorstandsvorsitzende Irma Bergknecht vertrat vor Ort unsere Forderungen.

Kongress Stop Sexkauf. Foto: © Netzwerk zur Beendigung der Prostitution durch das SexkaufverbotKongress Stop Sexkauf.
Foto: © Netzwerk zur Beendigung der Prostitution durch das Sexkaufverbot

TERRE DES FEMMES-Positionspapier zum Thema Prostitution (PDF-Datei)

Neue UN-Studie zu Menschenhandel veröffentlicht - Zahl der minderjährigen Betroffenen nimmt zu

Am 24. November 2014 veröffentlichte das UN Büro für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC - United Nations Office on Drugs and Crime) seine Studie zu Menschenhandel 2014. „Bedauerlicherweise zeigt die Studie auf, dass es kein Land in der Welt gibt, in dem Kinder, Frauen und Männer vor Menschenhandel sicher sind“, so UNODC Generaldirektor YuryFedotov.

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Neuer Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie gegen Menschenhandel bleibt hinter den Vorgaben der Richtlinie zurück!

Am 28. Januar 2015 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur längst überfälligen Umsetzung EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer (2011/36/EU, PDF-Datei) beschlossen. Die Umsetzungsfrist ist bereits seit April 2013 abgelaufen.

Wir begrüßen grundsätzlich das Anliegen der Bundesregierung, die Richtlinie umzusetzen; allerdings wird der vorliegende Gesetzentwurf den umfassenden Vorgaben der Richtlinie, die ein menschenrechtsbasiertes Vorgehen im Kampf gegen den Menschenhandel fordert, nicht gerecht. So bezieht sich der Gesetzentwurf ausschließlich auf den strafrechtlichen Teil der Richtlinie, wohingegen die in der Richtlinie formulierten Regelungen im Bereich des Opferschutzes und der Opferrechte vollständig unberücksichtigt bleiben. Dies bedauern wir sehr!

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Europäischer Tag gegen Menschenhandel (18.10.): TERRE DES FEMMES erinnert die Bundesregierung an ihre Schutzpflicht gegenüber den Opfern von Menschenhandel und an ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag

TERRE DES FEMMES-Aktive bei der Postkartenverteilaktion am Brandenburger Tor, Berlin. Foto © TERRE DES FEMMESTERRE DES FEMMES-Aktive bei der Postkartenverteilaktion am Brandenburger Tor, Berlin. Foto © TERRE DES FEMMESAnlässlich des Europäischen Tags gegen Menschenhandel macht TERRE DES FEMMES auf die katastrophale Rechtssituation für Betroffene von Frauenhandel in Deutschland aufmerksam - besonders prekär sind die aufenthaltsrechtlichen Bedingungen der Opfer. Dank der SPD wurde im Koalitionsvertrag eine Verbesserung des Aufenthaltsrechts für Betroffene von Menschenhandel vereinbart. Mit einer Postkartenaktion forderten wir Sigmar Gabriel als SPD-Parteivorsitzenden auf, diese Versprechen auch tatsächlich einzulösen.

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