Archiv: Meldungen zu Frauenhandel und Prostitution

Treffen der EU-Zivilgesellschaftsplattform gegen Menschenhandel

 

v.l.n.r.: Roshan Heiler, Nadia Kozhouharova, Andrea Tivig. Foto: © TERRE DES FEMMESv.l.n.r.: Roshan Heiler, Nadia Kozhouharova, Andrea Tivig. Foto: © TERRE DES FEMMESAm 30.-31. Mai 2017 fand in Brüssel das halbjährlich stattfindende Treffen der EU-Zivilgesellschaftsplattform gegen Menschenhandel statt. Über 100 Vertreter von Nichtregierungsorganisationen kamen hier zusammen, um sich über europäische Entwicklungen im Bereich Frauenhandel und Menschenhandel auszutauschen und untereinander zu vernetzen. Dr. Andrea Tivig nahm als TERRE DES FEMMES Referentin für den Bereich Frauenhandel und Prostitution an dem Treffen teil.

Hauptthema der Veranstaltung waren die Verbindungen zwischen Frauenhandel und anderen Formen von Gewalt gegen Frauen sowie europäische Finanzierungsmöglichkeiten für Projekte gegen Menschenhandel. Die Kommission arbeitet zur Zeit an der 2016+ Strategie gegen Menschenhandel, die auch den Aspekt des Menschenhandels als organisierte Kriminalität beinhaltet.

 

Eröffnung der Ausstellung ‚Menschen? Handel!- Hier und Heute?’

Dr. Cinderella von Dungern, Naile Tanis, Dr. Leonie von Braun, Christa Stolle . Foto: © broken hearts StiftungDr. Cinderella von Dungern, Naile Tanis, Dr. Leonie von Braun, Christa Stolle . Foto: © broken hearts StiftungAm 30. Mai 2017 wurde die Plakatausstellung „Menschen? Handel!- Hier und Heute“ der broken hearts-Stiftung im Polizeipräsidium Berlin feierlich eröffnet, bei der TERRE DES FEMMES anwesend war. Geladen waren der US- Botschafter Kent Logsdon, der bei seiner Rede betonte, wie wichtig die Zusammenarbeit der Ermittlungsbehörden auf internationaler Ebene sei, da Menschenhandel ein globales Phänomen darstellt. Die Berliner Staatsanwältin Dr. Leonie von Braun referierte über die Herausforderungen für die Strafverfolgungsbehörden im Prozess gegen Menschenhandel. Abschließend führte Dr. Cinderella von Dungern, Gründerin und Vorstand der broken hearts-Stiftung, in die Ausstellung ein und erläuterte die Entstehungsgeschichte der broken hearts-Stiftung und den Plakatwettbewerben.

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#RotlichtAus: TERRE DES FEMMES unterstützt die Kampagne zum Sexkaufverbot

PostkartenmotivTERRE DES FEMMES ist Teil der Dachkampagne #RotlichtAus – einer Gemeinschaftkampagne für ein Sexkaufverbot in Deutschland. Initiatoren der Kampagne sind der Verein Sisters e. V. - Ausstieg aus der Prostitution und der Landesfrauenrat Baden- Württemberg. Die Kampagne soll Kräfte unter ihrem Dach bündeln und dadurch eine größere Reichweite erreichen.

Die #RotlichtAus Kampagne basiert auf dem Modell der irischen Kampagne „Turn off the red light“. Rund 70 irische Organisationen engagierten sich seit 2008 für ein Sexkaufverbot in Irland. Die Kampagne war erfolgreich: 2017 stimmte das irische Parlament für eine Einführung des abolitionistischen Modells in Irland. Das abolitionistische Modell vereint die Entkriminalisierung der Person in der Prostitution mit Ausstiegshilfen und Unterstützungsangeboten für Prostituierte sowie der Kriminalisierung der Sexkäufer durch das Sexkaufverbot.

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Erster TERRE DES FEMMES Flyer zu Prostitution: „Gemeinsam gegen Prostitution – Nein zu Gewalt an Mädchen und Frauen“

Flyertitel 'Gegen Prostitution'TERRE DES FEMMES setzt sich für eine Welt ohne Prostitution ein. TERRE DES FEMMES fordert daher das Sexkaufverbot in Deutschland. Der Informationsflyer zu Prostitution fasst die Forderungen und das Engagement von TERRE DES FEMMES zusammen und gibt einen Überblick über die Hintergründe und Ursachen von Prostitution sowie über die aktuelle Rechtslage in Deutschland.

Der Informationsflyer zu Prostitution kann ab jetzt im Onlineshop bestellt oder als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Wenn bei Ihnen auch Interesse an dem Themenbereich Frauenhandel besteht, können Sie den Informationsflyer zu Frauenhandel als PDF-Datei aufrufen oder im Onlineshop bestellen.

Allererste UN-Sicherheitsrat Resolution gegen Menschenhandel

UN Members. Grafik: ©  Lateiner [CC BY-SA 3.0], via Wikimedia Commons Mitglieder der Vereinten Nationen. Am 20. Dezember 2016 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die erste Resolution gegen Menschenhandel verabschiedet. In der einstimmig verabschiedeten UN-Resolution 2331 (2016) geht es speziell um Menschenhandel im Kontext von Konflikten. Im Fokus stehen vor allem die von IS/Da'esh, Boko Haram, Al-Shabab und anderen verschleppten und gehandelten Menschen, größtenteils Frauen. Hier wird Frauenhandel und sexualisierte Gewalt genutzt, um die Ideologie der Organisationen und Terror zu verbreiten. Der Verkauf von Frauen als Sklavinnen ist eine wichtige Geldquelle für die Organisationen. Die UN-Resolution erkennt also explizit die Geschlechterdimension des Menschenhandels an und zieht direkte Verbindungen zwischen sexualisierter Gewalt gegen Frauen, dem globalen Terrorismus und organisierter Kriminalität.

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TERRE DES FEMMES ist neues Mitglied der EU Zivilgesellschaftsplattform gegen Menschenhandel!

Treffen der Plattform-Teilnehmer_innen am 07.12.2016 in Brüssel. Foto: © Dr. A. Tivig/TERRE DES FEMMESTreffen der Plattform-Teilnehmer_innen am 07.12.2016 in Brüssel.
Foto: © Dr. A. Tivig/TERRE DES FEMMES
Die Bewerbung von TERRE DES FEMMES bei der Euro­päischen Kommission um unsere Aufnahme in die EU-Zivilgesellschaftsplattform gegen Menschenhandel hatte Erfolg. TERRE DES FEMMES ist damit eines der 10 neuen Mitglieder der Plattform.

Die EU-Zivilgesellschaftsplattform gegen Menschenhandel ist ein von der EU-Kommission organisiertes Forum für europäische Nichtregierungsorganisationen, die im Bereich Menschenhandel im Opferschutz und der Prävention aktiv sind. Das Treffen der 100 europäischen Mitglieds­organi­sationen fand am 6.-7. Dezember 2016 in Brüssel statt. TERRE DES FEMMES wurde von unserer Referentin Andrea Tivig vertreten.

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TERRE DES FEMMES -Stellungnahme zur Position von UN Women zum Thema Prostitution

UN Women ist die Organisation der Vereinten Nationen, die für Frauenrechte und die Gleichberechtigung von Frauen zuständig ist. UN Women hat einen internationalen Beratungsprozess initiiert, um ihre Position zum Thema Prostitution und Sexgewerbe festzulegen. Organisationen und relevante Akteure wie TERRE DES FEMMES helfen UN Women durch eine Analyse der Problematik bei dieser Positionsfindung. In unserer Stellungnahme fordern wir UN Women auf, als Konsequenz ihres Engagements für Frauenrechte und ihrer Verpflichtung auf die Agenda 2030 Ziele, das Sexkaufverbot als Forderung an die Politik zu unterstützen.

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Europäischer Tag gegen Menschenhandel (18.10.) - Jahresbericht des Bundeskriminalamts und Gesetzeslage

Anlässlich des Europäischen Tages gegen Menschenhandel macht TERRE DES FEMMES auf die weiterhin prekäre Situation für Betroffene von Frauenhandel in Deutschland aufmerksam. Es ist unklar, wie viele Mädchen und Frauen wirklich von Menschenhandel betroffen sind. Einziger Anhaltspunkt sind die Zahlen über das Hellfeld im Jahresbericht 2015 (PDF-Datei) des Bundeskriminalamts (BKA). Letztes Jahr wurden 364 abgeschlossene Ermittlungsverfahren und 416 Betroffene von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung gezählt - weniger als in den Vorjahren. Es wäre jedoch ein Fehler, dies als Anzeichen eines Rückgangs von Menschenhandel in Deutschland zu deuten.

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Bundestag verabschiedet Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels

Am 7. Juli 2016 hat der Bundestag den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer (2011/36/EU, PDF-Datei)  sowie die Beschlussempfehlung (PDF-Datei) des Rechtsausschusses in zweiter und dritter Lesung gegen die Stimmen der Opposition beschlossen.

TERRE DES FEMMES bedauert sehr, dass der beschlossene Gesetzentwurf den umfassenden Vorgaben der Richtlinie, die explizit ein menschenrechtsbasiertes Vorgehen im Kampf gegen den Menschenhandel fordert, nicht gerecht wird. So bezieht sich der Entwurf ausschließlich auf strafrechtliche Aspekte, wohingegen die in der Richtlinie formulierten Regelungen im Bereich des Opferschutzes und der Opferrechte vollständig unberücksichtigt bleiben. Dies ist auch vor dem Hintergrund bedauerlich, als das die Bundesregierung weit mehr als drei Jahre Zeit hatte, die Richtlinie angemessen umzusetzen und ihren Verpflichtungen nachzukommen. (Die Umsetzungsfrist ist bereits seit April 2013 abgelaufen.)

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Bundestag beschließt sogenanntes Prostituiertenschutzgesetz

Der Bundestag hat am 07. Juli 2016 den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (PDF-Datei) in zweiter und dritter Lesung verabschiedet und sich somit gegen einen grundsätzlichen Kurswechsel entschieden. Dies bedauern wir sehr!

Für TERRE DES FEMMES ist Prostitution Ausdruck eines Machtungleichgewichts der Geschlechter und mit dem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung unvereinbar. Nur sehr wenige Personen üben Prostitution aus freier Entscheidung aus – vielmehr ist die wirtschaftliche oder persönliche Zwangslage oftmals hauptursächlich für ihre Entscheidung, der Prostitution nachzugehen. Notwendig ist ein grundsätzlicher Perspektivenwechsel, der nicht die Regulierung von Prostitution, sondern ihre Bekämpfung in den Fokus des Gesetzes stellt. Hierzu gehören die Einführung eines Verbots, welches den Sexkauf unter Strafe stellt, sowie flankierende Maßnahmen zur Ursachenbekämpfung von Prostitution. Dies hat der Bundestag nun verpasst.

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Formulierungshilfe zum Gesetzentwurf zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels vom Bundeskabinett beschlossen

Am 6. April 2016 hat das Bundeskabinett die Formulierungshilfe zum Gesetzentwurf zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels beschlossen. Hiermit soll die EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer (2011/36), deren eigentliche Umsetzungsfrist bereits im April 2013 abgelaufen ist, umgesetzt werden. Der Entwurf sieht eine Erweiterung des Straftatbestands Menschenhandel vor und beinhaltet eine Reihe strafrechtliche Änderungen. TERRE DES FEMMES begrüßt, dass – entsprechende der Vorgaben der Richtlinie – weitere Ausbeutungsformen, wie die Ausnutzung erzwungener Straftaten, vorgesehen ist. Besonders begrüßen wir, dass künftig Personen, die gegen Entgelt sexuelle Handlungen an einer Person, die der Prostitution nachgeht, vornehmen oder von ihr an sich vornehmen lassen und dabei deren persönliche oder wirtschaftliche Zwangslage ausnutzt, bestraft werden sollen. Dies ist ein wichtiger Schritt und erfüllt eine unsere Mindestforderungen!

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Verbesserung der strafrechtlichen Verfolgung der TäterInnen von Frauenhandel - Einigung der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD

Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben sich auf eine Reform der Strafvorschriften in Bezug auf Menschenhandel geeinigt.

Mit der Reform soll die EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer (2011/36) umgesetzt werden. Die Umsetzungsfrist ist bereits im April 2013 abgelaufen. Seit Ablauf der Frist wurden verschiedene Entwürfe zur Richtlinienumsetzung vorgelegt. Im April 2015 beschloss der Bundestag einen Gesetzentwurf, der lediglich eine Erweiterung des Straftatbestands Menschenhandel vorsah. So sollte der Straftatbestand um Menschenhandel zum Zweck der Ausnutzung strafbarer Handlungen, zum Zweck der Organentnahme und zum Zweck erzwungener Betteltätigkeit ergänzt werden. Die umfassenden Vorgaben der EU-Richtlinie, die einen ganzheitlichen und menschenrechtsbasierten Ansatz im Kampf gegen den Menschenhandel fordert, blieben vollständig unberücksichtigt. TERRE DES FEMMES kritisierte den Entwurf und forderte die Bundesregierung auf, die Richtlinienumsetzung zu nutzen, um die zahlreichen Lücken im Bereich des Schutzes und der Rechte der Betroffenen endlich zu schließen.

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Einigung der großen Koalition zur Regulierung der Prostitution – Referentenentwurf nach wie vor unzureichend!

Im Juli 2015 legte das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend den Verbänden einen "Entwurf eines Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen" vor. In einer ausführlichen Stellungnahme, die dem Ministerium vorliegt, geht TERRE DES FEMMES auf diesen Entwurf ein.

Da das Familienministerium im November 2015 einen geänderten Entwurf vorlegte, schien es zunächst unwahrscheinlich, dass der ursprüngliche Entwurf im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine Rolle spielen würde. Nun hat sich die Koalition aber überraschend auf die Inhalte des ursprünglichen Entwurfes geeinigt. Die Ressortabstimmungen sind aber noch nicht abgeschlossen. Neu ist, dass das Gesetz erst zum 1. Juli 2017 in Kraft treten soll.

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TERRE DES FEMMES bezieht Stellung zum geplanten Prostituiertenschutzgesetz

Foto: © John Dow - photocase.deFoto: © John Dow - photocase.deTERRE DES FEMMES begrüßt, dass die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf in Bezug auf die unhaltbare Situation von Prostituierten in Deutschland erkannt hat. Nun liegt der "Entwurf eines Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen" des Bundesfamilienministeriums vor.

In einer ausführlichen Stellungnahme, die dem Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend vorliegt, geht TERRE DES FEMMES auf diesen Entwurf ein.

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