Bundesverfassungsgericht befasst sich nicht mit Beschwerde über das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)

Auszug aus dem ProstSchGDas Bundesverfassungsgericht hat am 26. Juli 2018 entschieden, dass es sich nicht mit der Verfassungsbeschwerde über des vor einem Jahr in Kraft getretenen ProstSchG befassen werden. Diese Entscheidung (1 BvR 1534/17) ist unanfechtbar. Damit scheitert die von Doña Carmen vorangetriebene Verfassungsbeschwerde.

Die Begründung des Bundesverfassungsgerichts identifiziert zwei Probleme der Beschwerde: Erstens wird darauf hingewiesen, dass „ihr vormaliger Vertreter – auch nach Aufforderung durch das Gericht – den Nachweis seiner Bevollmächtigung (...) nicht geführt“ habe. Zweitens führt das Bundesverfassungsgericht an, dass die Beschwerde nicht „in einer den gesetzlichen Anforderungen (...) genügenden Weise begründet“ seien. Das Bundesverfassungsgericht kritisiert, dass die BeschwerdeführerInnen sich auf „fiktive Beispiele“ sowie „allgemeine Statistiken“ beziehen und sich „nicht hinreichend mit den Zielsetzungen der angegriffenen Regelungen“ auseinandergesetzt haben. Abschließend hält sich das Bundesverfassungsgericht aber offen, ob §§29, 31 des ProstSchG mit der Verfassung vereinbar sind. Das bedeutet, dass es durchaus möglich ist, dass es zukünftige Verfassungsbeschwerden über das ProstSchG geben wird.

TERRE DES FEMMES steht dem Prostituiertenschutzgesetz und der Umsetzung in den letzten 13 Monaten kritisch gegenüber. Ob die Ziele des Gesetzes, darunter die Identifizierung von Betroffenen von Menschenhandel, tatsächlich mit dem ProstSchG erreicht werden, ist unklar. Auch TERRE DES FEMMES fordert eine Überarbeitung der Gesetzgebung zu Prostitution. Doch anders als die BeschwerdeführerInnen der gescheiterten Verfassungsbeschwerde, fordert TERRE DES FEMMES die Einführung des Sexkaufverbots gekoppelt mit tatsächlichen Ausstiegsmöglichkeiten für Personen in der Prostitution. Dieses gesetzgeberische Modell wird bereits in Schweden, Norwegen, Island, Kanada, Frankreich, Irland und Nordirland praktiziert. TERRE DES FEMMES setzt sich dafür ein, dass das sogenannte nordische Modell auch in Deutschland eingeführt wird.

 

Stand: 08/2018