Seit Oktober 2011 hat der Bundestag über einen Gesetzesentwurf zur Ratifizierung der Europaratskonvention zur Bekämpfung des Menschenhandels beraten. Am 21.09.2012 beschloss der Bundesrat das Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels. Damit haben die politischen EntscheidungsträgerInnen Deutschlands die Chance für eine Verbesserung der Situation für Opfer von Menschenhandel ungenutzt verstreichen lassen.
Nachdem Deutschland mit zu den ersten Zeichnern der Konvention 2005 gehörte, ist es nun eines der letzten Länder, das sie auch ratifiziert: 34 Staaten in Europa haben diesen Schritt schon getan.
Kritik wird an diesem Gesetz vor allem geübt, weil sich die Bundesregierung nicht dazu verpflichtet fühlt, das deutsche Recht dem Übereinkommen anzupassen. Wie TERRE DES FEMMES in einer ausführlichen Stellungnahme (PDF-Datei) kritisiert, fehlt nach geltendem Recht vor allem ein ausreichender Schutz der Opfer von Menschenhandel: Die Aufenthaltserlaubnis ist aktuell an die Bereitschaft zur ZeugInnenaussage gebunden. Diese Regelung ist im Hinblick auf die traumatischen Erfahrungen, die die Betroffenen durchlebt haben, aus humanitären Gründen nicht vertretbar. Auch das Forum Menschenrechte, dem auch TERRE DES FEMMES angehört, veröffentlicht dazu eine Stellungnahme (PDF-Datei).
Kritik wurde auch in zwei öffentlichenen ExpertInnen-Anhörungen vor dem Menschenrechtsausschuss im November 2011 und vor dem Familienausschuss im März 2012 geäußert: Die Eingeladenen sprachen z.B. vom mangelhaften Opferentschädigungsgesetz, der fehlende Unterstützungsstruktur für Betroffene und der Notwendigkeit eines Zeugnisverweigerungsrechts für MitarbeiterInnen von Fachberatungsstellen. Bei der Anhörung im Familienausschuss war auch TERRE DES FEMMES mit der Rechtsanwältin Regina Kalthegener vertreten. Das Protokoll und die einzelnen Stellungnahmen der jeweiligen Sitzung können auf der Seite des Menschenrechtsausschusses herunter geladen werden.
Am 28.06.2012 stand die Verabschiedung des Gesetzesentwurfs auf der Tagesordnung im Bundestag (Punkt 40). Hier sind auch die Anträge der Opposition einsehbar. Das Gesetz wurde wie geplant verabschiedet. TERRE DES FEMMES gab dazu eine Pressemitteilung heraus.
Es bleibt zu hoffen, dass sich die Oppositionsparteien bei einem eventuellen Machtwechsel 2013 an ihre heute gemachten Versprechungen in diesem Themenbereich erinnern.