Deutschland will endlich Europaratskonvention gegen Menschenhandel umsetzen

Im Juni 2011 hat das Bundeskabinett auf Vorschlag der Familienministerin Schröder einen Entwurf des Gesetzes zum Übereinkommen des Europarats vom Mai 2005 zur Bekämpfung des Menschenhandels beschlossen und damit das zum Beitritt erforderliche Gesetzgebungsverfahren eingeleitet.

Mit dem europaweiten Übereinkommen soll der Grundsatz der Nichtabschiebung bei Verdacht auf Menschenhandel völkerrechtlich etabliert, ebenso wie eine Erholungs- und Bedenkzeit für Betroffene von mindestens 30 Tagen eingeräumt werden. Außerdem sollen damit die Gewährung von Aufenthaltstiteln von Menschenhandelsopfern, ihre sozialen Rechte und Entschädigungsrechte geregelt werden.

TERRE DES FEMMES befürchtet trotz der gut klingenden Nachrichten, dass die weit reichenden Opferschutzmaßnahmen nicht im vollen Umfang umgesetzt werden.
TERRE DES FEMMES setzt sich seit Jahren für die Umsetzung der Konvention ein, z.B. mit einem Brief an den Außenminister im Juli 2010.